Nach dem Inkrafttreten der europäischen Richtlinie zum Urheberrecht im
digitalen Binnenmarkt hat das Bundesministerium für Justiz und
Verbraucherschutz (BMJV) nun einen Diskussionsentwurf für das deutsche
Anpassungsgesetz vorgelegt. Die darin vorgeschlagene Regelung für die
Verlegerbeteiligung wirft Fragen auf.
Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins,
begrüßt in einer Stellungnahme den Entwurf über ein "Erstes Gesetz zur
Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen
Binnenmarkts", übt aber an einzelnen Punkten Kritik: "Wir begrüßen es,
dass die Bundesregierung nun einen ersten Entwurf vorlegt, um die
Verlegerbeteiligung an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften
wieder einzuführen. Der Börsenverein hat sich lange und intensiv dafür
eingesetzt, dass die Regelung zur Verlegerbeteiligung aus dem
EU-Urheberrechtspaket vorgezogen umgesetzt wird. Der Regelungsentwurf
enthält allerdings wesentliche Einschränkungen, die einseitig zulasten
der Verlage gehen. Wir werden in diesem Sinne in der vom
Bundesjustizministerium gesetzten Frist Stellung nehmen."
Die Verlegerbeteiligung soll durch Änderungen im Urheberrechtsgesetz (UrhG) und im Verwertungsgesellschafts-Gesetz (VGG) geregelt werden. Die nachträgliche Zustimmung des Urhebers zur Verlegerbeteiligung (Paragraf 27a VGG) soll erhalten bleiben.
Der Börsenverein wertet es als negativ, dass ins VGG eine
Vorschrift aufgenommen werden soll, derzufolge den Urhebern die
Einnahmen aus den gesetzlichen Vergütungsansprüchen zu mindestens zwei Dritteln zustehen
sollen. Da die Quoten bisher intern durch die Verwertungsgesellschaften
festgelegt wurden, wäre dies aus Sicht des Verbands ein Eingriff in die Autonomie der Verwertungsgesellschaften.
Einen weiteren Nachteil des Entwurfs sieht der Börsenverein im
geplanten Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verlegerbeteiligung: Dies
soll erst zum 7. Juni 2021 geschehen, wenn die Umsetzungsfrist der Richtlinie endet.
Der Entwurf enthält neben der Regelung zur Verlegerbeteiligung auch Regelungen zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage, zu Text- und Data-Mining, zu Unterricht und Lehre sowie zur Erhaltung des Kulturerbes.
Der Börsenverein hat nun bis zum 31. Januar Zeit, um zum Diskussionsentwurf Stellung zu nehmen.
via https://www.boersenblatt.net/2020-01-16-artikel-verlegerbeteiligung_mit_fragezeichen-bmjv_legt_diskussionsentwurf_fuer_urheberrechtsgesetz_vor.1793868.html
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