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Mittwoch, 22. Januar 2020

Gute Resonanz bei Online-Beteiligung zur Sanierung des Stuttgarter Opernhauses

Die Online-Beteiligung zur geplanten Sanierung des Stuttgarter Opernhauses ist von den Bürgerinnen und Bürgern gut angenommen worden. Zum einen sind die Möglichkeiten zur Kommentierung und Bewertung im Vergleich zu anderen Vorhaben und Verfahren überdurchschnittlich häufig genutzt worden. Gleichzeitig wurden auch die auf dem Beteiligungsportal des Landes zur Verfügung gestellten Informationen rege nachgefragt.
Seit Mitte Dezember des vergangenen Jahres konnten sich Bürgerinnen und Bürger auf dem Beteiligungsportal des Landes Baden-Württemberg über die anstehende Sanierung des Stuttgarter Opernhauses informieren und dazu Kommentare abgeben. Ende vergangener Woche war die Frist für diese Kommentierungsphase abgelaufen. In diesem Zeitraum wurden zu den verschiedenen Aspekten der Opernsanierung fast hundert Beiträge abgegeben, die über 600 Mal bewertet wurden. Die verschiedenen Seiten zum Thema Opernsanierung wurden insgesamt fast 6.000 Mal aufgerufen. Neben den bisher erstellen Gutachten und Präsentation sind auf dem Beteiligungsportal auch die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema eingestellt.
Im nächsten Schritt werden die abgegebenen Kommentare ausgewertet und so aufbereitet, dass sie im weiteren Verfahren berücksichtigt werden können. 
Nach Abschluss der Online-Beteiligung organisiert die Landesregierung vor der Sitzung des Verwaltungsrates ein Bürgerforum, an dem 50 per Zufallsverfahren ausgewählte Menschen aus Stuttgart und ganz Baden-Württemberg teilnehmen. Um sich eine fundierte Meinung zur Opernsanierung bilden zu können, sind in diesem Forum unter anderem Fachvorträge von allen relevanten Akteuren vorgesehen. Am Ende des Bürgerforums steht ein Votum der Zufallsbürger, das den entscheidenden Gremien vorgelegt wird. Den endgültigen Baubeschluss fällen die Parlamente von Stadt und Land voraussichtlich 2025, nachdem die vertieften Planungen und Untersuchungen abgeschlossen sind. Die Ideen und Wünsche der Bürgerinnen und Bürger werden von der Landesregierung auch im Hinblick auf diese vertiefenden Prüfungen ausgewertet.



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