Das Wissenschaftsministerium des Landes Baden-Württemberg schreibt den Innovationsfonds Kunst 2020 in
diesem Jahr bereits zum neunten Mal aus. Noch bis zum 13. März 2020
können sich Kulturschaffende im Land für eine Förderung bewerben.
Die aktuelle Ausschreibung umfasst die
Programmlinien „Innovative Kunst- und Kulturprojekte“ und „Kunst und
Kultur für das ganze Land“. Gefördert werden künstlerische Produktionen
und Projekte, die sich von herkömmlichen Strukturen lösen und neue
Zielgruppen ansprechen – beispielsweise durch spartenübergreifende und
internationale Kooperationen, neue Kunstformen oder experimentelle
Methoden. Im Vordergrund der Programmlinie „Kunst und Kultur für das
ganze Land“ stehen Projekte, die das kulturelle Leben in ländlichen
Räumen weiterentwickeln und die Vernetzung der regionalen Kulturträger
stärken.
Der
Innovationsfonds Kunst hat sich als wichtiges Förderinstrument im
Bereich der Kunst und Kultur im Land etabliert. Seit seiner Einführung
im Jahr 2012 wurden durch den Fonds insgesamt 572 Projekte mit rund 15
Millionen Euro unterstützt. Im Innovationsfonds Kunst sind gemeinnützige
Institutionen wie Stiftungen, Vereine, öffentlich-rechtliche oder
privatrechtliche Körperschaften antragsberechtigt, die dem
Ressortbereich der Kunstabteilung des Ministeriums zugeordnet sind. Die
Projekte müssen befristet sein und dürfen in der Regel nicht bereits
anderweitig durch das Land gefördert werden. Zudem muss die Finanzierung
grundsätzlich einen gesicherten Anteil an Eigen- und Drittmitteln von
mindestens 20 Prozent aufweisen.
Die Förderhöchstsumme beträgt bei allen
Programmlinien 50.000 Euro. Die Mindestfördersumme umfasst 10.000 Euro.
Die Förderentscheidungen werden durch eine unabhängige Jury getroffen.
Die Bekanntgabe der Ergebnisse ist für Anfang Mai 2020 geplant.
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