Was haben Yoga in Indien, Rumba aus Kuba und die Fasnet Weil der Stadt gemeinsam? Sie alle sind immaterielles Kulturerbe der Unesco.
Am 6. Januar 2020, pünktlich zum offiziellen Start in die Fasnets-Saison,
ist das begehrte Zertifikat aus der Unesco-Geschäftsstelle in Bonn
eingeflattert.
Schon das ganze Jahr 2019 über hat die Narrenzunft an der Aufnahme in
die Kulturerbe-Liste gearbeitet. Vor allem das Vorstandsmitglied James
Bührer war mit der Beantragung betraut. Er feilte an dem gut 15-seitigen
Formular, das es auszufüllen galt. Schließlich nimmt einen die Unesco
nicht einfach so auf in diese Liste. Sie will nachgewiesen sehen, dass
es um lebendige kulturelle Traditionen geht, die weitergegeben werden.
Zwar ist die schwäbisch-alemannische Fasnet bereits seit 2014 ein
schützenswertes Kulturgut. Das Besondere in Weil der Stadt ist aber,
dass man eben nicht die schwäbisch-alemannische Fasnet in Reinform lebt,
sondern sie mit dem rheinischen Karneval verbindet. So gibt es hier
neben den alemannischen Teufeln, Hexen und anderen Maskenfiguren auch
einen eher im Rheinischen üblichen Elferrat (hier: Siebenerrat) und ein
Ballett. Weil der Stadt liegt zwar im Schwäbischen, gehörte aber einst
zum Bistum Speyer – so wird die Symbiose beider Traditionsstränge
erklärt. Man ist zum
Beispiel bewusst nie der „Vereinigung Schwäbisch-Alemannischer
Narrenzünfte“ beigetreten.
Das sieht jetzt auch das Expertenkomitee der deutschen Unesco-Kommission
so. Sie würdigt die Weiler Fasnet „als kreativen Ausdruck des
regional-kulturellen Erbes“. Der Brauch verbinde „regionales Wissen,
Kunsthandwerk und Laienkreativität, fördert den Ausdruck von Emotionen
und wirkt als generationenübergreifendes Gemeinschaftserlebnis“.
Auch Weil der Stadt hat mit der Auszeichnung ein weiteres
Alleinstellungsmerkmal. In der Region findet sich allenfalls noch der
Schäferlauf Markgröningen auf der Welterbe-Liste.
Mehr als 500 Formen des immateriellen Kulturerbes sind auf den internationalen Unesco-Listen verzeichnet, darunter mehr als Deutschland. Es geht dabei um Tanz, Theater, Musik, Bräuche, Feste oder Handwerkskünste, die lebendig sind und von menschlichem Wissen und Können getragen werden. Dieses Welterbe ist Ausdruck von Kreativität, vermittelt Identität, prägt das gesellschaftliche Zusammenleben und leistet einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung.
Aus Baden-Württemberg wurden bisher folgende Kulturformen in das bundesweite Verzeichnis aufgenommen: die schwäbisch-alemannische Fastnacht, das Ehrsame Narrengericht zu Grosselfingen, das Peter-und-Paul-Fest Bretten, die Posaunenchöre, die Schäferläufe in Markgröningen, Bad Urach und Wildberg, die Altersgenossenfeste in Schwäbisch Gmünd, das Dom- und Münsterbauhüttenwesen und die Amateurmusikpflege in Baden-Württemberg.
Liste des immateriellen Kulturerbes in Deutschland (Weiler Fasnet noch nicht aufgenommen)
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