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Mittwoch, 22. Januar 2020

Weiler Fasnet als Weltkulturerbe anerkannt / Florian Mader. Stuttgarter Zeitung 20.01.2020

Was haben Yoga in Indien, Rumba aus Kuba und die Fasnet Weil der Stadt gemeinsam? Sie alle sind immaterielles Kulturerbe der Unesco. Am 6. Januar 2020, pünktlich zum offiziellen Start in die Fasnets-Saison, ist das begehrte Zertifikat aus der Unesco-Geschäftsstelle in Bonn eingeflattert.
Schon das ganze Jahr 2019 über hat die Narrenzunft an der Aufnahme in die Kulturerbe-Liste gearbeitet. Vor allem das Vorstandsmitglied James Bührer war mit der Beantragung betraut. Er feilte an dem gut 15-seitigen Formular, das es auszufüllen galt. Schließlich nimmt einen die Unesco nicht einfach so auf in diese Liste. Sie will nachgewiesen sehen, dass es um lebendige kulturelle Traditionen geht, die weitergegeben werden.
Zwar ist die schwäbisch-alemannische Fasnet bereits seit 2014 ein schützens­wertes Kulturgut. Das Besondere in Weil der Stadt ist aber, dass man eben nicht die schwäbisch-alemannische Fasnet in Reinform lebt, sondern sie mit dem rheinischen Karneval verbindet. So gibt es hier neben den alemannischen Teufeln, Hexen und anderen Maskenfiguren auch einen eher im Rheinischen üblichen Elferrat (hier: Siebenerrat) und ein Ballett. Weil der Stadt liegt zwar im Schwäbischen, ­gehörte aber einst zum Bistum Speyer – so wird die Symbiose beider Traditions­stränge erklärt. Man ist zum Beispiel bewusst nie der „Vereinigung Schwäbisch-Alemannischer Narrenzünfte“ beigetreten. 
Das sieht jetzt auch das Expertenkomitee der deutschen Unesco-Kommission so. Sie würdigt die Weiler Fasnet „als kreativen Ausdruck des regional-kulturellen Erbes“. Der Brauch verbinde „regionales Wissen, Kunsthandwerk und Laienkreativität, fördert den Ausdruck von Emotionen und wirkt als generationenübergreifendes Gemeinschaftserlebnis“.
Auch Weil der Stadt hat mit der Auszeichnung ein weiteres Alleinstellungsmerkmal. In der Region findet sich allenfalls noch der Schäferlauf Markgröningen auf der Welterbe-Liste.  

Mehr als 500 Formen des immateriellen Kulturerbes sind auf den internationalen Unesco-Listen verzeichnet, darunter mehr als Deutschland. Es geht dabei um Tanz, Theater, Musik, Bräuche, Feste oder Handwerkskünste, die lebendig sind und von menschlichem Wissen und Können getragen werden. Dieses Welterbe ist Ausdruck von Kreativität, vermittelt Identität, prägt das gesellschaftliche Zusammenleben und leistet einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung.
Aus Baden-Württemberg wurden bisher folgende Kulturformen in das bundesweite Verzeichnis aufgenommen: die schwäbisch-alemannische Fastnacht, das Ehrsame Narrengericht zu Grosselfingen, das Peter-und-Paul-Fest Bretten, die Posaunenchöre, die Schäferläufe in Markgröningen, Bad Urach und Wildberg, die Altersgenossenfeste in Schwäbisch Gmünd, das Dom- und Münsterbauhüttenwesen und die Amateurmusikpflege in Baden-Württemberg.

Liste des immateriellen Kulturerbes in Deutschland  (Weiler Fasnet noch nicht aufgenommen)

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