KinobetreiberInnen können ab dem 01. Juli
2019 auf den Internet-Seiten der FFA Anträge für das
Soforthilfeprogramm für Kinos im ländlichen Raum stellen.
Mit dem Soforthilfeprogramm für Kinos im ländlichen Raum gewährt die
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien einmalig im Jahr
2019 Förderhilfen von jeweils bis zu 25.000 Euro für Kinos in Gemeinden
mit höchstens 25.000 Einwohnern. Insgesamt
hat das Soforthilfeprogramm ein Volumen von fünf Millionen Euro.
Unter https://www.ffa.de/index.php?soforthilfeprogramm-kino-2019 stehen eine Übersicht der förderbaren Maßnahmen, die
Fördergrundsätze, eine Liste der meistgestellten Fragen und Antworten
(FAQ) und der Link zum Online-Antrag für das Soforthilfeprogramm.
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