Die Exzellenzkommission aus 39 internationalen Expertinnen und Experten
und den Wissenschaftsministerinnen und -ministern von Bund und Ländern
hat am 19.07.2019 die Exzellenzuniversitäten in der 2. Förderlinie der
Exzellenzstrategie ausgewählt.
Hintergrund:
Im Jahr 2016 haben sich Bund und Länder darauf verständigt, die
Spitzenforschung an deutschen Universitäten mit einem neuen
Förderprogramm zu unterstützen. Ziel ist dabei insbesondere, den
deutschen Wissenschaftsstandort im internationalen Wettbewerb nachhaltig
zu stärken. Die Förderung soll wissenschaftliche Spitzenleistungen
ermöglichen, die Profile der Universitäten schärfen und zu noch
stärkerer Vernetzung und Kooperation im Wissenschaftssystem anregen. So
verbindet die Exzellenzstrategie die Förderung von Spitzenforschung mit
langfristigen und strategischen Investitionen im Hochschulsystem.
Die Exzellenzstrategie besteht aus zwei Teilen, sogenannten Förderlinien: Den Exzellenzclustern und den Exzellenzuniversitäten.
• Am 27. September 2018 sind die ersten Förderentscheidungen in der
Exzellenzstrategie gefallen: Eine Kommission aus internationalen
Expertinnen und Experten sowie den Wissenschaftsministerinnen und
-ministern von Bund und Ländern hat 57 Exzellenzcluster für die
Förderung ab dem 1. Januar 2019 ausgewählt
• Am 19. Juli 2019 sind die Förderentscheidungen für die
Exzellenzuniversitäten gefallen. Ab November 2019 werden zehn
Exzellenzuniversitäten und ein Exzellenzverbund gefördert.
Bund und Länder stellen für die Exzellenzstrategie ab 2018 jährlich rund
533 Millionen Euro bereit. 75 Prozent der Mittel stammen vom Bund, 25
Prozent vom jeweiligen Sitzland. Auf die Exzellenzcluster entfallen
davon rund 385 Millionen Euro im Jahr. Die Exzellenzuniversitäten werden
insgesamt mit rund 148 Millionen Euro jährlich gefördert.
Unter 19 antragstellenden Universitäten und Universitätsverbünden wählte die für die Entscheidung zuständige Exzellenzkommission am 19. Juli 2019 elf für eine dauerhafte Förderung aus. Ausgewählt wurden (in alphabetischer Reihenfolge): - Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen - Verbund Berlin - Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn - Technische Universität Dresden - Universität Hamburg - Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg - Karlsruher Institut für Technologie (KIT) - Universität Konstanz - Ludwig-Maximilians-Universität München - Technische Universität München - Eberhard Karls Universität Tübingen. Eine Liste mit den Namen der geförderten Universitäten findet sich auch unter: https://www.wissenschaftsrat.de/download/2019/ExStra_Entscheidung.pdf
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