Heidelberg, Karlsruhe, Konstanz und Tübingen dürfen den Titel prestigeträchtigen Exzellenzuniversität tragen und können dauerhaft mit Millionensummen rechnen. Zusätzliche Millionen von Bund und Land kommen der Spitzenforschung aber auch über die ausgewählten Exzellenzcluster an den anderen erfolgreichen Universitäten zugute. Mit weiteren Mitteln, die das Land – unter Vorbehalt einer erfolgreichen Evaluierung – zur Festigung der erfolgreichen Strukturen aus dem seit Jahren laufenden Wettbewerb einsetzt, dürfte unter dem Strich für die Spitzenforschung rund eine Milliarde Euro zusätzlicher Mittel zur Verfügung stehen.
Mit zwölf Exzellenzclustern und vier Exzellenztiteln war im Gesamtwettbewerb kein Bundesland erfolgreicher als Baden-Württemberg. Somit kommen auch die meisten Mittel aus den Förderlinien der Exzellenzstrategie nach Baden-Württemberg. Für die Exzellenzcluster fließen jedes Jahr insgesamt 385 Millionen Euro von Bund und dem jeweiligen Sitzland der Uni, für die Exzellenzuniversitäten jährlich 148 Millionen. In der Summe kommen der Spitzenforschung in den nächsten sieben Jahren also 533 Millionen Euro in jedem Jahr zu. Auf Baden-Württemberg folgt Nordrhein-Westfalen mit 14 Exzellenzclustern und zwei Exzellenzuniversitäten.
Für die Förderung der Exzellenzuniversitäten stellen Bund und Länder jährlich rund 148 Millionen Euro zur Verfügung (75 Prozent vom Bund, 25 Prozent vom Sitzland). Je nach Antrag erhalten die Exzellenzuniversitäten für den Titel zehn bis 15 Millionen Euro pro Jahr. Das sind für Baden-Württembergs Exzellenzunis rund 350 Millionen Euro. Die 12 bereits vorher eingeworbenen Exzellenzcluster an baden-württembergischen Universitäten, die Grundlage für eine Bewerbung um den Exzellenztitel waren, werden mit insgesamt über 500 Millionen Euro für die nächsten sieben Jahre unterstützt. Hinzu kommt das, was das Land den Universitäten (unter Vorbehalt) zugesagt hat, um die erfolgreichen Strukturen des Vorgängerprogramms, der Exzellenzinitiative II, weiterzuführen. Jährlich sind dies bis zu 26 Millionen EUR, die vorbehaltlich einer positiven Evaluierung den Universitäten zu Verfügung gestellt werden. Allein die Universität Freiburg, die bei der Titelvergabe leer ausging, erhält aus diesem Sondertopf des Landes in den nächsten sieben Jahren 21 Millionen Euro. Summa summarum steht ein Wert von rund einer Milliarde Euro für Exzellenz an unseren baden-württembergischen Universitäten zur Verfügung.
Auch den beiden Universitäten Freiburg und Stuttgart, die es zwar bis ins Finale am vergangenen Freitag in Bonn geschafft hatten, aber am Ende das Ziel knapp verfehlten, ist eine Millionenunterstützung sicher. So bekommt die Universität Freiburg für ihre erfolgreich eingeworbenen Exzellenzcluster rund 103 Millionen Euro in den nächsten sieben Jahren. Bei Stuttgart sind es 110 Millionen. Zudem bekommen auch diese beiden Universitäten voraussichtlich Mittel, um die erfolgreichen Strukturen des Vorgängerprogramms, der Exzellenzinitiative II, zu verstetigen. Bei Freiburg sind das in den nächsten 7 Jahren gut 21 Millionen Euro, bei Stuttgart knapp 13 Millionen Euro.
63 Universitäten aus 16 Bundesländern hatten 2017 ursprünglich 195 sogenannte Clusterskizzen eingereicht. Nach dem zweistufigen Auswahlprozess werden seit Anfang des Jahres bundesweit 57 Exzellenzcluster von 34 Universitäten aus zwölf Ländern gefördert. Nur Universitäten, die mindestens zwei Cluster einwerben konnten, durften sich um den Exzellenz-Titel bemühen. Die nun elf ausgewählten Exzellenzuniversitäten oder -universitätsverbünde werden ab November 2019 gefördert.
Neu ist,
dass die jetzt ausgewählten elf Exzellenzuniversitäten und –verbünde
nunmehr dauerhaft gefördert werden können. Voraussetzung dafür ist das
positive Abschneiden bei regelmäßig stattfindenden Evaluationen durch
den Wissenschaftsrat sowie die erfolgreiche Einwerbung von mindestens
zwei Exzellenzclustern bzw. mindestens drei Exzellenzclustern bei einem
Universitätsverbund in der nächsten Ausschreibungsrunde 2026. In der
zweiten Ausschreibungsrunde können bei Erfolg im wettbewerblichen
Verfahren bis zu vier weitere Exzellenztitel verliehen werden. Die DFG
veröffentlicht außerdem alle sieben Jahre eine Ausschreibung für
Exzellenzcluster. Die jeweilige Förderlaufzeit für Exzellenzcluster
beträgt grundsätzlich zweimal sieben Jahre.
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