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Freitag, 26. Juli 2019

Brandenburg geht im Hohenzollern-Streit wieder vor Gericht

Im Streit um Entschädigungsforderungen der Hohenzollern will das Land Brandenburg nun ein Gerichtsverfahren gegen die Nachfahren des letzten deutschen Kaisers fortsetzen. Grund für die geplante Fortsetzung ist, dass Verhandlungen zwischen Bund, Ländern und den Hohenzollern am 24.07.2019 vorerst erfolglos zu Ende gegangen waren. Die Positionen lägen noch weit auseinander, hieß es von Seiten des Bundes und der beteiligten Länder nach einer Gesprächsrunde. 
Es sei deutlich gemacht worden, dass am sogenannten Wohnrecht eine für alle Seiten ausgewogene Gesamtlösung nicht scheitern werde, teilte Markus Hennig, Anwalt der Hohenzollern, auf Anfrage mit. Zu keinem Zeitpunkt sei es auch um die Deutungshoheit über die Auslegung der Geschichte gegangen. Künftig sollten auch Leihgaben des Prinzen an Museen und Ausstellungen kostenlos bleiben, betonte er. Bei dem bislang ruhenden Rechtsstreit geht es darum, ob den Hohenzollern eine Entschädigung rechtmäßig überhaupt zusteht. Das Verfahren sei 2014 gestartet und 2018 wegen wieder aufgenommener Vergleichsverhandlungen gestoppt worden. Nach Angaben von Hohenzollern-Anwalt Hennig stehen die nächsten Termine für Gespräche mit dem Bund und den beiden Ländern noch nicht fest. Detailverhandlungen sollen zeitnah erfolgen, hieß es.
Unterdessen hat der Ururenkel des letzten deutschen Kaisers und Chef des Hauses Hohenzollern, Georg Friedrich Prinz von Preußen, auch Berufung gegen eine Entscheidung des Landgerichts Koblenz eingelegt: Er hatte die über St. Goar am Rhein gelegene Burg Rheinfels als Familienbesitz wieder zurückgefordert, das Gericht hatte die Klage vergangenen Monat jedoch abgelehnt.

dpa

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