Im Streit um Entschädigungsforderungen der Hohenzollern will das Land
Brandenburg nun ein Gerichtsverfahren gegen die Nachfahren des letzten
deutschen Kaisers fortsetzen. Grund für die geplante Fortsetzung ist, dass Verhandlungen zwischen
Bund, Ländern und den Hohenzollern am 24.07.2019 vorerst erfolglos zu Ende
gegangen waren. Die Positionen lägen noch weit auseinander, hieß es von
Seiten des Bundes und der beteiligten Länder nach einer Gesprächsrunde.
Es sei deutlich gemacht worden, dass am sogenannten Wohnrecht eine
für alle Seiten ausgewogene Gesamtlösung nicht scheitern werde, teilte
Markus Hennig, Anwalt der Hohenzollern, auf Anfrage mit. Zu keinem
Zeitpunkt sei es auch um die Deutungshoheit über die Auslegung der
Geschichte gegangen. Künftig sollten auch Leihgaben des Prinzen an
Museen und Ausstellungen kostenlos bleiben, betonte er. Bei dem bislang ruhenden Rechtsstreit geht es darum,
ob den Hohenzollern eine Entschädigung rechtmäßig überhaupt zusteht. Das
Verfahren sei 2014 gestartet und 2018 wegen wieder aufgenommener
Vergleichsverhandlungen gestoppt worden. Nach Angaben von Hohenzollern-Anwalt Hennig stehen die nächsten
Termine für Gespräche mit dem Bund und den beiden Ländern noch nicht
fest. Detailverhandlungen sollen zeitnah erfolgen, hieß es.
Unterdessen hat der Ururenkel des letzten deutschen
Kaisers und Chef des Hauses Hohenzollern, Georg Friedrich Prinz von
Preußen, auch Berufung gegen eine Entscheidung des Landgerichts Koblenz
eingelegt: Er hatte die über St. Goar am Rhein gelegene Burg Rheinfels
als Familienbesitz wieder zurückgefordert, das Gericht hatte die Klage
vergangenen Monat jedoch abgelehnt.
dpa
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