Teilsieg für die Funke-Mediengruppe im Streit um die Veröffentlichung
Tausender als Verschlusssache eingestufter Dokumente zum Einsatz der
Bundeswehr am Hindukusch. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am
Montag unterstrichen, dass die Publikation der "Afghanistan-Papiere"
durch die zu dem Verlagshaus gehörende Westdeutsche Allgemeine Zeitung
(WAZ) voraussichtlich rechtskonform war. Angesichts der Modalitäten des
Leaks sei zumindest "nicht ausgeschlossen", "dass eine solche Nutzung
von der in der Urheberrechtsrichtlinie vorgesehenen Ausnahme für die
Berichterstattung über Tagesereignisse erfasst ist".
Die WAZ hatte die ihr zugespielten, eigentlich "nur für den
Dienstgebrauch" vorgesehenen Unterrichtungen des Bundestags durch das
Bundesverteidigungsministerium 2012 in Gänze online gestellt, um den
Kriegsverlauf in Afghanistan für die Öffentlichkeit besser
nachvollziehbar zu machen. Sie wollte damit zeigen, dass die
Bundesregierung seit Langem die Lage in der Krisenregion schöngeredet
habe. Das Verteidigungsressort sah sein Urheberrecht verletzt, verklagte die Gruppe
und löste damit eine Debatte über das "Zensurheberrecht" aus. Es
veröffentlichte die Papiere aber zeitlich "ganz knapp versetzt und
nahezu inhaltsgleich" selbst auf seiner Webseite. ... [mehr] https://heise.de/-4481780
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