Die Kulturstiftung der Länder will sich künftig intensiver um die
Restaurierung von Kulturgütern nationalen Ranges kümmern. Dazu hat der
Stiftungsrat eine neue Förderlinie für Restaurierungen beschlossen. Im laufenden Jahr 2019
können so restauratorische und konservatorische Projekte bereits mit 100.000 Euro finanziert werden. Vom Jahr 2020 an stehen dafür dann jährlich
200.000 Euro bereit. Die neue Förderlinie gilt zunächst bis 2022 und soll dann überprüft und weiterentwickelt werden.
Die Kulturstiftung der Länder unterstützt seit drei Jahrzehnten Museen,
Bibliotheken und Archive bei Erwerb und Erhalt von Zeugnissen, die die
deutsche Kultur als besonders wichtig gelten. Nach Stiftungsangaben
wurden so bisher mehr als tausend Kunstwerke, Sammlungen, Nachlässe,
Handschriften oder anderes Kulturgut für öffentliche Sammlungen
gesichert.
dpa
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen