YouTube hat das Verfahren geändert, über das Rechteinhaber manuell
Copyright-Verstöße in nutzergenerierten Videos reklamieren können.
Plattenfirmen oder Filmstudios müssen künftig mit einem Zeitstempel
exakt angeben, an welcher Stelle das urheberrechtlich geschützte
Material in einem Beitrag Dritter auftaucht. So sollen Betroffen
leichter prüfen können, ob die Ansprüche gerechtfertigt sind, und die
monierten Inhalte gegebenenfalls herausschneiden oder mit zulässigen
Inhalten überspielen.
Die Schnittfunktionen, mit denen ein Audioteil auch stumm geschaltet
oder durch einen frei verwendbaren Song aus der YouTube-Audio-Bibliothek
ersetzt werden kann, standen Videomachern auf dem Portal zwar bereits
vorher zur Verfügung. Diese wussten bisher aber nicht genau, welche
Stelle in ihrem Beitrag betroffen sein sollte. Kommen sie den Ansprüchen
nicht hinreichend nach, droht eine Sperre für das angemahnte Video und
damit der Ausschluss von möglichen weiteren Werbeeinnahmen, teilt YouTube mit. ... [mehr] https://heise.de/-4467560
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen