Der Gesamthaushalt 2018 für Kultur und Medien steigt nach der
entscheidenden Sitzung des Haushaltsausschusses des Deutschen
Bundestages auf rund 1,78 Milliarden Euro − ein Plus von knapp neun
Prozent gegenüber dem Haushalt 2017.
Monika Grütters sagt: "Der Haushaltsausschuss hat den
finanziellen Rahmen meines Etats nach den schon deutlichen Zuwächsen im
Regierungsentwurf noch einmal erheblich erweitert. Ich bin dankbar für
dieses Signal der Parlamentarier und das damit verbundene Vertrauen in
die Kultur, in meine Arbeit und in die meines Hauses. Gerade in Zeiten,
in denen die Kultur für den Erhalt des gesellschaftlichen Zusammenhalts
weiter an Bedeutung gewinnt, ist dies eine erfreuliche Entwicklung, die
uns zuversichtlich stimmt. Kunst und Kultur als Brückenbauer sind mehr
denn je gefragt; Kultur stiftet Werte und Identität und trägt zur
Selbstvergewisserung bei. Besonders wichtig ist es mir dabei, auch die
Regionen jenseits der Metropolen in den Blick zu nehmen und damit
Kulturpolitik für das ganze Land sowie Kultur und kulturelle Bildung
vielen Menschen zugänglich zu machen."
Ein Großteil der Erhöhung des Kulturhaushalts soll dabei nachhaltigen Investitionen in die kulturelle Substanz
zugute kommen. Genannt werden etwa der Gasometer in Oberhausen,
historische Bauten wie die Jugendstil-Konzerthalle in Görlitz, aber auch
Gedenk- und Erinnerungsstätten wie etwa das Deutsch-Deutsche Museum
Mödlareuth. 30 Millionen stünden für Denkmalschutzmaßnahmen im gesamten
Bundesgebiet zur Verfügung.
Erstmals stünden nun eigene Mittel in Höhe von bis zu 1,5 Millionen Euro für die Digitalisierung im Bereich Kultur und Medien zur Verfügung, die ein Kernthema der Bundesregierung in der neuen Legislaturperiode darstellt.
Die Kulturförderfonds des Bundes, aus denen deutschlandweit
Projekte aus den Bereichen bildende und darstellende Künste, Literatur,
Musik, Soziokultur und Übersetzung gefördert werden, erhalten rund fünf
Millionen Euro zusätzlich.
Die Erhaltung des schriftlichen Kulturgutes soll in diesem
Jahr mit bis zu 1,5 Millionen Euro zusätzlich unterstützt werden. Damit
stehen hierfür 2018 insgesamt 2,5 Millionen Euro zur Verfügung. Bei dem
Programm sei es erforderlich, dass die jeweiligen Länder die geförderten
Projekte mitfinanzieren.
Das Haushaltsgesetz tritt nach Beschluss durch das Bundestagsplenum,
die Beteiligung des Bundesrats und die Veröffentlichung im
Bundesgesetzblatt in Kraft.
via https://www.boersenblatt.net/artikel-haushaltsausschuss_gewaehrt_1_78_milliarden_euro.1486256.html
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