Quelle: Pressemitteilung vom 05.07.2018
Das Deutsche Institut für Menschenrechte empfiehlt Bund
und Ländern, die Übertragung von Literatur, Kunst und Wissenschaft in
barrierefreie Formate wie Brailleschrift, Großdruck oder Hörbuch stärker
öffentlich zu fördern. Ebenso sollten sie Bibliotheken und Bildungseinrichtungen
mehr Mittel für den Ausbau ihrer Barrierefreiheit zur Verfügung stellen.
Anlässlich des heute im Bundestag eingebrachten
Gesetzesentwurfs der Bundesregierung für einen verbesserten Zugang zu
urheberrechtlich geschützten Werken zugunsten von Menschen mit einer Seh- oder
Lesebehinderung (Drucksache 19/3071 vom 29.06.2018) weist das Institut darauf
hin, dass die Bundesregierung die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention
bislang nur unvollständig aufgreift“.
Der Vertrag von Marrakesch regelt auf internationaler
Ebene, unter welchen Voraussetzungen blinde und seh- oder anderweitig
lesebehinderte Menschen einen gesetzlich erlaubten Zugang zu urheberrechtlich
geschützten Werken durch Umwandlung in ein barrierefreies Format erhalten. Die
EU setzte den Vertrag 2017 durch zwei Rechtsakte um. In deutsches Recht ist die Richtlinie bis zum 01.10.2018
umzusetzen.
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