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Mittwoch, 11. Juli 2018

WIPO Vertrag von Marrakesch / Mehr Bücher für Menschen mit Seh- und Lesebehinderung

Quelle: Pressemitteilung vom 05.07.2018

Das Deutsche Institut für Menschenrechte empfiehlt Bund und Ländern, die Übertragung von Literatur, Kunst und Wissenschaft in barrierefreie Formate wie Brailleschrift, Großdruck oder Hörbuch stärker öffentlich zu fördern. Ebenso sollten sie Bibliotheken und Bildungseinrichtungen mehr Mittel für den Ausbau ihrer Barrierefreiheit zur Verfügung stellen.

Anlässlich des heute im Bundestag eingebrachten Gesetzesentwurfs der Bundesregierung für einen verbesserten Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken zugunsten von Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung (Drucksache 19/3071 vom 29.06.2018) weist das Institut darauf hin, dass die Bundesregierung die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention bislang nur unvollständig aufgreift“.
Der Vertrag von Marrakesch regelt auf internationaler Ebene, unter welchen Voraussetzungen blinde und seh- oder anderweitig lesebehinderte Menschen einen gesetzlich erlaubten Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken durch Umwandlung in ein barrierefreies Format erhalten. Die EU setzte den Vertrag 2017 durch zwei Rechtsakte um. In deutsches Recht ist die Richtlinie bis zum 01.10.2018 umzusetzen. 


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