Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) stellt das schriftliche Kulturgut unter deutlich stärkeren Schutz. Das Sonderprogramm für Originalerhalt wurde um 1,5 Million Euro aufgestockt, sodass nun im Jahr 2018 erstmals insgesamt 2,5 Millionen Fördermittel beim Bund beantragt werden können. Die Bundesmittel stehen zur Bearbeitung von Originalen per Mengenverfahren wie Entsäuerung, Reinigung und Verpackung zur Verfügung und sind an eine Kofinanzierung auf Länderseite von mindestens 50 Prozent gebunden. Demnach können im laufenden Jahr über das Sonderprogramm insgesamt 5 Millionen Euro in den Originalerhalt investiert werden. Alle Anträge sind an die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) zu richten.
Seit der Veröffentlichung der Bundesweiten Handlungsempfehlungen der KEK zum Erhalt des schriftlichen Kulturguts in Deutschland im Jahr 2015 ist bekannt: In Archiven sind Papiere im Umfang von 1,8 Millionen Regalmetern vom Zerfall durch Säure bedroht, in wissenschaftlichen Bibliotheken müssen rund 9 Millionen Bände entsäuert werden. Diese Bilanz machte unmissverständlich deutlich: Originale müssen in größeren Mengen und das länder- und einrichtungsübergreifend koordiniert gesichert werden, wenn Grundlagen für Wissenschaft und Forschung erhalten und gravierende Lücken in der schriftlichen Überlieferung verhindert werden sollen.
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