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Mittwoch, 18. Juli 2018

Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß

Am 18.07.2018 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Rundfunkbeitragspflicht im privaten wie im nicht privaten Bereich im Wesentlichen mit der Verfassung vereinbar ist. Mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nicht vereinbar ist allerdings, dass auch für Zweitwohnungen ein Rundfunkbeitrag zu leisten ist.

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