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Mittwoch, 11. Juli 2018

Digitale Bibliotheken müssen Embedding nicht verhindern

Die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst und die Deutsche Digitale Bibliothek streiten darüber, ob Onlineangebote technisch verhindern müssen, dass Bilder von Kunstwerken auf anderen Seiten eingebettet werden können. Ein Gericht sagt: Das wäre zu viel verlangt. 

Die Deutsche Digitale Bibliothek (DDB) ist ein Onlineportal, das die digitalen Bestände von Museen, Archiven, Bibliotheken und anderen Kultureinrichtungen in Deutschland vernetzt und zugänglich macht. Sie bietet Zugang zu digitalisierten Museumsobjekten wie Büchern, Musikstücken, Denkmälern, Filmen, Urkunden und anderen Werken.
Um auch geschützte Werke der bildenden Kunst des 20. Jahrhunderts zu zeigen, hat die DDB 2013 damit begonnen, mit der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst über Lizenzen zu verhandeln. Das erklärte Ziel war es, diese Werke nicht nur auf den Seiten der DDB zu zeigen, sondern auch auf den Angeboten der mit ihr kooperierenden Kultureinrichtungen. Zum Beispiel könnte dann die Berlinische Galerie die Werke von Otto Dix sowohl in der DDB als auch auf ihrer eigenen Website zeigen, ohne hierfür selbst einen separaten Lizenzvertrag mit der VG Bild-Kunst schließen zu müssen.
Auch sogenannte verwaiste Werke – solche, bei denen nicht klar ist, wo die Rechte liegen – wären von der Vereinbarung umfasst gewesen. Archive könnten zum Beispiel Poster mit unbekanntem Urheber digitalisieren und in der DDB sowie auf ihrer eigenen Website zeigen. ... [mehr] https://irights.info/artikel/deutsche-digitale-bibliothek-vg-bildkunst-embedding-kg-berlin/29135

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