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Donnerstag, 12. Juli 2018

Facebook muss Eltern Zugriff auf Nachrichten verstorbener Tochter gewähren

Facebook muss den Eltern eines toten Mädchens als Erben Zugang zu dem seit fünfeinhalb Jahren gesperrten Nutzerkonto ihrer Tochter gewähren. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in letzter Instanz entschieden. Die Richter hoben am Donnerstag ein Urteil des Berliner Kammergerichts auf, das die bisherige Sperre unter Verweis auf das Fernmeldegeheimnis bestätigt hatte.

Auch Briefe und Tagebücher gingen an die Erben über, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann bei der Urteilsverkündung. Es bestehe kein Grund, digitale Inhalte anders zu behandeln. Die Tochter habe mit Facebook einen Nutzungsvertrag geschlossen, und die Eltern seien als Erben in diesen Vertrag eingetreten. Durch Facebooks Bestimmungen sei ein Vererben des Vertrags nicht ausgeschlossen. ... [mehr] http://www.spiegel.de/netzwelt/web/bundesgerichtshof-eltern-duerfen-facebook-konto-der-toten-tochter-einsehen-a-1217840.html

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