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Donnerstag, 12. Juli 2018
Facebook muss Eltern Zugriff auf Nachrichten verstorbener Tochter gewähren
Facebook muss den Eltern eines toten Mädchens als Erben Zugang zu dem
seit fünfeinhalb Jahren gesperrten Nutzerkonto ihrer Tochter gewähren.
Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in letzter Instanz
entschieden. Die Richter hoben am Donnerstag ein Urteil des Berliner
Kammergerichts auf, das die bisherige Sperre unter Verweis auf das
Fernmeldegeheimnis bestätigt hatte.
Auch Briefe und Tagebücher gingen an die Erben über, sagte der
Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann bei der Urteilsverkündung. Es
bestehe kein Grund, digitale Inhalte anders zu behandeln. Die Tochter
habe mit Facebook einen Nutzungsvertrag geschlossen, und die Eltern
seien als Erben in diesen Vertrag eingetreten. Durch Facebooks
Bestimmungen sei ein Vererben des Vertrags nicht ausgeschlossen. ... [mehr] http://www.spiegel.de/netzwelt/web/bundesgerichtshof-eltern-duerfen-facebook-konto-der-toten-tochter-einsehen-a-1217840.html
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