Aufgrund der Veröffentlichung der Antwort auf eine Kleine Anfrage aus Hessen bin ich über twitter (danke, @dpachali), darauf aufmerksam geworden, dass die Presseverlage doch wieder die Nutzung von Zeitungen im Schulunterricht zulassen wollen. https://kleineanfragen.de/hessen/19/6387-nutzung-von-filmen-und-zeitungen-im-unterricht Und da fragt man sich: Was soll das? Sehen die Verlage langsam ein, dass ihnen aufgrund der Bereichsausnahme in § 60a UrhG Sichtbarkeit und damit auch zukünftige LeserInnen verloren gehen? Oder geht es nur darum, die KMK unter Druck zu setzen und eine höhere Vergütung für einen Gesamtvertrag erzielen zu können?
Viel wichtiger wäre es doch, die Bereichsausnahme für den Hochschulbereich wieder rückgängig zu machen. Für zahlreiche Journalismus Studiengänge http://www.journalismus.com/ausbildung/uni/index.html sind die Bedingungen schlechter oder kostspieliger geworden, wenn die Inhalte für eine Nutzung lizenziert werden müssen. Und nachvollziehbar ist diese Bereichsausnahme ohnehin nicht. Sie erinnert vielfach an das Leistungsschutzrecht für Presseverlage, was jetzt auch auf europäischer Ebene gefordert wird und im Ergebnis niemand nützt.
via https://oliverhinte.wordpress.com/2018/07/09/kommt-jetzt-doch-wieder-die-ausnahme-von-der-bereichsausnahme/
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