Seit gut zwei Jahren müssen die Bundesbehörden einen Teil der von
ihnen erhobenen Daten mit der Allgemeinheit teilen – doch so richtig
optimal funktioniert das noch nicht. Im einem ersten Fortschrittsbericht
zum Open-Data-Gesetz von 2017, der am Mittwoch vom Kabinett beschlossen
wurde, heißt es, die Ergebnisse einer Umfrage unter den
Behördenmitarbeitern zeigten, "dass allein das Inkrafttreten einer
gesetzlichen Regelung nicht ausreichend ist, um einen Kulturwandel in
den Behörden herbeizuführen". 72 Prozent der Befragten hatten angegeben,
dass das Inkrafttreten des Open-Data-Gesetzes nach ihrer Einschätzung nicht dazu geführt habe, dass mehr Daten bereitgestellt werden.
Generell sollen alle Daten veröffentlicht werden, die von den
Behörden erhoben werden – es sei denn, Datenschutz- oder
Sicherheitsinteressen stehen dem entgegen. Über die zentrale Plattform
GovData.de lassen sich beispielsweise Daten zu den Konsumausgaben
privater Haushalte finden oder zur Zahl der Wohngebäude.
Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte, ressortübergreifend
werde aktuell an einer IT-Unterstützung für die effizientere
Bereitstellung von Daten gearbeitet. Die Bundesregierung mit einem
zweiten Open-Data-Gesetz die Bereitstellung offener Daten künftig
auszuweiten.
(anw)
via https://heise.de/-4544636
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