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Donnerstag, 24. Oktober 2019

Verhandlungen des Oldenburgischen Landtags werden digitalisiert

Zum 100-jährigen Jubiläum des Landtags im Freistaat Oldenburg hat die Landesbibliothek Oldenburg damit begonnen, die Verhandlungen des Landtags zu digitalisieren. Die Jahrgänge 1919–1930 sind bereits in der Digitalen Sammlung der Landesbibliothek unter der Rubrik Zeitschriften frei zugänglich (http://digital.lb-oldenburg.de) und können auch im Volltext durchsucht werden. Damit wird eine weitere wichtige gedruckte Quelle zur Oldenburgischen Geschichte nach dem Ersten Weltkrieg digitalisiert.
Während der Zeit der Weimarer Republik wurde der Landtag des Freistaates Oldenburg nach demokratischem Prinzip auf drei Jahre gewählt. Im Jahr 1933 wurde die letzte Sitzung des Landtages abgehalten, ehe er durch die Nationalsozialisten aufgelöst wurde. Gemäß der Verfassung des Freistaates Oldenburg vom 17. Juni 1919 bestand der Landtag aus maximal 48 Abgeordneten, die nach dem Grundsatz der Verhältniswahl gewählt wurden. Das Mindestalter für das aktive Wahlrecht war 21 Jahre und für das passive Wahlrecht 25 Jahre. Die Aufgaben des Landtags umfassten die Gesetzgebung, die Überwachung der Staatsführung und Verwaltung, die Wahrnehmung des Budgetrechtes und die Wahl des Staatsministeriums. Die Digitalisierung der Oldenburgischen Landtagsverhandlung ab 1848 ist im kommenden Jahr geplant.

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