Die Organisationen Börsenverein des Deutschen Buchhandels,
Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger, Deutscher Bibliotheksverband,
Verband Bildungsmedien und Verband Deutscher Zeitschriftenverleger sehen
in dem am 08.08.2019 von der Bundesregierung beschlossenen Jahressteuergesetz
in Sachen reduzierter Mehrwertsteuer für digitale Publikationen Licht
und Schatten. Die Verbände der Verleger, des Handels und der
Bibliotheken begrüßen es, dass die Bundesregierung die reduzierte
Mehrwertsteuer für digitale Angebote einzelner Bücher, Zeitschriften und
Zeitungen auf den Weg bringt und dabei auch Online-Publikationen „in
der Form von Websites, Apps oder anderen Anwendungen, mit oder ohne
Downloadmöglichkeiten, auch als Einzelabruf aus einer Datenbank“ etc.
berücksichtigt. Unhaltbar ist es nach Ansicht der Organisationen jedoch,
dass die reduzierte Mehrwertsteuer dann nicht gelten soll, wenn
dieselbe Publikation nicht einzeln, sondern gemeinsam mit weiteren
Publikationen in gebündelter Form aus einer Datenbank heraus angeboten
wird.
Solche Angebote, bei denen Leser aufgrund eines Vertrags Zugang zu
vielen Zeitungen, Zeitschriften oder Büchern erhält, sind ein
wesentlicher und wachsender Teil des Vertriebs digitaler Publikationen.
Es gibt sie in der Form von elektronischen Kiosken, Fachdatenbanken und
digitalen Bibliotheksangeboten. Im Bereich der Fachmedien unter
Einschluss der Wissenschaft handelt es sich schon jetzt um die wohl
wichtigste Verbreitungsform.
Das EU-Recht, so die Organisationen weiter, wolle die Realität
digitaler Publikationsangebote erfassen und lasse an keiner Stelle
erkennen, dass Funktionen wie die Suchmöglichkeiten einer Datenbank oder
digitalen Bibliothek etc. dazu führen, dass begünstigte Bücher,
Zeitungen oder Zeitschriften in dieser Angebotsform dem hohen Steuersatz
unterliegen müssen. Dies zeige sich auch daran, dass das EU-Recht wie
auch der heute beschlossene Umsetzungsvorschlag sogar Angebote unter
Einschluss von Videos begünstigen, solange solche so genannten
Rich-Media-Inhalte nicht überwiegen. Es sei deshalb unverständlich,
wieso die deutsche Umsetzung – anders als das EU-Recht – im Gesetzestext
explizit Angebotsformen ausschließe, deren Leistungen über die „bloße
Überlassung von elektronischen Veröffentlichungen hinausgehen“.
Das verbleibende, heutzutage alltägliche Risiko bei der Interpretation
von EU-Recht dürfe keinesfalls durch einen Ausschluss eines Großteils
der Realität digitaler Publikationsangebote minimiert werden. Insoweit
sei es zu begrüßen, dass die Bundesregierung immerhin auf die
EU-Kommission zugehen wolle, um deren Auffassung von der Interpretation
der Mehrwertsteuersystem-Richtlinie zur Frage der Datenbankangebote zu
eruieren, hieß es von Seiten des Verbändebündnisses weiter.
Solche Gespräche nähmen dem deutschen Gesetzgeber allerdings nicht die
Verantwortung, in eigener Zuständigkeit die Grenzen seines
Umsetzungsauftrags einzuschätzen. Denn letztlich könne nur der EuGH
verbindlich über die fragliche Auslegung entscheiden.
Stattdessen solle Deutschland im Rahmen des europarechtlich
Vertretbaren gute Politik machen. Vor diesem Hintergrund appellierten
die Mitglieder des Bündnisses an die Vertreter des Deutschen Bundestags,
nach der Sommerpause die reduzierte Mehrwertsteuer auf alle relevanten
Vertriebswege digitaler Bücher, Zeitungen und Zeitschriften auszudehnen.
via https://www.dasbibliothekswissen.de/Verb%C3%A4ndeb%C3%BCndnis%3A-Bundesregierung-bringt-reduzierte-Mehrwertsteuer-nur-f%C3%BCr-einen-Teil-der-digitalen-Publikationen-auf-den-Weg.html
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