Medienberichten zufolge hat Apple gegen das Cybersecurity-Startup Correlium Klage wegen Urheberrechtsverletzung eingereicht. Correlium habe Apples Betriebssystem iOS nachgebildet, ohne die notwendigen Lizenzen oder eine Berechtigung einzuholen.
Wie »Finanzen.net« unter Berufung auf weitere Onlinemeldungen berichtet, biete Correlium eine »nahezu perfekte Kopie des Apple-Betriebssystems« an. Für Entwickler und Sicherheitsexperten seien solche Versionen sehr wertvoll, da sie mit Corellium etwa das System stoppen und analysieren könnten, was im Hintergrund auf verschlüsselter Ebene passiert. Sicherheitslücken könnten mit dem nachgebildeten Programm einfacher und schneller festgestellt werden, als mit einem üblichen iPhone.
Laut Apple hat Corellium sogar den Code, die grafische Benutzeroberfläche und die Icons kopiert. »Obwohl Corellium sich selbst darstellt als biete es ein Forschungstool (...) an, ist es Corelliums eigentliches Ziel von seinem eklatanten Verstoß zu profitieren«, erkläre Apple in seiner Klage. Mit einer einstweiligen Verfügung gegen Corellium wolle Apple das Startup an dem Verkauf und der Vermarktung seines Programms hindern. Corellium soll verpflichtet werden, seine Nutzer darauf hinzuweisen, dass diese durch Nutzung des Programms gegen Apples Urheberrecht verstoßen. Ferner fordere Apple Schadensersatz für mögliche entgangene Gewinne.
Wie »Finanzen.net« unter Berufung auf weitere Onlinemeldungen berichtet, biete Correlium eine »nahezu perfekte Kopie des Apple-Betriebssystems« an. Für Entwickler und Sicherheitsexperten seien solche Versionen sehr wertvoll, da sie mit Corellium etwa das System stoppen und analysieren könnten, was im Hintergrund auf verschlüsselter Ebene passiert. Sicherheitslücken könnten mit dem nachgebildeten Programm einfacher und schneller festgestellt werden, als mit einem üblichen iPhone.
Laut Apple hat Corellium sogar den Code, die grafische Benutzeroberfläche und die Icons kopiert. »Obwohl Corellium sich selbst darstellt als biete es ein Forschungstool (...) an, ist es Corelliums eigentliches Ziel von seinem eklatanten Verstoß zu profitieren«, erkläre Apple in seiner Klage. Mit einer einstweiligen Verfügung gegen Corellium wolle Apple das Startup an dem Verkauf und der Vermarktung seines Programms hindern. Corellium soll verpflichtet werden, seine Nutzer darauf hinzuweisen, dass diese durch Nutzung des Programms gegen Apples Urheberrecht verstoßen. Ferner fordere Apple Schadensersatz für mögliche entgangene Gewinne.
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