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Schon vor über sechs Jahren hatte der damalige CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Volker Kauder angekündigt, dass man sich für den ermäßigten Steuersatz für E-Books und digitale Zeitungen und Zeitschriften stark machen werde.
Für gedruckte Bücher und Zeitschriften gilt schon längst der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent. Neben der Buchpreisbindung ist dies ein staatliches Instrument, um das Kulturgut Buch zu fördern und um – wie es bei Politikern immer gerne heißt – »die Vielfalt der Presse- und Verlagslandschaft zu stärken«.
Bei den meisten Büchern ist der Inhalt der gedruckten und digitalen Fassung identisch. Doch während mit diesem Argument die Preisbindung bereits seit einiger Zeit auch für Digitalversionen gilt, ist paradoxerweise der Mehrwertsteuersatz immer noch unterschiedlich. Während gedruckte Bücher vom Staat nur mit einem Steuersatz von 7 Prozent belegt sind, wird für E-Books der volle Satz von 19 Prozent fällig. Logisch war dies nie. Seit Jahren fordert die Verlegerlobby den ermäßigten Steuersatz auch für E-Books. Dieser gilt beispielsweise schon längst für ungekürzte Hörbücher.
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