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Samstag, 6. Juli 2019

Bundesinstitut für Risikobewertung: Urheberrecht muss auch für wissenschaftliche Arbeiten staatlicher Forschungsinstitute gelten

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hatte gegen den Nutzer einer Internetplattform eine einstweilige Verfügung erwirkt, die ihm die Veröffentlichung und Verbreitung einer wissenschaftlichen Abhandlung des BfR untersagte. Das BfR bezieht sich hierbei auf das Urheberrecht, nach dem Dritte das Werk eines anderen nicht ohne dessen Zustimmung veröffentlichen dürfen. Die Arbeit des BfR zeichnet sich durch ihren wissenschaftlichen, forschungsgestützten Ansatz aus, der alle Aufgabenfelder des BfR durchzieht. Vor diesem Hintergrund ist es von wesentlicher Bedeutung für das BfR, wer das Erstveröffentlichungsrecht an seinen geistigen Werken hat. Diese Frage zu klären ist Ziel des Rechtsstreits. Aus formalen Gründen hat das Landgericht Köln nun die einstweilige Verfügung aufgehoben, ohne jedoch über die grundsätzlichen urheberrechtlichen Fragen zu entscheiden. „Geistiges Eigentum muss auch im Zeitalter des Internets geistiges Eigentum bleiben“, sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Hensel. „Das BfR hält daher an seiner Rechtsposition fest und wird unabhängig von dem einstweiligen Verfügungsverfahren eine Klärung im Hauptsacheverfahren erwirken.“
Mehr zum Thema erfahren: https://www.bfr.bund.de/cm/343/keine-krebsrisiken-verheimlicht-saemtliche-fachli...
In einem anderen einstweiligen Verfügungsverfahren hat das BfR durch Urteile des Landgerichts Köln (LG Köln, 15.12.2016 - 14 O 302/15) und des Oberlandesgerichts Köln (OLG Köln, 06.12.2017 - 6 U 8/17) in der Sache Recht bekommen. Bei der Abhandlung handelt es sich um die sechsseitige deutschsprachige zusammenfassende Stellungnahme des BfR zur IARC-Monographie über Glyphosat vom 4. September 2015. Diese Stellungnahme ist kein Gutachten. Die ausführliche wissenschaftliche Bewertung enthält das Addendum I, welches ebenfalls 2015 vom BfR verfasst wurde. Das Addendum I sowie sämtliche fachlichen Schlussfolgerungen sind seit Herbst 2015 für die Öffentlichkeit frei zugänglich: https://www.efsa.europa.eu/de/press/news/151119-0


via https://idw-online.de/de/news718781

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