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Samstag, 5. Oktober 2019

Was die Facebook-Entscheidung des EuGH bedeutet

Dieses Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) erregt Aufsehen: Internetplattformen wie Facebook können von nationalen Gerichten gezwungen werden, bei für rechtswidrig erklärten Kommentaren weitere wortgleiche Äußerungen zu suchen und diese ebenfalls zu sperren oder zu löschen. Zudem können Gerichte nach Auffassung des EuGH auch eine weltweite Löschung problematischer Inhalte anordnen.
Die Entscheidung aus Luxemburg ist so überraschend wie umstritten. Während manche Bürgerrechtler das Urteil begrüßen, regt sich bei anderen Widerstand. Hier sind die Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Worum geht es überhaupt?
Der Europäische Gerichtshof hat am Donnerstag entschieden, dass Gerichte laut EU-Recht Internetplattformen wie Facebook zwingen dürfen, rechtswidrige Postings über einzelne Ländergebiete beziehungsweise die entsprechen Facebook-Versionen hinaus aufzuspüren und zu entfernen. Solche Anordnungen lassen sich auf wortgleiche Beiträge Dritter und - unter bestimmten Umständen - auch auf sinngleiche Kommentare ausweiten.
Facebook muss diese Beiträge laut dem Urteil selbst suchen und unzugänglich machen, wenn das nationale Gericht das verlangt. Voraussetzung: Die Onlineplattform muss die Beiträge automatisch erkennen können, also, ohne dafür Mitarbeiter zur Suche abzustellen. Das gilt etwa für den Fall, dass ein rechtswidriger Beitrag von unterschiedlichen Personen geteilt wird. Grundsätzlich geht es also um Postings ohne oder mit nur minimalen Abweichungen vom Original.
Die frühere österreichische Grünenpolitikerin Eva Glawischnig-Piesczek hatte gefordert, dass Beleidigungen gegen sie auch außerhalb Österreichs gelöscht werden. Vor drei Jahren hatte Facebook Kommentare, in denen die Politikerin unter anderem als "miese Volksverräterin" bezeichnet wurde, nämlich zunächst nur in ihrem Heimatland ausgeblendet.
Glawischnig-Piesczek wollte solche Kommentare auch außerhalb Österreichs entfernt wissen - und gleichzeitig alle ähnlich lautenden Hassbeiträge. Der EuGH prüfte daraufhin einen Antrag des österreichischen Obersten Gerichtshofs. Die Richter des EuGH entschieden schließlich, dass die Forderung mit EU-Recht vereinbar sei. Das Urteil im Fall Glawischnig-Piesczek wird nun in Österreich gefällt. ... [mehr] https://www.spiegel.de/netzwelt/web/was-die-facebook-entscheidung-des-eugh-bedeutet-a-1290031.html

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