Dieses Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) erregt Aufsehen: Internetplattformen wie Facebook können von nationalen Gerichten gezwungen werden,
bei für rechtswidrig erklärten Kommentaren weitere wortgleiche
Äußerungen zu suchen und diese ebenfalls zu sperren oder zu löschen.
Zudem können Gerichte nach Auffassung des EuGH auch eine weltweite
Löschung problematischer Inhalte anordnen.
Die Entscheidung aus Luxemburg ist so überraschend wie umstritten.
Während manche Bürgerrechtler das Urteil begrüßen, regt sich bei anderen
Widerstand. Hier sind die Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Worum geht es überhaupt?
Der Europäische Gerichtshof hat am Donnerstag entschieden,
dass Gerichte laut EU-Recht Internetplattformen wie Facebook zwingen
dürfen, rechtswidrige Postings über einzelne Ländergebiete
beziehungsweise die entsprechen Facebook-Versionen hinaus aufzuspüren
und zu entfernen. Solche Anordnungen lassen sich auf wortgleiche
Beiträge Dritter und - unter bestimmten Umständen - auch auf sinngleiche
Kommentare ausweiten.
Facebook muss diese Beiträge laut dem Urteil selbst suchen und
unzugänglich machen, wenn das nationale Gericht das verlangt.
Voraussetzung: Die Onlineplattform muss die Beiträge automatisch
erkennen können, also, ohne dafür Mitarbeiter zur Suche abzustellen. Das
gilt etwa für den Fall, dass ein rechtswidriger Beitrag von
unterschiedlichen Personen geteilt wird. Grundsätzlich geht es also um
Postings ohne oder mit nur minimalen Abweichungen vom Original.
Die frühere österreichische Grünenpolitikerin Eva
Glawischnig-Piesczek hatte gefordert, dass Beleidigungen gegen sie auch
außerhalb Österreichs gelöscht werden. Vor drei Jahren hatte Facebook
Kommentare, in denen die Politikerin unter anderem als "miese
Volksverräterin" bezeichnet wurde, nämlich zunächst nur in ihrem
Heimatland ausgeblendet.
Glawischnig-Piesczek wollte solche Kommentare auch außerhalb
Österreichs entfernt wissen - und gleichzeitig alle ähnlich lautenden
Hassbeiträge. Der EuGH prüfte daraufhin einen Antrag des
österreichischen Obersten Gerichtshofs. Die Richter des EuGH entschieden
schließlich, dass die Forderung mit EU-Recht vereinbar sei. Das Urteil
im Fall Glawischnig-Piesczek wird nun in Österreich gefällt. ... [mehr] https://www.spiegel.de/netzwelt/web/was-die-facebook-entscheidung-des-eugh-bedeutet-a-1290031.html
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