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Montag, 14. Oktober 2019

Urheberrecht und Datenschutzrecht in Hochschulen und Bibliotheken / Oliver Hintes Blog

So klingt es schon einmal, wenn ich mich bei meiner Zielgruppe in der Hochschule melde, um sie auf datenschutzrechtlich relevante Sachverhalte aufmerksam zu machen.
Der Datenschutz hat ein massives Imageproblem. Er ist das, was früher der Denkmalschutz und der Brandschutz waren. Er wird schnell zur Rechtfertigung herangezogen, wenn Vorhaben verhindert oder erschwert werden sollen. Und es stimmt: Die Regelungen des Datenschutzrechts sind kompliziert, komplex und in ihrer Anwendung können sie sehr bürokratisch sein und wirken. Aber glauben sie mir: Kein Datenschutzbeauftragter hat ein Interesse daran, irgendjemandem das Leben schwerer zu machen. Und der Datenschutz verfolgt keinen Selbstzweck. Es geht im Bereich der Hochschulen darum, einen vernünftigen Ausgleich zwischen den Interessen der Forschungsfreiheit und der Informationellen Selbstbestimmung zu finden. Und hier erfährt der Datenschutz durchaus seine Berechtigung. Wer möchte den gläsernen Menschen und wem ist es recht, dass seine Daten zu anderen Zwecken verarbeitet werden, als für die er sie ursprünglich zur Verfügung gestellt hat?
Und dann fange ich an den Datenschutz zu rechtfertigen. Nein besser, ich versuche den Hintergrund für die Existenz von einem Datenschutzbeauftragten an einer Hochschule zu erklären. Und dass ich weder die DSGVO noch das Datenschutzgesetz NRW erfunden habe, wir uns aber an deren Vorgaben halten müssen. The basics: „Auf welche personenbezogenen Daten möchten sie denn gerne Zugriff erhalten? Und wie möchten sie diese verarbeiten? Bitte versetzen sie sich dazu einmal in die Position der von der Datenverarbeitung betroffenen Person: Welche Daten würden sie zur Verfügung stellen und wie sollte mit den Daten verfahren werden? Ach so, darüber sollte ich mir vor Beginn meines Vorhabens Gedanken machen. Stimmt, leuchtet ein. Und dann benötigt der Datenschutzbeauftragte zur datenschutzrechtlichen Beurteilung ihres Vorhabens noch folgende Unterlagen: The essentials: https://www.fernuni-hagen.de/imperia/md/content/arbeiten/datenschutz/checkliste_erforderliche_unterlagen.pdf a) Ein Gesamtkonzept b) das ominöse VVT (Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten) c) arbeitet noch jemand mit den Daten? Ja, dann entweder Unterlagen zur Auftragsdatenverarbeitung oder zur gemeinsamen Verantwortung d) und welche technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) haben sie sich überlegt, damit die Verarbeitung so funktioniert, wie sie sich das vorgestellt haben.
Klingt doch erstaunlich einfach und unkompliziert. Wenn man sich rechtzeitig damit auseinandersetzt…

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