Aufgrund
vieler Nachfragen zur Umsatzsteuerpflicht von Öffentlichen Bibliotheken
hat der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv) eine Stellungnahme in
Auftrag gegeben. Das Ergebnis:
Eine Öffentliche Bibliothek muss nach den gesetzlichen Regelungen für
ihre durch bibliothekstypische Dienste erwirtschafteten Einnahmen keine
Umsatzsteuer bezahlen. Bei nicht bibliothekstypischen Leistungen ist die
Umsatzsteuerpflicht davon abhängig, ob dabei
Einnahmen höher als 17.500 Euro im Jahr erzielt werden.
Zur Stellungnahme des dbv:
https://www.bibliotheksverband.de/fileadmin/user_upload/DBV/positionen/2019_09_23_Stellungnahme_Umsatzsteuer_und_%C3%96ffentliche_Bibliotheken.pdf
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