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Montag, 14. Oktober 2019

Umsatzsteuer für ÖBs? – Stellungnahme des dbv

Aufgrund vieler Nachfragen zur Umsatzsteuerpflicht von Öffentlichen Bibliotheken hat der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv) eine Stellungnahme in Auftrag gegeben. Das Ergebnis: Eine Öffentliche Bibliothek muss nach den gesetzlichen Regelungen für ihre durch bibliothekstypische Dienste erwirtschafteten Einnahmen keine Umsatzsteuer bezahlen. Bei nicht bibliothekstypischen Leistungen ist die Umsatzsteuerpflicht davon abhängig, ob dabei Einnahmen höher als 17.500 Euro im Jahr erzielt werden.
Zur Stellungnahme des dbv: https://www.bibliotheksverband.de/fileadmin/user_upload/DBV/positionen/2019_09_23_Stellungnahme_Umsatzsteuer_und_%C3%96ffentliche_Bibliotheken.pdf

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