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Samstag, 12. Oktober 2019

Stellungnahme der Österreichischen Nationalbibliothek zum Rechnungshofbericht

Pressemitteilung der ÖNB:
Der Rechnungshof überprüfte die Österreichische Nationalbibliothek von Dezember 2017 bis April 2018. Das Prüfungsergebnis enthält insgesamt 33 Empfehlungen. Davon richten sich 7 an das Bundeskanzleramt, von den restlichen 26 Empfehlungen wurde von der Österreichischen Nationalbibliothek fast die Hälfte bereits umgesetzt. Weitere 6 Empfehlungen befinden sich derzeit in Arbeit bzw. werden geprüft, bei 8 Empfehlungen hat sich die Österreichische Nationalbibliothek entschlossen, sie nicht umzusetzen, da sie der bibliothekarischen Praxis widersprechen bzw. der erforderliche Aufwand in keiner Relation zum erwartbaren Nutzen stünde.
Generaldirektorin Dr. Johanna Rachinger: „Der Rechnungshof überprüfte die Geschäftsjahre 2013 bis 2016. Die Zusammenarbeit mit dem Prüfungsteam verlief ausgezeichnet. Der 96 Seiten starke Endbericht, der heute veröffentlicht wurde, stellt unserem Haus insgesamt ein sehr gutes Zeugnis aus und ich freue mich, dass wir von den 26 Empfehlungen bereits knapp 50 Prozent erfolgreich umsetzen konnten. An unseren großen Strategieprojekten und der Vision 2025 hatte der Rechnungshof nichts auszusetzen, weshalb wir hier in großen Schritten weiterarbeiten können.“
Der Rechnungshof spricht 4 zentrale Empfehlungen aus, 2 Empfehlungen hat die Österreichische Nationalbibliothek bereits umgesetzt, 2 wird sie aus guten Gründen nicht umsetzen. Die Empfehlungen im Einzelnen:
Empfehlung: Die Bundesvermögensverwaltungsverordnung sowie die Bibliotheks- und Museumsordnung wären einzuhalten, sämtliches Sammlungsgut wäre zu inventarisieren und damit das Eigentum des Bundes vor einem etwaigen Abgang zu dokumentieren. Stellungnahme: Die Österreichische Nationalbibliothek erhält auf Basis des Mediengesetzes von allen in Österreich erscheinenden Druckschriften je 2 Exemplare. Selbstverständlich werden diese Druckschriften ordnungsgemäß aufgenommen und katalogisiert. Lediglich bei wenigen ausgewählten Werkkategorien (Jahresberichte, Kataloge, Kochbücher etc.) wird aus Gründen der Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit darauf verzichtet, beide Exemplare zu inventarisieren und im Archiv aufzustellen. Die langjährige Erfahrung zeigt, dass diese Werkkategorien in einer wissenschaftlichen Archivbibliothek nie parallel nachgefragt werden.
Konkret heißt das: Exemplar 1 wird nach allen Regeln der bibliothekarischen Kunst vollumfänglich erfasst und katalogisiert, im Archiv aufgestellt und für die Benützung in den Lesesälen zur Verfügung gestellt. Das Exemplar 2 wird lediglich durch die Signatur des Exemplars 1 diesem zugeordnet, aber in einem sogenannten Dublettenlager verwahrt. Die Exemplare dieses Dublettenlagers stehen für mindestens 10 Jahre zum Austausch des ersten Exemplars sowie zum Tausch mit anderen Bibliotheken und öffentlichen Institutionen im In- und Ausland zur Verfügung. Wenn die Dubletten innerhalb dieser 10 Jahre nicht benötigt werden, werden sie nach einem entsprechenden internen Genehmigungsverfahren entsorgt. Dieses Vorgehen ist mit dem zuständigen Bundeskanzleramt und auch mit dem Finanzministerium abgestimmt und von den genannten Stellen für rechtens erklärt worden. Eine Inventarisierung und Archivierung sämtlicher Zweitexemplare würde einen beträchtlichen Mehraufwand in der Verwaltung und langfristig höhere Lagerungskosten nach sich ziehen ohne irgendeinen Nutzen für die BenützerInnen, weshalb die Österreichische Nationalbibliothek diese Empfehlung nicht umsetzen wird.

Empfehlung: Erträge und Aufwendungen wären – wie in § 196 Unternehmensgesetzbuch festgeschrieben – in der Gewinn- und Verlustrechnung unverkürzt auszuweisen. Stellungnahme: Diese Empfehlung bezieht sich auf die Kooperation zwischen der Österreichischen Nationalbibliothek und Google zur Digitalisierung des kompletten historischen, urheberrechtsfreien Druckschriftenbestands im Umfang von 600.000 Werken. Dieses Projekt (Austrian Books Online) wurde 2018 erfolgreich abgeschlossen, seitdem sind die Inhalte dieser 600.000 Werke online kostenlos weltweit abrufbar. Diese Kooperation sah vor, dass beide Partner ihre jeweiligen Kosten selbst tragen. Diese Kosten wurden einvernehmlich als gleichwertig beurteilt, weshalb die Leistungen auch unbar abgewickelt wurden, d.h. es kam zu keinen wechselseitigen Geldflüssen, die Leistungen wurden aber wechselseitig korrekt fakturiert. Eine nicht saldierte Darstellung dieser Kooperation hätte zu einer irreführenden Aufblähung der Gewinn- und Verlustrechnung geführt: Der Ausweis der Erlöse hätte die Erträge der Österreichischen Nationalbibliothek auf dem Papier mehr als verdoppelt und damit den Eigendeckungsgrad doppelt so hoch erscheinen lassen – eine der wichtigsten wirtschaftlichen Kennzahlen für eine öffentliche Kulturinstitution wäre damit verfälscht gewesen. Gleiches gilt für die nur auf dem Papier bestehenden Ausgaben, die zu einer irreführenden Verzerrung der Betriebskosten geführt hätten.
Selbstverständlich wurden sämtliche Leistungen steuerlich korrekt bewertet und abgerechnet und selbstverständlich war dieses Vorgehen mit den Wirtschaftsprüfern abgestimmt. Im Anhang zum Jahresabschluss wurde jeweils auf diese Form der Kooperation hingewiesen. Diese Empfehlung ist also bereits umgesetzt.

Empfehlung: In einem ganzheitlichen Konzept wären die Strategien und Ziele für das Marketing der Österreichischen Nationalbibliothek zu formulieren, daraus die von ihr einzusetzenden Marketinginstrumente abzuleiten, um somit über einen langfristigen und nachhaltigen Entwicklungsplan zum Marketing zu verfügen. Stellungnahme: Die seit Jahren steigenden Besucherzahlen stellen der Österreichischen Nationalbibliothek und ihrem Marketing ein gutes Zeugnis aus: Im Jahr 2018 kamen rd. 720.000 BesucherInnen in die Bibliothek und die Museen. Wie schon während der Prüfung durch den Rechnungshof angemerkt, wurde die Empfehlung einer ausformulierten Marketingstrategie bereits umgesetzt.
Empfehlung: Eine Befragung der TeilnehmerInnen an den Vermittlungsveranstaltungen wäre durchzuführen, um somit auch zu einer aussagekräftigen Kosten-Nutzen-Analyse zu kommen. Stellungnahme: Die seit Jahren steigenden Besucherzahlen der Österreichischen Nationalbibliothek spiegeln sich auch in der steigenden Nachfrage nach Führungsangeboten. Ergänzend ist festzuhalten, dass im Bereich der Kulturvermittlung für Kinder und Jugendliche eine reine Kosten-Nutzen-Kalkulation wenig sinnvoll ist und auch dem kulturpolitischen Auftrag der ÖNB widerspricht.
Selbstverständlich gibt es auf der Website der Österreichischen Nationalbibliothek unter „Kontakt“ ein Feedback-Formular, das nicht nur für bibliothekarische Belange, sondern auch für Fragen und Beschwerden rund um die Museen und Kulturvermittlungsangebote verwendet werden kann. Die äußerst geringe Anzahl an Beschwerden zeigt uns, dass wir hier auf einem guten Weg sind. Eine zusätzliche Befragung der TeilnehmerInnen an Vermittlungsangeboten ist daher nicht geplant, die Österreichische Nationalbibliothek wird diese Empfehlung bis auf weiteres nicht umsetzen.


Siehe: https://www.onb.ac.at/ueber-uns/presse/pressemeldungen/stellungnahme-der-oesterreichischen-nationalbibliothek-zum-rechnungshofbericht

Der RH-Bericht: https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/O_NB_2019_40.pdf

via https://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=50176

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