Pressemitteilung der ÖNB:
Der Rechnungshof überprüfte die Österreichische
Nationalbibliothek von Dezember 2017 bis April 2018. Das
Prüfungsergebnis enthält insgesamt 33 Empfehlungen. Davon richten sich 7
an das Bundeskanzleramt, von den restlichen 26 Empfehlungen wurde von
der Österreichischen Nationalbibliothek fast die Hälfte bereits
umgesetzt. Weitere 6 Empfehlungen befinden sich derzeit in
Arbeit bzw. werden geprüft, bei 8 Empfehlungen hat sich die
Österreichische Nationalbibliothek entschlossen, sie nicht umzusetzen,
da sie der bibliothekarischen Praxis widersprechen bzw. der
erforderliche Aufwand in keiner Relation zum erwartbaren Nutzen stünde.
Generaldirektorin Dr. Johanna Rachinger: „Der
Rechnungshof überprüfte die Geschäftsjahre 2013 bis 2016. Die
Zusammenarbeit mit dem Prüfungsteam verlief ausgezeichnet. Der 96 Seiten
starke Endbericht, der heute veröffentlicht wurde, stellt unserem Haus
insgesamt ein sehr gutes Zeugnis aus und ich freue mich, dass wir von
den 26 Empfehlungen bereits knapp 50 Prozent erfolgreich umsetzen
konnten. An unseren großen Strategieprojekten und der Vision 2025 hatte
der Rechnungshof nichts auszusetzen, weshalb wir hier in großen
Schritten weiterarbeiten können.“
Der Rechnungshof spricht 4 zentrale Empfehlungen aus, 2
Empfehlungen hat die Österreichische Nationalbibliothek bereits
umgesetzt, 2 wird sie aus guten Gründen nicht umsetzen. Die Empfehlungen im Einzelnen:
Empfehlung: Die Bundesvermögensverwaltungsverordnung
sowie die Bibliotheks- und Museumsordnung wären einzuhalten, sämtliches
Sammlungsgut wäre zu inventarisieren und damit das Eigentum des Bundes
vor einem etwaigen Abgang zu dokumentieren.
Stellungnahme: Die Österreichische Nationalbibliothek
erhält auf Basis des Mediengesetzes von allen in Österreich
erscheinenden Druckschriften je 2 Exemplare. Selbstverständlich werden
diese Druckschriften ordnungsgemäß aufgenommen und katalogisiert.
Lediglich bei wenigen ausgewählten Werkkategorien (Jahresberichte,
Kataloge, Kochbücher etc.) wird aus Gründen der Zweckmäßigkeit,
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit darauf verzichtet, beide Exemplare zu
inventarisieren und im Archiv aufzustellen. Die langjährige Erfahrung
zeigt, dass diese Werkkategorien in einer wissenschaftlichen
Archivbibliothek nie parallel nachgefragt werden.
Konkret heißt das: Exemplar 1 wird nach allen Regeln der
bibliothekarischen Kunst vollumfänglich erfasst und katalogisiert, im
Archiv aufgestellt und für die Benützung in den Lesesälen zur Verfügung
gestellt. Das Exemplar 2 wird lediglich durch die Signatur des Exemplars
1 diesem zugeordnet, aber in einem sogenannten Dublettenlager verwahrt.
Die Exemplare dieses Dublettenlagers stehen für mindestens 10 Jahre zum
Austausch des ersten Exemplars sowie zum Tausch mit anderen
Bibliotheken und öffentlichen Institutionen im In- und Ausland zur
Verfügung. Wenn die Dubletten innerhalb dieser 10 Jahre nicht benötigt
werden, werden sie nach einem entsprechenden internen
Genehmigungsverfahren entsorgt. Dieses Vorgehen ist mit dem zuständigen
Bundeskanzleramt und auch mit dem Finanzministerium abgestimmt und von
den genannten Stellen für rechtens erklärt worden. Eine Inventarisierung
und Archivierung sämtlicher Zweitexemplare würde einen beträchtlichen
Mehraufwand in der Verwaltung und langfristig höhere Lagerungskosten
nach sich ziehen ohne irgendeinen Nutzen für die BenützerInnen, weshalb
die Österreichische Nationalbibliothek diese Empfehlung nicht umsetzen
wird.
Empfehlung: Erträge und Aufwendungen wären – wie in §
196 Unternehmensgesetzbuch festgeschrieben – in der Gewinn- und
Verlustrechnung unverkürzt auszuweisen.
Stellungnahme: Diese Empfehlung bezieht sich auf die
Kooperation zwischen der Österreichischen Nationalbibliothek und Google
zur Digitalisierung des kompletten historischen, urheberrechtsfreien
Druckschriftenbestands im Umfang von 600.000 Werken. Dieses Projekt
(Austrian Books Online) wurde 2018 erfolgreich abgeschlossen, seitdem
sind die Inhalte dieser 600.000 Werke online kostenlos weltweit
abrufbar. Diese Kooperation sah vor, dass beide Partner ihre jeweiligen
Kosten selbst tragen. Diese Kosten wurden einvernehmlich als
gleichwertig beurteilt, weshalb die Leistungen auch unbar abgewickelt
wurden, d.h. es kam zu keinen wechselseitigen Geldflüssen, die
Leistungen wurden aber wechselseitig korrekt fakturiert. Eine nicht
saldierte Darstellung dieser Kooperation hätte zu einer irreführenden
Aufblähung der Gewinn- und Verlustrechnung geführt: Der Ausweis der
Erlöse hätte die Erträge der Österreichischen Nationalbibliothek auf dem
Papier mehr als verdoppelt und damit den Eigendeckungsgrad doppelt so
hoch erscheinen lassen – eine der wichtigsten wirtschaftlichen
Kennzahlen für eine öffentliche Kulturinstitution wäre damit verfälscht
gewesen. Gleiches gilt für die nur auf dem Papier bestehenden Ausgaben,
die zu einer irreführenden Verzerrung der Betriebskosten geführt hätten.
Selbstverständlich wurden sämtliche Leistungen steuerlich korrekt
bewertet und abgerechnet und selbstverständlich war dieses Vorgehen mit
den Wirtschaftsprüfern abgestimmt. Im Anhang zum Jahresabschluss wurde
jeweils auf diese Form der Kooperation hingewiesen. Diese Empfehlung ist
also bereits umgesetzt.
Empfehlung: In einem ganzheitlichen Konzept wären
die Strategien und Ziele für das Marketing der Österreichischen
Nationalbibliothek zu formulieren, daraus die von ihr einzusetzenden
Marketinginstrumente abzuleiten, um somit über einen langfristigen und
nachhaltigen Entwicklungsplan zum Marketing zu verfügen.
Stellungnahme: Die seit Jahren steigenden
Besucherzahlen stellen der Österreichischen Nationalbibliothek und ihrem
Marketing ein gutes Zeugnis aus: Im Jahr 2018 kamen rd. 720.000
BesucherInnen in die Bibliothek und die Museen. Wie schon während der
Prüfung durch den Rechnungshof angemerkt, wurde die Empfehlung einer
ausformulierten Marketingstrategie bereits umgesetzt.
Empfehlung: Eine Befragung der TeilnehmerInnen an
den Vermittlungsveranstaltungen wäre durchzuführen, um somit auch zu
einer aussagekräftigen Kosten-Nutzen-Analyse zu kommen.
Stellungnahme: Die seit Jahren steigenden
Besucherzahlen der Österreichischen Nationalbibliothek spiegeln sich
auch in der steigenden Nachfrage nach Führungsangeboten. Ergänzend ist
festzuhalten, dass im Bereich der Kulturvermittlung für Kinder und
Jugendliche eine reine Kosten-Nutzen-Kalkulation wenig sinnvoll ist und
auch dem kulturpolitischen Auftrag der ÖNB widerspricht.
Selbstverständlich gibt es auf der Website der Österreichischen
Nationalbibliothek unter „Kontakt“ ein Feedback-Formular, das nicht nur
für bibliothekarische Belange, sondern auch für Fragen und Beschwerden
rund um die Museen und Kulturvermittlungsangebote verwendet werden kann.
Die äußerst geringe Anzahl an Beschwerden zeigt uns, dass wir hier auf
einem guten Weg sind. Eine zusätzliche Befragung der TeilnehmerInnen an
Vermittlungsangeboten ist daher nicht geplant, die Österreichische
Nationalbibliothek wird diese Empfehlung bis auf weiteres nicht
umsetzen.
Siehe: https://www.onb.ac.at/ueber-uns/presse/pressemeldungen/stellungnahme-der-oesterreichischen-nationalbibliothek-zum-rechnungshofbericht
Der RH-Bericht: https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/O_NB_2019_40.pdf
via https://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=50176
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