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Montag, 7. Oktober 2019

Leistungsschutzrecht: Viel Empörung nach Googles Ankündigung

Googles Ankündigung, auf die Anzeigen von Snippet-Vorschauen zu verzichten und nicht für die Darstellung von Links mit Überschriften in der Websuche zu zahlen (vgl. Meldung vom 26. September 2019), löste in der französischen Politik Empörung aus. Frankreichs Präsident, Emmanuel Macron, erklärte dem »Standard« zufolge, dass Suchmaschinen wie Google Medienunternehmen für ihre Inhalte bezahlen müssten und keine noch so große Firma sich über ein Gesetz hinwegsetzen könne. Für den französischen Kulturminister ist die Entscheidung des Internetriesen »inakzeptabel«. Der französische Staatssekretär für Digitales erklärte laut »Euraktiv«, Googles Maßnahmen würden »den Geist der europäischen Richtlinie und des französischen Rechts nicht respektieren«. 
Französische Verlage zeigten sich Medienberichten zufolge ebenso verärgert über die Entscheidung von Google. »Du kannst nicht mehr wählen, ob du erscheinst oder verschwindest«, so Pierre Louette, CEO der Zeitungen »Les Echos« und »Le Parisien«.
Auch deutsche Verleger kritisieren Googles Vorgehen als einen Angriff auf die Pressefreiheit. So wirft der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) Google vor, das europäische Urheberrecht auszuhebeln. »Mit seiner Ankündigung, in Frankreich keinesfalls für Presseinhalte zahlen zu wollen und Angebote, die auf die Einhaltung des Urheberrechts bestünden, auszulisten, scheint Google die Presse- und Meinungsfreiheit mittelfristig in der gesamten EU anzugreifen«, so ein Sprecher des BDZV. Kontrovers äußert sich hingegen »Zeit«-Geschäftsführer, Rainer Esser. Er räumt ein, dass Google und Facebook auf den Portalen »Zeit Online«, »academics« und »ze:tt« beträchtlichen Traffic bringen würden. »Wenn jemand Snippets von uns nimmt und uns damit hilft, im Netz gefunden zu werden, dann kann ich von dem doch kein Geld dafür verlangen«, so Esser laut »Kress« unter Berufung auf ein Interview mit dem österreichischen »Standard«.
Die EU-Kommission betont, die Urheberrechtsrichtlinie sei weiterhin intakt. »Die Richtlinie ist nicht in Gefahr. Im Gegenteil, sie macht die EU-Urheberrechtsvorschriften fit für die heutige digitale Welt und wird es für Urheber und Rechteinhaber, Presseverleger und Journalisten wesentlich einfacher machen, für die Online-Nutzung ihrer Inhalte eine Vergütung zu erhalten«.

Dokumente:

via http://www.urheberrecht.org/news/6264/

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