Der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv) begrüßt das Gesetz zur
Sonntagsöffnung von Öffentlichen Bibliotheken in Nordrhein-Westfalen vom
09.10.2019. Anders als wissenschaftlichen Bibliotheken, Museen
und Theatern war es Öffentlichen Bibliotheken nicht gestattet, sonntags
zu öffnen. Nordrhein-Westfalen hat nun landesweit die Möglichkeit dazu
geschaffen. Der dbv setzt sich seit vielen Jahren dafür ein, eine
entsprechende Regelung im Bundesarbeitszeitgesetz so zu erweitern, dass
eine Sonntagsöffnung bundesweit auch Öffentlichen Bibliotheken
ermöglicht wird.
Dazu der Bundesvorsitzende des Deutschen Bibliotheksverbandes Prof. Dr.
Andreas Degkwitz: „Die Ermöglichung der Sonntagsöffnung in Deutschlands
bevölkerungsreichsten Bundesland durch die Änderung der
Bedarfsgewerbeverordnung bedeutet eine große Chance für die Öffentlichen
Bibliotheken und bietet die Grundlage für eine verstärkte Nutzung.
Kommunalen Bibliotheken in NRW wird es nun gestattet, für Familien,
Berufstätige und andere Zielgruppen, die während der Woche wenig Zeit
haben, attraktive Programme anzubieten. In Zeiten, in denen
gesellschaftlicher Zusammenhalt besonders nötig ist, geht von diesem
Gesetz ein wichtiges Signal aus“.
Der dbv setzt sich bereits seit vielen Jahren für eine
bundeseinheitliche Regelung für die Sonntagsöffnung von Öffentlichen
Bibliotheken ein. „Das Bundesarbeitszeitgesetz muss so geändert werden,
dass es in allen Bundesländern möglich wird, Fachpersonal auch sonntags
einzusetzen und Bibliotheken zu öffnen“, so Degkwitz weiter. „Wir
fordern daher den Gesetzgeber auf, diese Gesetzesänderung zügig
umzusetzen. Wichtig ist jedoch, gleichzeitig für eine ausreichende
Personal- und Finanzausstattung in den Bibliotheken zu sorgen, ohne die
eine Umsetzung nicht erfolgreich erfolgen kann.“
Näherer Informationen zu dem Thema unter: https://www.bibliotheksverband.de/dbv/themen/sonntagsoeffnung.html
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