Eine australische Beamtin, die online unter falschem Namen massenhaft
Kritik an der Flüchtlingspolitik ihrer Regierung geäußert hatte, wurde
2013 zurecht entlassen. Das hat der Oberste Gerichtshof (High Court) des
Landes in Canberra nun bestätigt. Die Frau war Angestellte in der
Immigrationsbehörde und hatte direkt die dortigen Vorgehensweisen
angeprangert.
Die Betroffene hatte zwar unter falschem Namen getwittert, flog damit jedoch auf. Insgesamt geht es laut der Begründung des Gerichts
um mehr als 9000 veröffentlichte Tweets. Damit habe sie gegen ihre
Dienstpflicht verstoßen, so die Entscheidung in letzter Instanz. Die
Angestellte selbst hatte wegen ihrer Entlassung auf Entschädigung
geklagt, auch dies wurde abgelehnt. Wenn Beamten erlaubt würde, die
eigene Regierung oder auch Mitglieder des Parlaments öffentlich zu
kritisieren, würde dies das Vertrauen der Bevölkerung beeinträchtigen.
Dies gelte auch für anonym verfasste Meinungsäußerungen.
Die Entscheidung ist für etwa zwei Millionen Staatsdiener in Australien
relevant, die sich demnach mit politischen Äußerungen in sozialen
Netzwerken zurückhalten müssen. Mitarbeiter des Staates sind
verpflichtet, sich an einen Verhaltenskodex namens "Australian Public Service Code of Conduct" halten, der beinhaltet, dass sie unparteiisch, ehrlich und integer handeln müssen.
via https://heise.de/-4489971
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