Bundesdatenschutzbeauftragter heißt es meist, wenn es um den BfDI
geht. Doch das „I“ steht für noch etwas anderes: Informationsfreiheit.
Davon soll es jetzt mehr geben, zumindest in Ulrich Kelbers eigener
Behörde. In Zukunft will der BfDI aktiv seine Reden und Vorträge veröffentlichen, zusammen mit Dokumenten, die jemand bereits per Informationsfreiheitsanfrage (IFG-Anfrage) erhalten hat.
„Access for one, access for all“
nennt das die Behörde. Momentan gibt es dort 15 Reden und Vorträge zum
Herunterladen sowie 44 IFG-Dokumente, allesamt Kontrollberichte der
Datenschützer. Darin kann man lesen, dass es Mitarbeitern des BfDI
gelang, unbemerkt Akten mit Patienteninformationen am Empfangstresen eines Bundeswehrkrankenhauses zu mopsen. Oder dass die vorige Datenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge empfahl, sich doch mal Schredder zuzulegen.
Noch sind auf FragDenStaat.de mehr BfDI-Dokumente zu finden als auf dessen eigener Seite. 108 Anfragen sind auf der
Transparenzplattform als teilweise oder ganz erfolgreich markiert. Auch
maschinenlesbar sind sie meisten PDFs noch nicht, es lassen sich nicht
einfach Textstellen markieren oder suchen. „Es ist vorgesehen, diesen
Bereich in der nächsten Zeit beständig zu erweitern“, steht auf der
Transparenzseite. ... [mehr] https://netzpolitik.org/2019/bundesdatenschutzbeauftragter-wenn-einer-ein-dokument-hat-sollen-alle-es-haben/
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