Bislang waren digitale Publikationen klassischen Printprodukten
gegenüber schlechter gestellt: Für auf Papier gedruckte Zeitungen oder
Bücher galt seit Jahrzehnten ein reduzierter Mehrwertsteuersatz von
sieben Prozent. Digitale Ausgaben mussten hingegen den vollen
Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent entrichten.
Damit soll bald Schluss sein, gab heute die Bundesregierung bekannt.
Künftig wird für beide Erzeugnisse der ermäßigte Satz gelten,
unabhängig davon, ob diese analog oder digital vertrieben werden.
Digitale Printprodukte könnten also entweder billiger werden – oder ihre
steuerliche Begünstigung könnte dazu beitragen, der angeschlagenen
Medienbranche ein wenig zusätzliches Geld in die Kassen spülen. ... [mehr] https://netzpolitik.org/2019/in-zukunft-ermaessigte-mehrwertsteuer-fuer-digitale-presseprodukte-und-ebooks/
vgl. auch dazu: Bundesregierung befürwortet niedrigere Steuern für E-Books
Bücher, Zeitungen und Zeitschriften sollen künftig steuerlich
gleichbehandelt werden – unabhängig davon, ob sie auf Papier oder in
elektronischer Form erscheinen. Die Bundesregierung hat dafür am
Mittwoch einen Entwurf des Jahressteuergesetzes gebilligt, womit der
ermäßigte Mehrwertsteuersatz auf digitale Zeitungen, Periodika und
E-Books eingeführt werden soll. Aktuell gilt nur für gedruckte
Presseerzeugnisse der reduzierte Aufschlag von sieben Prozent, bei
digitalen Ausgaben ist bislang der volle Satz von 19 Prozent fällig.
Verleger fordern seit Langem, beide Kategorien gleich zu behandeln.
Dem standen jedoch bis vor Kurzem EU-Vorschriften entgegen. Der EU-Ministerrat machte im Dezember aber den Weg dafür frei,
dass die Mitgliedsstaaten zwischen den normalen und den ermäßigten
Steuersätzen wählen können. Von dieser neuen Möglichkeit hat das
Bundeskabinett unter dem Vorsitz von Bundesfinanzminister und
Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) jetzt Gebrauch gemacht, der die geplante
Steuersenkung auf Twitter verkündete.
Die Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, begrüßte den Beschluss,
der noch den Bundestag und den Bundesrat passieren muss. Mit dem
ermäßigten Mehrwertsteuersatz für E-Books und digitale Zeitungen hat
Schwarz-Rot laut der CDU-Politikerin "ein weiteres wichtiges kultur- und
medienpolitisches Vorhaben umgesetzt". Unhaltbar ist nach Ansicht von
Verleger- und Bibliotheksverbänden sowie dem Buchhandel aber, dass die
reduzierte Mehrwertsteuer dann nicht gelten soll, wenn dieselbe
Publikation gemeinsam mit weiteren Veröffentlichungen in gebündelter
Form aus einer Datenbank heraus angeboten wird. Solche Online-Kioske
seien ein wesentlicher und wachsender Vertriebsteil.
via https://heise.de/-4485032
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