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Donnerstag, 8. August 2019

Bundesdatenschutzbeauftragter: Wenn einer ein Dokument hat, sollen alle es haben

Bundesdatenschutzbeauftragter heißt es meist, wenn es um den BfDI geht. Doch das „I“ steht für noch etwas anderes: Informationsfreiheit. Davon soll es jetzt mehr geben, zumindest in Ulrich Kelbers eigener Behörde. In Zukunft will der BfDI aktiv seine Reden und Vorträge veröffentlichen, zusammen mit Dokumenten, die jemand bereits per Informationsfreiheitsanfrage (IFG-Anfrage) erhalten hat.
„Access for one, access for all“ nennt das die Behörde. Momentan gibt es dort 15 Reden und Vorträge zum Herunterladen sowie 44 IFG-Dokumente, allesamt Kontrollberichte der Datenschützer. Darin kann man lesen, dass es Mitarbeitern des BfDI gelang, unbemerkt Akten mit Patienteninformationen am Empfangstresen eines Bundeswehrkrankenhauses zu mopsen. Oder dass die vorige Datenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge empfahl, sich doch mal Schredder zuzulegen.
Noch sind auf FragDenStaat.de mehr BfDI-Dokumente zu finden als auf dessen eigener Seite. 108 Anfragen sind auf der Transparenzplattform als teilweise oder ganz erfolgreich markiert. Auch maschinenlesbar sind sie meisten PDFs noch nicht, es lassen sich nicht einfach Textstellen markieren oder suchen. „Es ist vorgesehen, diesen Bereich in der nächsten Zeit beständig zu erweitern“, steht auf der Transparenzseite. ... [mehr] https://netzpolitik.org/2019/bundesdatenschutzbeauftragter-wenn-einer-ein-dokument-hat-sollen-alle-es-haben/

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