Das Onlineportal »Frag den Staat« darf ein Gutachten des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR)
zum Pflanzenschutzmittel Glyphosat wieder veröffentlichen. Im Frühjahr
untersagte das LG Köln die Veröffentlichung des Gutachtens wegen
Urheberrechtsverletzung per einstweiliger Verfügung (vgl. Meldung vom 4. April 2019).
Wie die »SZ Online« berichtet, hob das LG Köln am 4. Juli 2019 die entsprechende einstweilige Verfügung wegen eines Formfehlers auf. Arne Semsrott, Projektleiter von »Frag den Staat« spricht von einem »Etappensieg«. Seiner Ansicht nach müssen »sämtliche Informationen, die der Staat produziert, gemeinfrei« sein. Das BfR hingegen hält trotz der Entscheidung in der Sache an seiner Position fest. »Geistiges Eigentum muss auch im Zeitalter des Internets geistiges Eigentum bleiben«, zitiert »SZ Online« BfR-Präsident Andreas Hensel.
Wie die »SZ Online« berichtet, hob das LG Köln am 4. Juli 2019 die entsprechende einstweilige Verfügung wegen eines Formfehlers auf. Arne Semsrott, Projektleiter von »Frag den Staat« spricht von einem »Etappensieg«. Seiner Ansicht nach müssen »sämtliche Informationen, die der Staat produziert, gemeinfrei« sein. Das BfR hingegen hält trotz der Entscheidung in der Sache an seiner Position fest. »Geistiges Eigentum muss auch im Zeitalter des Internets geistiges Eigentum bleiben«, zitiert »SZ Online« BfR-Präsident Andreas Hensel.
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