Nachdem das Landgericht Berlin Beschimpfungen auf Facebook gegen die
Politikerin Renate Künast zugelassen hatte, hat nun eine Anwaltskanzlei
die drei zuständigen Richter wegen Rechtsbeugung angezeigt. Die
Entscheidung des Gerichts sei unvertretbar und habe sie empört,
erklärten die Anwälte der Kanzlei Bernhard Korn und Partner. Die
Äußerungen gegen Künast seien keine Auseinandersetzungen in der Sache,
sondern müssten klar als "Formalbeleidigungen“ bewertet werden.
Hintergrund ist eine Entscheidung des Berliner Landgerichts
vom 9. September: Künast hatte einen gegen sie gerichteten
Facebook-Beitrag sowie 21 Kommentare dazu an das Gericht gereicht, weil
sie die Herausgabe der Identitäten dahinter erwirken wollte, um die
Verantwortlichen zivilrechtlich zu belangen. Das Gericht entschied aber,
dass die darin gefallenen Beschimpfungen wie "Pädophilen-Trulla" und
"Schlampe" in diesem Fall keine Beleidigung seien, sondern "sachbezogene
Kritik". ... [mehr] https://heise.de/-4542229
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