Seit 2008 taucht der Künstler Michael Batz den Hamburger
Hafen und die umliegenden Bauwerke alle zwei Jahre in blaues Licht.
Medienberichten zufolge veröffentlichte eine Hamburgerin einen
Schnappschnuss des Spektakels auf Instagram und wurde anschließend von
der VG Bild-Kunst zur Zahlung einer Lizenzgebühr in Höhe vom 28 Euro aufgefordert. Batz
erklärte gegenüber der »Hamburger Morgenpost«, er habe »natürlich
überhaupt nichts dagegen«, »dass vom Blue Port private Fotos gemacht
werden«. Bei Veröffentlichungen in sozialen Netzwerken sollten sich die
Nutzer aber direkt an die VG Bild-Kunst wenden.
Wie »Heise Online« berichtet, behalten sich Plattformbetreiber wie Facebook und die Facebook-Tochter Instagram eigene Rechte vor, wenn Mitglieder Fotos auf den Portalen hochladen. Batz als Schöpfer des Lichtkunstwerks habe dafür einen Ausgleich gewollt. Da viele Social-Media-Nutzer hierdurch verunsichert und empört waren, wurde nun in Zusammenarbeit mit Hamburg Tourismus eine Lösung für die Veröffentlichung von Bildern vom Blue Port gefunden. Demnach soll es nun erlaubt sein, dass Hobbyfotografen für eine »nicht-kommerzielle Nutzung auch Plattformen der Social Media verwenden können, ohne dass eine Lizenzierung durch die VG Bild-Kunst erforderlich ist.
Wie »Heise Online« berichtet, behalten sich Plattformbetreiber wie Facebook und die Facebook-Tochter Instagram eigene Rechte vor, wenn Mitglieder Fotos auf den Portalen hochladen. Batz als Schöpfer des Lichtkunstwerks habe dafür einen Ausgleich gewollt. Da viele Social-Media-Nutzer hierdurch verunsichert und empört waren, wurde nun in Zusammenarbeit mit Hamburg Tourismus eine Lösung für die Veröffentlichung von Bildern vom Blue Port gefunden. Demnach soll es nun erlaubt sein, dass Hobbyfotografen für eine »nicht-kommerzielle Nutzung auch Plattformen der Social Media verwenden können, ohne dass eine Lizenzierung durch die VG Bild-Kunst erforderlich ist.
Dokumente:
- Meldung bei Heise Online vom 12. September 2019
- Artikel in der Hamburger Morgenpost vom 10. September 2019
- Artikel in der FAZ Online vom 11. September 2019
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