Das Pariser Tribunal de Grand Instance hat Medienberichten zufolge
kürzlich entschieden, dass die Onlineplattform »Steam« es ihren
EU-Kunden in Zukunft ermöglichen muss, digital erworbene Spiele
weiterverkaufen zu können. Nach Auffassung des Gerichts verstoßen die
aktuellen Nutzungsbedingungen der Online-Plattform, wonach ein
Weiterverkauf von Spielen nicht vorgesehen ist, gegen EU-Recht.
Der Anbieter des Online-Dienstes Valve muss nun innerhalb von drei Monaten entsprechende Änderungen seiner Nutzungsbedingungen vornehmen. Anderenfalls droht dem Unternehmen sobald ein Bußgeld in Höhe von 3.000 Euro pro Tag bis zu sechs Monate.
Bereits 2015 hatte die französische Verbraucherorganisation UFC-Que Choisir Klage gegen den Plattformbetreiber erhoben. Valve habe gegen das Urteil bereits Berufung eingereicht, so Onlinemeldungen.
Laut einem Bericht bei »4players« stellt sich die Interactive Software Federation of Europe (ISFE) hinter Valve und betont in einer Stellungnahme, dass das Urteil im Widerspruch zum geltenden EU-Recht stehen würde.
Der Anbieter des Online-Dienstes Valve muss nun innerhalb von drei Monaten entsprechende Änderungen seiner Nutzungsbedingungen vornehmen. Anderenfalls droht dem Unternehmen sobald ein Bußgeld in Höhe von 3.000 Euro pro Tag bis zu sechs Monate.
Bereits 2015 hatte die französische Verbraucherorganisation UFC-Que Choisir Klage gegen den Plattformbetreiber erhoben. Valve habe gegen das Urteil bereits Berufung eingereicht, so Onlinemeldungen.
Laut einem Bericht bei »4players« stellt sich die Interactive Software Federation of Europe (ISFE) hinter Valve und betont in einer Stellungnahme, dass das Urteil im Widerspruch zum geltenden EU-Recht stehen würde.
Dokumente:
- Meldung bei Stern Online vom 23. September 2019
- Meldung bei Heise Online vom 20. September 2019
- Meldung bei 4players vom 22. September 2019
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