Das Besondere der Kölner Universitätsgründung als vierte im Reich war, dass sie auf einen Beschluss des Stadtrats - der führenden Bürger der Stadt - zurückging. War doch die erste Universität in Prag 1348 von Kaiser Karl IV., die zweite in Wien 1365 von Erzherzog Rudolf IV. und die dritte Gründung in Heidelberg 1386 vom Pfalzgrafen Ruprecht II. bestimmt worden.
„Nach dem Muster von Paris“ bedeutete, dass auch Köln das Promotionsrecht und das Vorlesungsrecht der Promovierten erhielt und dass alle an der Universität erworbenen akademischen Grade denen der Pariser Universität gleichgestellt waren. Wie in Paris war auch in Köln der größte Teil der Studenten Kleriker. Allerdings wurden in Köln beide Rechte, das Kanonische und das Kaiserrecht, gelehrt. Das Kaiserrecht bezeichnet das Römische Recht und dieses wurde in Paris durch Papst Honorius III. 1220 untersagt. Außerdem wurde die Satzung der Theologischen Fakultät nach dem Muster der einige Jahre zuvor gegründeten Wiener Universität erlassen.
410 Jahre bestand diese sog. Alte Kölner Universität. 1798 erging es ihr erneut wie der Universität in Paris: Im Zuge der Französischen Revolution wurden beide, wie alle Universitäten in Frankreich und in dem seit 1794 von den Franzosen besetzten Gebiet (Mainz, Trier), geschlossen. Erst 1919 erfolgte die Neugründung.
In den historischen Sammlungen der USB Köln konnten Promotionsschriften aus der Alten Kölner Universität identifiziert werden. Das Gros dieser rund 400 Inauguraldissertationen und Disputationsschriften aus dem 17. und 18. Jahrhundert findet sich heute in der sog. Gymnasialbibliothek, deren Grundstock die Schulbibliotheken der drei alten Kölner Gymnasien Montanum, Laurentianum und dem Jesuitenkolleg Tricoronatum bilden. Die höheren Klassen dieser Gymnasien, die aus den mittelalterlichen Bursen hervorgingen, bildeten die Schola Artium, die Artes-Fakultät.
Die in Latein verfassten Schriften stammen aus der damaligen Theologischen, Juristischen und Medizinischen Fakultät sowie aus der Artes-Fakultät.
Alle Dissertationen wurden erstmals als Einzelschriften katalogisiert und digitalisiert. Konservatorisch behandelt und gesichert sowie geschlossen aufgestellt, steht der Bestand heute unter einer neugeschaffenen Signaturengruppe. Auch Sammelbände mit Dissertationsschriften sind erhalten geblieben, z.B. GBXIII58; überdies ein Band mit juristischen Dissertationen aus der Bibliothek des letzten freigewählten Rektors der Alten Universität Ferdinand Franz Wallraf. Diese Bände verbleiben im jeweiligen Sammlungskontext, sind aber durch den virtuellen Sammlungsvermerk „Kölner Dissertationen vor 1800“ der Dissertations-Sammlung zugeordnet.
Auch einige Vorlesungsverzeichnisse der Kölner Universität aus dem 18. Jahrhundert finden sich im Bestand der USB. Sie sind in der „Sammlung Kölner Personal- und Vorlesungsverzeichnisse“ digital verfügbar.
Das Erschließungs- und
Digitalisierungsprojekt „Kölner Dissertationen vor 1800“ ist ein Beitrag
der USB zum 100jährigen Universitätsjubiläum. Im Rahmen der
Digitalisierung historischer Dissertationen steht dieses Projekt neben
den bereits realisierten digitalen Dissertations-Sammlungen aus den
alten Universitäten Königsberg und Breslau.
All diese Projekte ermöglichen - neben ihrem wissenschaftshistorischen Nutzen - einen Einblick in die Biografieforschung der jeweiligen Hochschule bzw. des jeweiligen Hochschulortes.
http://www.ub.uni-koeln.de/cdm/search/collection/koelndiss - nach Dissertationen des 17. und 18.Jhdts. browsen
https://www.ub.uni-koeln.de/dev/schoel/dissertationen1800/searchform/index_ger.html - nach Dissertationen des 17. und 18.Jhdts. suchen
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