Ohne weitere Aussprache hat der Bundesrat am Freitag den umstrittenen
Entwurf für ein "Zweites Gesetz zur Anpassung" des Rechts an die
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) befürwortet. Mit dem Paket werden
insgesamt 154 einzelne Gesetze geändert. Größter Streitpunkt: die
Pflicht für Firmen, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu
bestellen. Die Schwelle dafür wird mit dem Beschluss nun von zehn auf 20
Beschäftigte erhöht. Die meisten Bestimmungen der Vorlage sollen direkt
nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
Die in der DSGVO vorgesehenen Kontroll- und Betroffenenrechte hatte der Bundestag bereits mit dem ersten Anpassungsgesetz eingeschränkt. Mit der neuen, vom Parlament kurz vor der Sommerpause in einer Nacht- und Nebelaktion verabschiedeten Initiative
beschneidet der Gesetzgeber jetzt mit dem Plazet der Bundesländer etwa
die Rechte auf Widerspruch und Auskunft sowie Pflichten zur Information
über und zur Korrektur oder zum Löschen von Daten vor allem beim
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Dazu kommen
weite Zweckänderungsbefugnisse für die von der Behörde zu
Sicherheitszwecken gesammelten Datenbestände. ... [mehr]
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