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Samstag, 21. September 2019

DSGVO: Bundesrat billigt Gesetz für weniger Betriebsdatenschutzbeauftragte

Ohne weitere Aussprache hat der Bundesrat am Freitag den umstrittenen Entwurf für ein "Zweites Gesetz zur Anpassung" des Rechts an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) befürwortet. Mit dem Paket werden insgesamt 154 einzelne Gesetze geändert. Größter Streitpunkt: die Pflicht für Firmen, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Schwelle dafür wird mit dem Beschluss nun von zehn auf 20 Beschäftigte erhöht. Die meisten Bestimmungen der Vorlage sollen direkt nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
Die in der DSGVO vorgesehenen Kontroll- und Betroffenenrechte hatte der Bundestag bereits mit dem ersten Anpassungsgesetz eingeschränkt. Mit der neuen, vom Parlament kurz vor der Sommerpause in einer Nacht- und Nebelaktion verabschiedeten Initiative beschneidet der Gesetzgeber jetzt mit dem Plazet der Bundesländer etwa die Rechte auf Widerspruch und Auskunft sowie Pflichten zur Information über und zur Korrektur oder zum Löschen von Daten vor allem beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Dazu kommen weite Zweckänderungsbefugnisse für die von der Behörde zu Sicherheitszwecken gesammelten Datenbestände. ... [mehr] https://heise.de/-4534815

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