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Montag, 30. September 2019
Zu Gutenbergs Lebzeiten gedruckt: Wer bietet eine Million für eine Bibel?
Johannes Gutenberg (1400-1468) revolutionierte die Methode der
Buchproduktion mit beweglichen Metalllettern. Nur sieben Jahre nach der
weltberühmten Gutenbergbibel schuf sein Meisterschüler Peter Schöffer
eine eigene. Und die kommt jetzt unter den Hammer: Am 25. November
bietet Ketterer Kunst in Hamburg das Werk im Rahmen der Auktion Wertvolle Bücher an. Der Schätzpreis liege bei einer Million Euro, teilte das Auktionshaus am Donnerstag mit. ... [mehr] https://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/aus-gutenbergs-druckpresse-ketterer-kunst-versteigert-seltene-bibel-a-1288830.html
EuGH zur Reichweite des Rechts auf Vergessenwerden im Internet
Mit zwei Entscheidungen hat der EuGH am 24. September 2019 Fragen zur
Reichweite und zur Einzelfallprüfung durch Suchmaschinen geklärt (Az.:
C-507/17 und C-136/17 - Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt).
Suchmaschinenbetreiber wie Google müssen Links aus ihrer Ergebnisliste nicht weltweit löschen. Im Fall hatte Google gegen die französische Datenschutzbehörde CNIL geklagt. Der EuGH betont aber in seinem Urteil, dass der Betreiber einer Suchmaschine jedoch verpflichtet bleibt, eine Auslistung in allen mitgliedschaftlichen Versionen vorzunehmen und hinreichend wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um einen wirkungsvollen Schutz der Grundrechte der betroffenen Person sicherzustellen. »Eine solche Auslistung muss daher erforderlichenfalls von Maßnahmen begleitet sein, die es tatsächlich erlauben, die Internetnutzer, die von einem Mitgliedstaat aus eine Suche anhand des Namen der betroffenen Person durchführen, daran zu hindern oder zumindest zuverlässig davon abzuhalten, über die im Anschluss an diese Suche angezeigte Ergebnisliste mittels einer NICHT-EU-Version der Suchmaschine auf die Links zuzugreifen, die Gegenstand des Auslistungsantrags sind«, so der EuGH in seiner Pressemitteilung.
Im dem zweiten Urteil entschied der EuGH, dass Suchmaschinenbetreiber wie Google solche Links, die zu Webseiten mit besonders sensiblen Informationen bei Suchen mit Namen führen, auf Antrag zwar nicht zwingend löschen, aber prüfen müssen, ob die Aufnahme in die Ergebnisliste unbedingt erforderlich sei, um die Informationsfreiheit anderer Internetnutzer zu schützen. Der EuGH hebt hervor, »dass die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie von Daten über Gesundheit oder Sexualität vorbehaltlicher bestimmter Abweichungen und Ausnahmen verboten ist« - auch für die Betreiber von Suchmaschinenbetreiber. Der EuGH führt aus, dass der Suchmaschinenbetrieber nicht dafür verantwortlich ist, dass sensible personenbezogenen Daten auf der Website eines Dritten vorhanden sind, »wohl aber für die Listung dieser Website und insbesondere für die Anzeige des auf sie führenden Links in der Ergebnisliste, die den Internetnutzern im Anschluss an eine Suche angezeigt wird«.
Suchmaschinenbetreiber wie Google müssen Links aus ihrer Ergebnisliste nicht weltweit löschen. Im Fall hatte Google gegen die französische Datenschutzbehörde CNIL geklagt. Der EuGH betont aber in seinem Urteil, dass der Betreiber einer Suchmaschine jedoch verpflichtet bleibt, eine Auslistung in allen mitgliedschaftlichen Versionen vorzunehmen und hinreichend wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um einen wirkungsvollen Schutz der Grundrechte der betroffenen Person sicherzustellen. »Eine solche Auslistung muss daher erforderlichenfalls von Maßnahmen begleitet sein, die es tatsächlich erlauben, die Internetnutzer, die von einem Mitgliedstaat aus eine Suche anhand des Namen der betroffenen Person durchführen, daran zu hindern oder zumindest zuverlässig davon abzuhalten, über die im Anschluss an diese Suche angezeigte Ergebnisliste mittels einer NICHT-EU-Version der Suchmaschine auf die Links zuzugreifen, die Gegenstand des Auslistungsantrags sind«, so der EuGH in seiner Pressemitteilung.
Im dem zweiten Urteil entschied der EuGH, dass Suchmaschinenbetreiber wie Google solche Links, die zu Webseiten mit besonders sensiblen Informationen bei Suchen mit Namen führen, auf Antrag zwar nicht zwingend löschen, aber prüfen müssen, ob die Aufnahme in die Ergebnisliste unbedingt erforderlich sei, um die Informationsfreiheit anderer Internetnutzer zu schützen. Der EuGH hebt hervor, »dass die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie von Daten über Gesundheit oder Sexualität vorbehaltlicher bestimmter Abweichungen und Ausnahmen verboten ist« - auch für die Betreiber von Suchmaschinenbetreiber. Der EuGH führt aus, dass der Suchmaschinenbetrieber nicht dafür verantwortlich ist, dass sensible personenbezogenen Daten auf der Website eines Dritten vorhanden sind, »wohl aber für die Listung dieser Website und insbesondere für die Anzeige des auf sie führenden Links in der Ergebnisliste, die den Internetnutzern im Anschluss an eine Suche angezeigt wird«.
Dokumente:
Institutionen:
via http://www.urheberrecht.org/news/6263/obvsg: Verbundsuchmaschine im neuen Design
Die obvsg berichtet:
Der Relaunch der Verbundsuchmaschine bringt neues Design und neue Features für die Recherche in den Beständen der über 90 Einrichtungen des Österreichischen Bibliothekenverbundes.
Mit dem überarbeiteten Design gestaltet sich die Suche in der mehr als 13 Millionen Titel umfassenden Verbunddatenbank noch einfacher:
Der Relaunch der Verbundsuchmaschine bringt neues Design und neue Features für die Recherche in den Beständen der über 90 Einrichtungen des Österreichischen Bibliothekenverbundes.
Mit dem überarbeiteten Design gestaltet sich die Suche in der mehr als 13 Millionen Titel umfassenden Verbunddatenbank noch einfacher:
- Dank des neuen responsiven Webdesigns wird die Benutzungsoberfläche optimal an das Layout des Bildschirms angepasst und ermöglicht eine unkomplizierte Recherche vom Handy, Tablet oder Desktop-Computer aus.
- Der Bereich „E-Ressourcen im Verbund“ ist als neue Option in der erweiterten Suche verfügbar. Er ergänzt die Suchbereiche „Fachliteratur“,“Hochschulschriften“ und „Nachlässe / Handschriften“ und erleichtert die gezielte Suche nach elektronischen Dokumenten wie E-Books und E-Journals, die von den Verbundbibliotheken lizenziert wurden.
Schattenbibliotheken
Die Bachelorarbeit von Sarah Müller (2019) befasst sich mit dem Thema
„Schattenbibliotheken – Auswirkungen auf Forschung und Bibliotheken am
Beispiel von Sci-Hub“ online (via bibtexte):
„Schattenbibliotheken wie Sci-Hub und Library Genesis bieten Zugriff auf wissenschaftliche Volltexte aus nahezu allen akademischen Disziplinen. Sie agieren rechtswidrig, in dem sie die Bezahlschranken der Verlage umgehen und Dokumente in ihren eigenen Datenbanken speichern. Sie können als eine der Auswirkungen auf die „Zeitschriftenkrise“ der letzten Jahrzehnte gesehen werden. Diese Bachelorarbeit befasst sich in Form einer Literaturrecherche mit diesem noch relativ jungen Phänomen und setzt einen besonderen Fokus auf Sci-Hub, als der meist genutzten Schattenbibliothek mit der breitesten Abdeckungsrate wissenschaftlicher Literatur. Es zeigt sich, dass Schattenbibliotheken sowohl von Wissenschaftlern und Studenten aus wirtschaftlich schwächeren Regionen der Erde als auch aus eigentlich lizenzstarken Ländern mit hoher Verfügbarkeit wissenschaftlicher Literatur genutzt werden. Bibliotheken sind als Bindeglied zwischen den Wissenschaftsverlagen und den Nutzern besonders von den Auswirkungen der Schattenbibliotheken betroffen. Während sie auf der einen Seite von einer besseren Verhandlungsposition gegenüber Verlagen profitieren könnten, müssen sie auf der anderen Seite mit den illegalen Datenbanken konkurrieren. Statt sich auf eine rein ethische Herangehensweise einzulassen oder Schattenbibliotheken zu einem Tabu-Thema werden zu lassen, sollten sie sich auf ihre Stärken konzentrieren. Eine klare und offene interne und externe Kommunikation über Sci-Hub und Co. ist dabei ebenso von Bedeutung, wie das Vorantreiben der Open-Access-Bewegung sowie eine Orientierung hin zu personalisierten Nutzerdiensten und der Vermittlung von Informationskompetenz.“via https://blog.digithek.ch/schattenbibliotheken/
USB Köln stellt Bibliothek Johannes Fastenrath online
Jetzt kann in über 2000 Titeln der Bibliothek Johannes
Fastenrath (* 3. Mai 1839 in Remscheid; † 16. März 1908 in Köln)
recherchiert werden.
Wer war Johannes Fastenrath?
Der Kölner Jurist, Schriftsteller und Übersetzer galt Ende des 19 Jahrhunderts als kultureller Mittler zwischen Deutschland und Spanien. Er übersetzte spanische Werke ins Deutsche und veröffentlichte in Madrid u.a. die sechs Bände umfassende " La Walhalla y las glorias de Alemania", eine Kollektion von Essays, die Spaniern Persönlichkeiten der deutschen Geschichte und Kultur näher bringen sollte. Für seine Arbeit erhielt er in Spanien Auszeichnungen, wie z.B. die Ehrenbürgerrechte der Stadt Sevilla oder das Ritterkreuz der spanischen Krone. 1900 brachte er die Tradition der Barceloner Blumenspiele - einen Dichterwettbewerb - nach Köln, wo sie bis 1914 im Gürzenich stattfanden.
Noch bis 2002 wurde in Spanien der "Premio Fastenrath" von der Real Academie Española an spanische Dichter verliehen.
Mehr zu Fastenrath und zur Suche in den Beständen
Wer war Johannes Fastenrath?
Der Kölner Jurist, Schriftsteller und Übersetzer galt Ende des 19 Jahrhunderts als kultureller Mittler zwischen Deutschland und Spanien. Er übersetzte spanische Werke ins Deutsche und veröffentlichte in Madrid u.a. die sechs Bände umfassende " La Walhalla y las glorias de Alemania", eine Kollektion von Essays, die Spaniern Persönlichkeiten der deutschen Geschichte und Kultur näher bringen sollte. Für seine Arbeit erhielt er in Spanien Auszeichnungen, wie z.B. die Ehrenbürgerrechte der Stadt Sevilla oder das Ritterkreuz der spanischen Krone. 1900 brachte er die Tradition der Barceloner Blumenspiele - einen Dichterwettbewerb - nach Köln, wo sie bis 1914 im Gürzenich stattfanden.
Noch bis 2002 wurde in Spanien der "Premio Fastenrath" von der Real Academie Española an spanische Dichter verliehen.
Mehr zu Fastenrath und zur Suche in den Beständen
Digitale Dissertationen der Alten Universität Köln des 17. und 18. Jahrhunderts
„… dass
in der Stadt Köln fortan eine Universität sein soll, nach dem Muster
der Universität Paris, und für immer dort bleiben soll“, so bestimmte es Papst Urban VI. in der Gründungsurkunde der Universität vom 21. Mai 1388.
Das Besondere der Kölner Universitätsgründung als vierte im Reich war, dass sie auf einen Beschluss des Stadtrats - der führenden Bürger der Stadt - zurückging. War doch die erste Universität in Prag 1348 von Kaiser Karl IV., die zweite in Wien 1365 von Erzherzog Rudolf IV. und die dritte Gründung in Heidelberg 1386 vom Pfalzgrafen Ruprecht II. bestimmt worden.
„Nach dem Muster von Paris“ bedeutete, dass auch Köln das Promotionsrecht und das Vorlesungsrecht der Promovierten erhielt und dass alle an der Universität erworbenen akademischen Grade denen der Pariser Universität gleichgestellt waren. Wie in Paris war auch in Köln der größte Teil der Studenten Kleriker. Allerdings wurden in Köln beide Rechte, das Kanonische und das Kaiserrecht, gelehrt. Das Kaiserrecht bezeichnet das Römische Recht und dieses wurde in Paris durch Papst Honorius III. 1220 untersagt. Außerdem wurde die Satzung der Theologischen Fakultät nach dem Muster der einige Jahre zuvor gegründeten Wiener Universität erlassen.
410 Jahre bestand diese sog. Alte Kölner Universität. 1798 erging es ihr erneut wie der Universität in Paris: Im Zuge der Französischen Revolution wurden beide, wie alle Universitäten in Frankreich und in dem seit 1794 von den Franzosen besetzten Gebiet (Mainz, Trier), geschlossen. Erst 1919 erfolgte die Neugründung.
In den historischen Sammlungen der USB Köln konnten Promotionsschriften aus der Alten Kölner Universität identifiziert werden. Das Gros dieser rund 400 Inauguraldissertationen und Disputationsschriften aus dem 17. und 18. Jahrhundert findet sich heute in der sog. Gymnasialbibliothek, deren Grundstock die Schulbibliotheken der drei alten Kölner Gymnasien Montanum, Laurentianum und dem Jesuitenkolleg Tricoronatum bilden. Die höheren Klassen dieser Gymnasien, die aus den mittelalterlichen Bursen hervorgingen, bildeten die Schola Artium, die Artes-Fakultät.
Die in Latein verfassten Schriften stammen aus der damaligen Theologischen, Juristischen und Medizinischen Fakultät sowie aus der Artes-Fakultät.
Alle Dissertationen wurden erstmals als Einzelschriften katalogisiert und digitalisiert. Konservatorisch behandelt und gesichert sowie geschlossen aufgestellt, steht der Bestand heute unter einer neugeschaffenen Signaturengruppe. Auch Sammelbände mit Dissertationsschriften sind erhalten geblieben, z.B. GBXIII58; überdies ein Band mit juristischen Dissertationen aus der Bibliothek des letzten freigewählten Rektors der Alten Universität Ferdinand Franz Wallraf. Diese Bände verbleiben im jeweiligen Sammlungskontext, sind aber durch den virtuellen Sammlungsvermerk „Kölner Dissertationen vor 1800“ der Dissertations-Sammlung zugeordnet.
Auch einige Vorlesungsverzeichnisse der Kölner Universität aus dem 18. Jahrhundert finden sich im Bestand der USB. Sie sind in der „Sammlung Kölner Personal- und Vorlesungsverzeichnisse“ digital verfügbar.
Das Besondere der Kölner Universitätsgründung als vierte im Reich war, dass sie auf einen Beschluss des Stadtrats - der führenden Bürger der Stadt - zurückging. War doch die erste Universität in Prag 1348 von Kaiser Karl IV., die zweite in Wien 1365 von Erzherzog Rudolf IV. und die dritte Gründung in Heidelberg 1386 vom Pfalzgrafen Ruprecht II. bestimmt worden.
„Nach dem Muster von Paris“ bedeutete, dass auch Köln das Promotionsrecht und das Vorlesungsrecht der Promovierten erhielt und dass alle an der Universität erworbenen akademischen Grade denen der Pariser Universität gleichgestellt waren. Wie in Paris war auch in Köln der größte Teil der Studenten Kleriker. Allerdings wurden in Köln beide Rechte, das Kanonische und das Kaiserrecht, gelehrt. Das Kaiserrecht bezeichnet das Römische Recht und dieses wurde in Paris durch Papst Honorius III. 1220 untersagt. Außerdem wurde die Satzung der Theologischen Fakultät nach dem Muster der einige Jahre zuvor gegründeten Wiener Universität erlassen.
410 Jahre bestand diese sog. Alte Kölner Universität. 1798 erging es ihr erneut wie der Universität in Paris: Im Zuge der Französischen Revolution wurden beide, wie alle Universitäten in Frankreich und in dem seit 1794 von den Franzosen besetzten Gebiet (Mainz, Trier), geschlossen. Erst 1919 erfolgte die Neugründung.
In den historischen Sammlungen der USB Köln konnten Promotionsschriften aus der Alten Kölner Universität identifiziert werden. Das Gros dieser rund 400 Inauguraldissertationen und Disputationsschriften aus dem 17. und 18. Jahrhundert findet sich heute in der sog. Gymnasialbibliothek, deren Grundstock die Schulbibliotheken der drei alten Kölner Gymnasien Montanum, Laurentianum und dem Jesuitenkolleg Tricoronatum bilden. Die höheren Klassen dieser Gymnasien, die aus den mittelalterlichen Bursen hervorgingen, bildeten die Schola Artium, die Artes-Fakultät.
Die in Latein verfassten Schriften stammen aus der damaligen Theologischen, Juristischen und Medizinischen Fakultät sowie aus der Artes-Fakultät.
Alle Dissertationen wurden erstmals als Einzelschriften katalogisiert und digitalisiert. Konservatorisch behandelt und gesichert sowie geschlossen aufgestellt, steht der Bestand heute unter einer neugeschaffenen Signaturengruppe. Auch Sammelbände mit Dissertationsschriften sind erhalten geblieben, z.B. GBXIII58; überdies ein Band mit juristischen Dissertationen aus der Bibliothek des letzten freigewählten Rektors der Alten Universität Ferdinand Franz Wallraf. Diese Bände verbleiben im jeweiligen Sammlungskontext, sind aber durch den virtuellen Sammlungsvermerk „Kölner Dissertationen vor 1800“ der Dissertations-Sammlung zugeordnet.
Auch einige Vorlesungsverzeichnisse der Kölner Universität aus dem 18. Jahrhundert finden sich im Bestand der USB. Sie sind in der „Sammlung Kölner Personal- und Vorlesungsverzeichnisse“ digital verfügbar.
Das Erschließungs- und
Digitalisierungsprojekt „Kölner Dissertationen vor 1800“ ist ein Beitrag
der USB zum 100jährigen Universitätsjubiläum. Im Rahmen der
Digitalisierung historischer Dissertationen steht dieses Projekt neben
den bereits realisierten digitalen Dissertations-Sammlungen aus den
alten Universitäten Königsberg und Breslau.
All diese Projekte ermöglichen - neben ihrem wissenschaftshistorischen Nutzen - einen Einblick in die Biografieforschung der jeweiligen Hochschule bzw. des jeweiligen Hochschulortes.
http://www.ub.uni-koeln.de/cdm/search/collection/koelndiss - nach Dissertationen des 17. und 18.Jhdts. browsen
https://www.ub.uni-koeln.de/dev/schoel/dissertationen1800/searchform/index_ger.html - nach Dissertationen des 17. und 18.Jhdts. suchen
All diese Projekte ermöglichen - neben ihrem wissenschaftshistorischen Nutzen - einen Einblick in die Biografieforschung der jeweiligen Hochschule bzw. des jeweiligen Hochschulortes.
http://www.ub.uni-koeln.de/cdm/search/collection/koelndiss - nach Dissertationen des 17. und 18.Jhdts. browsen
https://www.ub.uni-koeln.de/dev/schoel/dissertationen1800/searchform/index_ger.html - nach Dissertationen des 17. und 18.Jhdts. suchen
Sonntag, 29. September 2019
Samstag, 28. September 2019
Mögliches Koppelgeschäft beschäftigt Landtag von Baden-Württemberg
Die Kooperation zwischen der Universität Heidelberg und der spanischen Bank Santander beschäftigt nun auch den baden-württembergischen Landtag. Mit einem umfassenden Fragekatalog verlangt die FDP-Fraktion von Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) Auskunft über ein "möglicherweise unzulässiges Koppelgeschäft". Dabei geht es um einen Auftrag der Universität für eine Doktorandenkarte mit Zahlungsfunktion an die Bank und um eine wenige Monate später erfolgte Millionenspende der Bank.
Mit dem Antrag regierten die Liberalen auf einen Bericht der Stuttgarter Zeitung, nachdem die frühere Kanzlerin der Universität Heidelberg die Vorgänge nicht hinreichend aufgeklärt sieht. Sie hatte die Untersuchung mit einem umfassenden Bericht in Gang gesetzt und mehrere Anhaltspunkte für Korruption gesehen. Das Wissenschaftsministerium und die Universität kamen dagegen zum Ergebnis, es gebe keine Hinweise darauf.
Der FDP-Wissenschaftsexperte Nico Weinmann und seine Kollegen wollen von Bauer wissen, worauf sie diese Erkenntnisse stützen. Bisher könne die Aufklärung des Vorgangs "öffentlich nicht nachvollzogen werden". Zudem stehe der Vorwurf einer unzulänglichen Aktenführung im Raum. Weinmann fragt, warum die Auftragsvergabe nicht von der an der Universität zuständigen Stelle erfolgte und welche Rolle ein externer Anwalt dabei spielte.
Stuttgarter Zeitung 28.09.2019
Mit dem Antrag regierten die Liberalen auf einen Bericht der Stuttgarter Zeitung, nachdem die frühere Kanzlerin der Universität Heidelberg die Vorgänge nicht hinreichend aufgeklärt sieht. Sie hatte die Untersuchung mit einem umfassenden Bericht in Gang gesetzt und mehrere Anhaltspunkte für Korruption gesehen. Das Wissenschaftsministerium und die Universität kamen dagegen zum Ergebnis, es gebe keine Hinweise darauf.
Der FDP-Wissenschaftsexperte Nico Weinmann und seine Kollegen wollen von Bauer wissen, worauf sie diese Erkenntnisse stützen. Bisher könne die Aufklärung des Vorgangs "öffentlich nicht nachvollzogen werden". Zudem stehe der Vorwurf einer unzulänglichen Aktenführung im Raum. Weinmann fragt, warum die Auftragsvergabe nicht von der an der Universität zuständigen Stelle erfolgte und welche Rolle ein externer Anwalt dabei spielte.
Stuttgarter Zeitung 28.09.2019
Astrid Pellengahr übernimmt das Landesmuseum Württemberg in Stuttgart
Das Landesmuseum Württemberg bekommt eine neue Chefin: Astrid Pellengahr wird im März nächsten Jahres wissenschaftliche Direktorin und folgt auf Cornelia Ewigleben,
die Ende Februar in den Ruhestand geht. Astrid Pellengahr leitet
derzeit die in München angesiedelte Landesstelle der nichtstaatlichen
Museen in Bayern, die mehr als Tausende von kunst- und
kulturhistorischen Museen berät, archäologische und naturkundliche
Sammlungen, Technik- und Bauernhofmuseen.
Die 52-jährige Astrid Pellengahr ist im holsteinischen Heide geboren worden und im Allgäu aufgewachsen. Sie hat in München Kulturwissenschaften und Soziologie studiert. Nach der Promotion wurde sie Leiterin des Stadtmuseums Kaufbeuren und danach Chefin des Deutschen Jagdmuseums München. 2014 wechselte Pellengahr an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege. Sie hat aber auch immer wieder an bayerischen Universitäten unterrichtet und ist in diversen Gremien, Kuratorien und wissenschaftlichen Beiräten von Museen und Kultureinrichtungen tätig, unter anderem im Lenkungsausschuss des Deutschen Museums München und in den wissenschaftlichen Beiräten des Hauses der Bayerischen Geschichte München und des Donauschwäbischen Zentralmuseums Ulm.
Für die Wahl der neuen Direktorin war eine Findungskommission zuständig, in der Martin Faass saß, Direktor des Hessischen Landesmuseums Darmstadt, Theodor Grütter, Direktor des Ruhr-Museums, und Patricia Rahemipour, Direktorin des Instituts für Museumsforschung Berlin. Astrid Pellengahr sei eine ausgewiesene Museumsfachfrau, die langjährige Leitungserfahrung mitbringe und Menschen für eine Sache begeistern könne, meinte die Kulturstaatssekretärin Petra Olschowski, die der Findungskommission vorsaß. Die neue Direktorin bringe „beste Voraussetzungen für diese verantwortungsvolle Aufgabe mit.“
Die 52-jährige Astrid Pellengahr ist im holsteinischen Heide geboren worden und im Allgäu aufgewachsen. Sie hat in München Kulturwissenschaften und Soziologie studiert. Nach der Promotion wurde sie Leiterin des Stadtmuseums Kaufbeuren und danach Chefin des Deutschen Jagdmuseums München. 2014 wechselte Pellengahr an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege. Sie hat aber auch immer wieder an bayerischen Universitäten unterrichtet und ist in diversen Gremien, Kuratorien und wissenschaftlichen Beiräten von Museen und Kultureinrichtungen tätig, unter anderem im Lenkungsausschuss des Deutschen Museums München und in den wissenschaftlichen Beiräten des Hauses der Bayerischen Geschichte München und des Donauschwäbischen Zentralmuseums Ulm.
Für die Wahl der neuen Direktorin war eine Findungskommission zuständig, in der Martin Faass saß, Direktor des Hessischen Landesmuseums Darmstadt, Theodor Grütter, Direktor des Ruhr-Museums, und Patricia Rahemipour, Direktorin des Instituts für Museumsforschung Berlin. Astrid Pellengahr sei eine ausgewiesene Museumsfachfrau, die langjährige Leitungserfahrung mitbringe und Menschen für eine Sache begeistern könne, meinte die Kulturstaatssekretärin Petra Olschowski, die der Findungskommission vorsaß. Die neue Direktorin bringe „beste Voraussetzungen für diese verantwortungsvolle Aufgabe mit.“
US-Einwanderungsbehörde darf Google-Übersetzer nutzen
Mitarbeiter der US-Einwanderungsbehörde dürfen offiziell Googles
Übersetzer nutzen, um sich ein Bild von Flüchtlingen und potenziellen
Einwanderern zu machen. Unter anderem können sie damit die
Social-Media-Profile der Antragsteller überprüfen.
Die Anweisung taucht in einem von ProPublica geleakten Dokument auf, das sich an die Social-Media-Abteilung der Einwanderungsbehörde richtet. Mitarbeiter sollen zur Prüfung der Profile auf Übersetzungstools zurückgreifen, neben Google können es auch die von Yahoo, Bing oder aus einer anderen kostenlosen Quelle sein, heißt es darin.
Übersetzungen durch Google Translate taugen vor US-Gericht aber etwa wenig. Eine via Übersetzungsdienst gegebene Zustimmung zu einer polizeilichen Durchsuchung hat ein Richter für unwirksam erklärt, weil die Übersetzungen zu schlecht waren. ... [mehr] https://heise.de/-4541954
Die Anweisung taucht in einem von ProPublica geleakten Dokument auf, das sich an die Social-Media-Abteilung der Einwanderungsbehörde richtet. Mitarbeiter sollen zur Prüfung der Profile auf Übersetzungstools zurückgreifen, neben Google können es auch die von Yahoo, Bing oder aus einer anderen kostenlosen Quelle sein, heißt es darin.
Übersetzungen durch Google Translate taugen vor US-Gericht aber etwa wenig. Eine via Übersetzungsdienst gegebene Zustimmung zu einer polizeilichen Durchsuchung hat ein Richter für unwirksam erklärt, weil die Übersetzungen zu schlecht waren. ... [mehr] https://heise.de/-4541954
Online-Beschimpfungen gegen Künast: Kanzlei zeigt Berliner Richter an
Nachdem das Landgericht Berlin Beschimpfungen auf Facebook gegen die
Politikerin Renate Künast zugelassen hatte, hat nun eine Anwaltskanzlei
die drei zuständigen Richter wegen Rechtsbeugung angezeigt. Die
Entscheidung des Gerichts sei unvertretbar und habe sie empört,
erklärten die Anwälte der Kanzlei Bernhard Korn und Partner. Die
Äußerungen gegen Künast seien keine Auseinandersetzungen in der Sache,
sondern müssten klar als "Formalbeleidigungen“ bewertet werden.
Hintergrund ist eine Entscheidung des Berliner Landgerichts vom 9. September: Künast hatte einen gegen sie gerichteten Facebook-Beitrag sowie 21 Kommentare dazu an das Gericht gereicht, weil sie die Herausgabe der Identitäten dahinter erwirken wollte, um die Verantwortlichen zivilrechtlich zu belangen. Das Gericht entschied aber, dass die darin gefallenen Beschimpfungen wie "Pädophilen-Trulla" und "Schlampe" in diesem Fall keine Beleidigung seien, sondern "sachbezogene Kritik". ... [mehr] https://heise.de/-4542229
Hintergrund ist eine Entscheidung des Berliner Landgerichts vom 9. September: Künast hatte einen gegen sie gerichteten Facebook-Beitrag sowie 21 Kommentare dazu an das Gericht gereicht, weil sie die Herausgabe der Identitäten dahinter erwirken wollte, um die Verantwortlichen zivilrechtlich zu belangen. Das Gericht entschied aber, dass die darin gefallenen Beschimpfungen wie "Pädophilen-Trulla" und "Schlampe" in diesem Fall keine Beleidigung seien, sondern "sachbezogene Kritik". ... [mehr] https://heise.de/-4542229
Alexis de Tocqueville on the Tyranny of the Majority
https://edsitement.neh.gov/curricula/alexis-de-tocqueville-tyranny-majority
Instructors of US history, civics, or social studies may be interested in this set of three lesson plans from EDSITEment, the National Endowment for the Humanities' online collection of free teaching resources. These standards-aligned lessons focus on Chapter 7 in Volume 1, Part 2 of Alexis de Tocqueville's influential tome Democracy in America, in which Tocqueville lays out his arguments about the dangers of the "tyranny of the majority." Since Tocqueville can be a challenging author, these lessons are designed "to encourage both teachers and students to work through Tocqueville's argument by breaking it down into its component parts." Each lesson takes place over one class period, with the first introducing Tocqueville's claims about the "omnipotent" power of the majority, then the second lesson examines Tocqueville's reasoning about the dangers of unchecked power, while the third lesson concludes the unit by weighing Tocqueville's argument that "there is no freedom of mind in America," in comparison to Europe. Worksheets with excerpted passages from Democracy in America are included, as are links to the full text, suggestions for assignments, and other resources. This lesson unit is intended for high school classrooms, but anyone interested in considering Tocqueville's work may also find it a helpful reading guide.
via https://scout.wisc.edu/archives/r51447/alexis_de_tocqueville_on_the_tyranny_of_the_majority
Instructors of US history, civics, or social studies may be interested in this set of three lesson plans from EDSITEment, the National Endowment for the Humanities' online collection of free teaching resources. These standards-aligned lessons focus on Chapter 7 in Volume 1, Part 2 of Alexis de Tocqueville's influential tome Democracy in America, in which Tocqueville lays out his arguments about the dangers of the "tyranny of the majority." Since Tocqueville can be a challenging author, these lessons are designed "to encourage both teachers and students to work through Tocqueville's argument by breaking it down into its component parts." Each lesson takes place over one class period, with the first introducing Tocqueville's claims about the "omnipotent" power of the majority, then the second lesson examines Tocqueville's reasoning about the dangers of unchecked power, while the third lesson concludes the unit by weighing Tocqueville's argument that "there is no freedom of mind in America," in comparison to Europe. Worksheets with excerpted passages from Democracy in America are included, as are links to the full text, suggestions for assignments, and other resources. This lesson unit is intended for high school classrooms, but anyone interested in considering Tocqueville's work may also find it a helpful reading guide.
via https://scout.wisc.edu/archives/r51447/alexis_de_tocqueville_on_the_tyranny_of_the_majority
Warum Museen schon immer virtuell waren
Augmented und Virtual Reality haben längst in Museen Einzug gehalten
– begleitet von einer Diskussion, ob man sich den physischen Besuch in
Ausstellungen künftig vielleicht ganz sparen kann, weil die gleichen
Erfahrungen auch in der virtuellen Realität gemacht werden können. In
seiner Doktorarbeit am Institut für Medienwissenschaft der
Ruhr-Universität Bochum beschäftigte sich Dr. Dennis Niewerth mit der
Frage, was echt und authentisch ist und inwieweit sich die Aura eines
Originals in digitale Welten übertragen lässt. Das Bochumer
Wissenschaftsmagazin Rubin berichtet über seine Arbeit.
Dennis Niewerth kommt in seiner Arbeit zu der Schlussfolgerung, dass Museen eigentlich schon immer virtuell waren, wenn man den Begriff „virtuell“ nicht synonym zu „digital“ gebraucht, wie es heute oft der Fall ist. Nach einer Definition von Stefan Münker und Gilles Deleuze wird die Virtualität nicht als Gegensatz zur Realität aufgefasst, sondern als Gegensatz zur Aktualität. Museen erzählen ihren Besucherinnen und Besuchern Geschichten, die aber nicht wirklich den einzelnen Objekten innewohnen, sondern erst durch den Kontext der Ausstellung entstehen. „In einer griechischen Vase zum Beispiel ist nicht nur eine einzelne Erzählung angelegt, sondern viele verschiedene“, erklärt Dennis Niewerth. Sie kann eine Quelle der Technik-, Kunst- oder Handelsgeschichte sein, unabhängig davon, was tatsächlich mit dem Objekt passiert ist – es handelt sich nur um heutige Interpretationen. Die Geschichten, die das Objekt erzählt, sind virtuell.
Dennis Niewerth beschäftigt sich auch mit der Frage, wie sich die Anmutung von Kulturgütern durch ihre Reproduzierbarkeit verändert, also ob es beispielsweise das Gleiche ist, ein Foto der berühmten Mona Lisa zu betrachten, wie das Original auf sich wirken zu lassen. Unbestritten ist für ihn, dass Kunstwerke die Betrachterinnen und Betrachter in gewisse Gefühlszustände versetzen können. Aber diese werden nicht allein von dem Original bestimmt, sondern auch von all den Vorerfahrungen, die man mit dem Objekt schon gemacht hat.
Dabei spielen auch mediale Erfahrungen eine Rolle, etwa wenn man ein Kunstwerk auf dem Handy betrachtet – und nicht zuletzt auch, welches Gerät dafür genutzt wird, denn auch ein Handy kann eine eigene Aura mit sich bringen.
Ein ausführlicher Beitrag zu dem Thema findet sich im Wissenschaftsmagazin Rubin: https://news.rub.de/wissenschaft/2019-09-27-medienwissenschaft-virtuelle-museen.
via https://idw-online.de/de/news724345
Dennis Niewerth kommt in seiner Arbeit zu der Schlussfolgerung, dass Museen eigentlich schon immer virtuell waren, wenn man den Begriff „virtuell“ nicht synonym zu „digital“ gebraucht, wie es heute oft der Fall ist. Nach einer Definition von Stefan Münker und Gilles Deleuze wird die Virtualität nicht als Gegensatz zur Realität aufgefasst, sondern als Gegensatz zur Aktualität. Museen erzählen ihren Besucherinnen und Besuchern Geschichten, die aber nicht wirklich den einzelnen Objekten innewohnen, sondern erst durch den Kontext der Ausstellung entstehen. „In einer griechischen Vase zum Beispiel ist nicht nur eine einzelne Erzählung angelegt, sondern viele verschiedene“, erklärt Dennis Niewerth. Sie kann eine Quelle der Technik-, Kunst- oder Handelsgeschichte sein, unabhängig davon, was tatsächlich mit dem Objekt passiert ist – es handelt sich nur um heutige Interpretationen. Die Geschichten, die das Objekt erzählt, sind virtuell.
Dennis Niewerth beschäftigt sich auch mit der Frage, wie sich die Anmutung von Kulturgütern durch ihre Reproduzierbarkeit verändert, also ob es beispielsweise das Gleiche ist, ein Foto der berühmten Mona Lisa zu betrachten, wie das Original auf sich wirken zu lassen. Unbestritten ist für ihn, dass Kunstwerke die Betrachterinnen und Betrachter in gewisse Gefühlszustände versetzen können. Aber diese werden nicht allein von dem Original bestimmt, sondern auch von all den Vorerfahrungen, die man mit dem Objekt schon gemacht hat.
Dabei spielen auch mediale Erfahrungen eine Rolle, etwa wenn man ein Kunstwerk auf dem Handy betrachtet – und nicht zuletzt auch, welches Gerät dafür genutzt wird, denn auch ein Handy kann eine eigene Aura mit sich bringen.
Ein ausführlicher Beitrag zu dem Thema findet sich im Wissenschaftsmagazin Rubin: https://news.rub.de/wissenschaft/2019-09-27-medienwissenschaft-virtuelle-museen.
via https://idw-online.de/de/news724345
Fachbegriffe des Antiquariatsbuchhandels
Das von Michael Trenkle edierte Glossar „Eine Wissenschaft für sich“
erklärt die klassischen Fachbegriffe des Antiquariatsbuchhandels – von
den Einbandarten über die graphischen Techniken, die Typographie und die
Papiersorten bis zur Geschichte der Buchdruckerkunst (via bibliotheksdaten.de).
via https://blog.digithek.ch/fachbegriffe-des-antiquariatsbuchhandels/
via https://blog.digithek.ch/fachbegriffe-des-antiquariatsbuchhandels/
Freitag, 27. September 2019
Kritik an Prüfung auf Koppelgeschäft / Andreas Müller. Stuttgarter Zeitung 23.09.2019
Ein mögliches unzulässiges Koppelgeschäft zwischen der Universität Heidelberg und der Bank Santander
ist aus Sicht der ehemaligen Kanzlerin der Hochschule, Angela Kalous,
nicht hinreichend aufgeklärt. Über das Prüfergebnis des
Wissenschaftsministeriums, es hätten sich keine belastbaren Indizien für ein unrechtmäßiges Vorgehen
ergeben, zeigte sich Kalous auf Anfrage unserer Zeitung „sehr
erstaunt“. In einem 2018 vorgelegten Bericht habe sie „zahlreiche
Tatsachen, schriftliche Belege und Indizien präsentiert“, die auf eine
Korruptionsstraftat hinwiesen. Dazu sei sie als Beamtin verpflichtet gewesen, sagte die Juristin. Weder das Ministerium für Wissenschaft und Kunst in Stuttgart noch die Universität Heidelberg hätten ihr gegenüber dargelegt, ob und wie diese entkräftet worden seien.
Anlass für Kalous' Bericht war ein von ihr gesehener Zusammenhang zwischen einer Auftragsvergabe und einer Millionenspende. Die Bank Santander hatte von der Universität unter mehreren Interessenten den Zuschlag für eine "Campus-Karte" für Doktoranden erhalten, die auch Zugang zu Finanzdienstleistungen ermöglichen soll. Einige Monate später spendete sie zwei Millionen Euro an die Hochschule. ...
Anlass für Kalous' Bericht war ein von ihr gesehener Zusammenhang zwischen einer Auftragsvergabe und einer Millionenspende. Die Bank Santander hatte von der Universität unter mehreren Interessenten den Zuschlag für eine "Campus-Karte" für Doktoranden erhalten, die auch Zugang zu Finanzdienstleistungen ermöglichen soll. Einige Monate später spendete sie zwei Millionen Euro an die Hochschule. ...
Museum im Ritterhaus Offenburg gewinnt den Lotto-Museumspreis
Das Museum im Ritterhaus in Offenburg ist Sieger der fünften Auflage des
Lotto-Museumspreises Baden-Württemberg. Der mit 20.000 Euro dotierte
Preis wird in Kooperation mit dem Museumsverband vergeben. Über 40
Museen aus dem Südwesten nahmen am Wettbewerb teil. Den Extra-Preis von 5.000 Euro erhält das Tobias-Mayer-Museum in Marbach am Neckar.
Das Museum im Ritterhaus präsentiert seine historische Sammlung im Kontext aktueller Fragestellungen und neuer Forschungsergebnisse. Dabei legen die Verantwortlichen Wert auf ein sinnhaftes und ansprechendes Konzept. Das hob auch die Jury des Lotto- Museumspreises hervor: In Offenburg sind Qualität, Abwechslung und Vermittlung an authentischen Orten tragende Säulen des Museums-Selbstverständnisses. Lust und Neugier auf Neues werden geweckt, viele Themen werden handlungsorientiert inszeniert und laden nicht nur zum Schauen und Lesen, sondern auch zum Mitmachen ein.
Seit 2011 läuft die Aktualisierung des Museums im laufenden Betrieb. Unter der Leitung von Archiv- und Museumschef Wolfgang Gall und seines wesentlich aus Frauen bestehenden Teams wurden nacheinander alle Abteilungen nach neuen museumspädagogischen Erkenntnissen aktualisiert. So die archäologische, die naturkundliche und die kolonialgeschichtliche Sammlung. Zuletzt die Stadtgeschichtliche Abteilung, die auf 200 Quadratmetern 1000 Jahre Offenburger Geschichte zeigt: Sie wurde im Herbst 2018 eröffnet. Edel gefasst, in einer aufwändigen Museumsarchitektur auf dem neusten Stand der Ausstellungstechnik werden Glanz und Elend von 1000 Jahren Stadtgeschichte schlaglichtartig mit ausgewählten Exponaten und multimedial präsentiert.
Der wertige Rahmen war quasi durch das wertvollste Ausstellungsstück der Sammlung vorgegeben: die Globensegmentkarte von Matthias Ringmann und Martin Waldseemüller von 1507. Weil auf dieser Karte, die 1993 in der Offenburger Humanistenbibliothek entdeckt wurde, zum ersten Mal der Name Amerika für den 1492 entdeckten Kontinent erscheint, wird sie auch der Taufschein Amerikas genannt. Dass von ihm weltweit nur vier echte Exemplare existieren, macht seinen Wert aus. In einem Ausstellungskompartiment, das einer Bibliothek nachempfunden wurde, finden sich neben dieser Rarität weitere edle Folianten mit Geographiewerken aus der Offenburger Humanistenbibliothek. Nicht nur für Bücherfreunde eine Augenweide.
Der Preis wurde jetzt zum fünften Mal vergeben. Bisherige Preisträger waren seit 2015 das Museum Humpis-Quartier in Ravensburg , das Polizeimuseum in Stuttgart, das Schauwerk in Sindelfingen und das Pfahlbaumuseum in Unteruhldingen.
Das Museum im Ritterhaus präsentiert seine historische Sammlung im Kontext aktueller Fragestellungen und neuer Forschungsergebnisse. Dabei legen die Verantwortlichen Wert auf ein sinnhaftes und ansprechendes Konzept. Das hob auch die Jury des Lotto- Museumspreises hervor: In Offenburg sind Qualität, Abwechslung und Vermittlung an authentischen Orten tragende Säulen des Museums-Selbstverständnisses. Lust und Neugier auf Neues werden geweckt, viele Themen werden handlungsorientiert inszeniert und laden nicht nur zum Schauen und Lesen, sondern auch zum Mitmachen ein.
Seit 2011 läuft die Aktualisierung des Museums im laufenden Betrieb. Unter der Leitung von Archiv- und Museumschef Wolfgang Gall und seines wesentlich aus Frauen bestehenden Teams wurden nacheinander alle Abteilungen nach neuen museumspädagogischen Erkenntnissen aktualisiert. So die archäologische, die naturkundliche und die kolonialgeschichtliche Sammlung. Zuletzt die Stadtgeschichtliche Abteilung, die auf 200 Quadratmetern 1000 Jahre Offenburger Geschichte zeigt: Sie wurde im Herbst 2018 eröffnet. Edel gefasst, in einer aufwändigen Museumsarchitektur auf dem neusten Stand der Ausstellungstechnik werden Glanz und Elend von 1000 Jahren Stadtgeschichte schlaglichtartig mit ausgewählten Exponaten und multimedial präsentiert.
Der wertige Rahmen war quasi durch das wertvollste Ausstellungsstück der Sammlung vorgegeben: die Globensegmentkarte von Matthias Ringmann und Martin Waldseemüller von 1507. Weil auf dieser Karte, die 1993 in der Offenburger Humanistenbibliothek entdeckt wurde, zum ersten Mal der Name Amerika für den 1492 entdeckten Kontinent erscheint, wird sie auch der Taufschein Amerikas genannt. Dass von ihm weltweit nur vier echte Exemplare existieren, macht seinen Wert aus. In einem Ausstellungskompartiment, das einer Bibliothek nachempfunden wurde, finden sich neben dieser Rarität weitere edle Folianten mit Geographiewerken aus der Offenburger Humanistenbibliothek. Nicht nur für Bücherfreunde eine Augenweide.
Der Preis wurde jetzt zum fünften Mal vergeben. Bisherige Preisträger waren seit 2015 das Museum Humpis-Quartier in Ravensburg , das Polizeimuseum in Stuttgart, das Schauwerk in Sindelfingen und das Pfahlbaumuseum in Unteruhldingen.
Regierung hat bisher keine Alternative zu Uploadfiltern / Jan Drebes. RP Online 27.09.2019
Auch ein halbes Jahr nach dem Beschluss der umstrittenen
EU-Urheberrechtsreform hat die Bundesregierung noch keinen Weg gefunden,
sogenannte Uploadfilter zu verhindern. Nach Angaben des
Bundesjustizministeriums werden derzeit „weit mehr als 100
Stellungnahmen aus Fachkreisen und der interessierten Öffentlichkeit“
ausgewertet, die nach einem Aufruf eingegangen waren. Die Ergebnisse
dieser Auswertung würden in die Überlegungen zur Umsetzung der
Richtlinie in nationales Recht einbezogen, hieß es.
Die
Bundesregierung hatte nach der Zustimmung zur Urheberrechtsreform
zugesichert, Uploadfilter „nach Möglichkeit zu verhindern“. Dieses Ziel
bekräftigte ein Ministeriumssprecher auf Anfrage. Eine Lösung ist jedoch
noch nicht absehbar. Uploadfilter sind Programme, die automatisch
Urheberrechtsverletzungen erkennen und das Hochladen solcher Inhalte auf
Internetplattformen unterbinden sollen. Kritiker warnen vor ungenauen
oder zu scharf eingestellten Filtern, die auch unbedenkliche Videos,
Bilder oder Texte blockieren und so die Meinungsfreiheit beschneiden
könnten. Alle notwendigen Reformen müssen bis spätestens Juni 2021
abgeschlossen sein.
Der IT-Branchenverband Bitkom erhöht nun den Druck auf die
Bundesregierung, speziell auf Bundesjustizministerin Christine Lambrecht
(SPD), die EU-Richtlinie ohne Uploadfilter umzusetzen. „Das Problem ist
hausgemacht und muss jetzt auch zu Hause gelöst werden“, sagte
Bitkom-Präsident Achim Berg. Bei der Festlegung, wer künftig die
Richtlinie anwenden müsse, forderte Berg diverse Ausnahmen: etwa
berufliche Netzwerke, App Stores, Meinungsforen oder auch spezielle
Künstlerplattformen, die es Urhebern ermöglichen, eigene Werke mit einer
breiten Öffentlichkeit zu teilen, wie SoundCloud, Fotocommunity oder
den Online-Musikdienst Jamendo. Der Bitkom-Chef sieht nun
Urhebervertreter, Rechteinhaber und Plattformen in der Pflicht,
gemeinsam mit der Bundesregierung pragmatisch nach geeigneten Lösungen
zu suchen. „Der Schutz der Meinungsfreiheit muss oberstes Ziel sein“,
sagte Berg.
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