Das
berühmte Pippi-Langstrumpf-Lied „Zwei mal drei macht vier“ verletzt
nach Ansicht des Hamburger Landgerichts wohl das Urheberrecht. In einer
Anhörung zum Streit um den deutschen Text von Wolfgang Franke erklärte
der Vorsitzende Richter an diesem Mittwoch, die Zivilkammer halte den
gestellten Unterlassungsantrag der Erben von Astrid Lindgren für aussichtsreich. Ein Urteil will das Gericht zu einem späteren Zeitpunkt verkünden.
Die Erbengemeinschaft
Astrid Lindgren AB hat die Filmkunst-Musikverlags- und
Produktionsgesellschaft und die Witwe von Franke Ende 2017 verklagt. Die
Tochter und Enkel der schwedischen Kinderbuchautorin wollen erreichen,
dass sie an den Einnahmen aus dem 1969 geschriebenen Lied beteiligt
werden.
„Der Text von
Wolfgang Franke hat ohne Zweifel einen hohen schöpferischen
Eigengehalt“, betonte Richter Benjamin Korte. Ob das schwedische
Original „Här kommer Pippi Långstrump“ dahinter verblasse, sei streitig.
Doch darauf komme es gar nicht so an. Entscheidend sei, dass der
deutsche Text den sogenannten Charakterschutz von Pippi Langstrumpf
verletze. Er enthalte ganz typische Elemente der literarischen Figur,
zum Beispiel das Haus, den Affen, das Pferd, die „Plutimikation“ oder
die Erklärung, „ich mache mir die Welt, wie sie mir gefällt“. Sollte das
Gericht der Klage stattgeben, könnte das Lied vorerst nicht weiter
verbreitet werden, „was sehr schade wäre“, wie Korte versicherte.
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