Das LG Braunschweig hat mit Urteil vom 19. Juni 2019 die Klage der
Tochter und Erbin eines an der Entwicklung des ersten »VW Käfers«
beteiligten Konstrukteurs abgewiesen (Az.: 9 O 3006/17; Veröffentlichung
in ZUM bzw. ZUM-RD folgt).
Die Klägerin forderte einen urheberrechtlichen Fairnessausgleich nach § 32a UrhG. Aus Sicht der Klägerin habe ihr Vater, Erwin Kommenda, die Karosserie des »VW Käfers« entworfen, dessen Designlinien sich auch in dessen Nachfolger »VW Beetle« fänden (vgl. Meldung vom 19. Novemebr 2018).
Das LG Braunschweig hat die Urheberrechtsfähigkeit der Zeichnungen des ursprünglichen »VW Käfers« als Werk der angewandten Kunst verneint. Zudem habe die Erbin nicht nachweisen können, dass ihr Vater an dem Entwurf in dem von Ferdinand Porsche überreichten Exposé für einen Volkswagen beteiligt gewesen sei.
Die Klägerin forderte einen urheberrechtlichen Fairnessausgleich nach § 32a UrhG. Aus Sicht der Klägerin habe ihr Vater, Erwin Kommenda, die Karosserie des »VW Käfers« entworfen, dessen Designlinien sich auch in dessen Nachfolger »VW Beetle« fänden (vgl. Meldung vom 19. Novemebr 2018).
Das LG Braunschweig hat die Urheberrechtsfähigkeit der Zeichnungen des ursprünglichen »VW Käfers« als Werk der angewandten Kunst verneint. Zudem habe die Erbin nicht nachweisen können, dass ihr Vater an dem Entwurf in dem von Ferdinand Porsche überreichten Exposé für einen Volkswagen beteiligt gewesen sei.
Dokumente:
- Pressemitteilung des LG Braunschweig vom 19. Juni 2019
- Meldung des Handelsblatts vom 19. Juni 2019
- Meldung von Legal Tribune Online vom 19. Juni 2019
- Meldung der FAZ Online vom 19. Juni 2019
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