Mit Urteil vom 12. Juni 2019 hat das LG Düsseldorf entschieden, dass
das Schauspielhaus Düsseldorf nicht befugt ist, die von einem
Tonkünstler für ein anderes Theaterhaus komponierte und arrangierte
Musik im eigenen Haus zu verwenden. Das Schauspielhaus Düsseldorf hat es
demnach zu unterlassen, die von dem Tonkünstler Parviz Mir-Ali
für das Schauspielhaus Dresden komponierte und arrangierte Musik zu der
»Der Idiot« aufzuführen (Az.: 12 O 263/18 - Veröffentlichung in ZUM
bzw. ZUM-RD folgt).
Der Pressemitteilung des Gerichts zufolge hatte der Tonkünstler Mir-Ali im Jahr 2015 die Musik zu dem Bühnenstück »Der Idiot« für das Staatsschauspiel Dresden komponiert. 2016 übernahm das Düsseldorfer Schauspielhaus die Inszenierung aus Dresden zusammen mit der von Mir-Ali komponierten Musik. Für die Spielzeit 2016/2017 zahlte das Schauspielhaus Düsseldorf dem Tonkünstler eine pauschale Vergütung. Für die weiteren Spielzeiten 2017/2018 und 2018/2019 verweigerte das Schauspielhaus jedoch unter Hinweis auf seine Zahlungen an die GEMA weitere Zahlungen. Mir-Ali sah mit den Aufführungen seine Urheberrechte verletzt.
Nach Auffassung des LG Düsseldorf sei die von dem klagenden Tonkünstler komponierte Musik ein Werk der Tonkunst, das im Rahmen der Inszenierung von »Der Idiot« des Schauspielhauses Dresden gem. § 19 Abs. 2 UrhG bühnenmäßig dargestellt werde. Demzufolge habe das Schauspielhaus Düsseldorf von der GEMA keine Nutzungsrechte erwerben können. Denn nach dem Berechtigungsvertrag der GEMA könnten zwar Musikrechte, aber keine Rechte an der bühnenmäßigen Aufführung erworben werden.
Der Pressemitteilung des Gerichts zufolge hatte der Tonkünstler Mir-Ali im Jahr 2015 die Musik zu dem Bühnenstück »Der Idiot« für das Staatsschauspiel Dresden komponiert. 2016 übernahm das Düsseldorfer Schauspielhaus die Inszenierung aus Dresden zusammen mit der von Mir-Ali komponierten Musik. Für die Spielzeit 2016/2017 zahlte das Schauspielhaus Düsseldorf dem Tonkünstler eine pauschale Vergütung. Für die weiteren Spielzeiten 2017/2018 und 2018/2019 verweigerte das Schauspielhaus jedoch unter Hinweis auf seine Zahlungen an die GEMA weitere Zahlungen. Mir-Ali sah mit den Aufführungen seine Urheberrechte verletzt.
Nach Auffassung des LG Düsseldorf sei die von dem klagenden Tonkünstler komponierte Musik ein Werk der Tonkunst, das im Rahmen der Inszenierung von »Der Idiot« des Schauspielhauses Dresden gem. § 19 Abs. 2 UrhG bühnenmäßig dargestellt werde. Demzufolge habe das Schauspielhaus Düsseldorf von der GEMA keine Nutzungsrechte erwerben können. Denn nach dem Berechtigungsvertrag der GEMA könnten zwar Musikrechte, aber keine Rechte an der bühnenmäßigen Aufführung erworben werden.
Dokumente:
- Pressemitteilung des LG Düsseldorf vom 12. Juni 2019
- Meldung bei Legal Tribune Online vom 12. Juni 2019
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