Follower
Donnerstag, 29. August 2019
Tartu wird 2024 Kulturhauptstadt
Tartu, die zweitgrößte Stadt von Estland, wird 2024 „Europäische
Kulturhauptstadt“. Das teilte das Kulturministerium in der Hauptstadt
Tallinn mit, die 2011 selbst diesen Titel trug. Die Universitätsstadt
Tartu mit knapp 100.000 Einwohnern wird sich den Titel mit einer
österreichischen Stadt teilen. Welche das sein wird, steht noch nicht
fest.
Deutscher Kulturrat will auswärtige und innere Kulturpolitik zusammen organisieren
In der Debatte um die neue Ausrichtung der deutschen auswärtigen
Kulturpolitik unterstützt der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates,
Olaf Zimmermann, die Literaturwissenschaftlerin Sigrid Weigel. Diese
plädiert in einer Studie mit dem Titel "Transnationale Auswärtige Kulturpolitik - Jenseits der Nationalkultur" unter anderem dafür, auswärtige und innere
Kulturpolitik zusammen zu denken und keine unterschiedlichen Maßstäben
anzusetzen. Diesen Gedanken finde er richtig, sagte Zimmermann im
Deutschlandfunk Kultur. Es fasziniere ihn, dass jemand an den
Grundfesten rüttele. Aber für Zimmermann ist es wichtig, darüber
nachzudenken, ob die Struktur richtig sei – also dass auswärtige
Kulturpolitik im Außenministerium angesiedelt ist und die innere
Kulturpolitik bei der Kulturstaatsministerin im Kanzleramt. Für ihn sei
die Studie von Sigrid Weigel ein schlagendes Argument, darüber
nachzudenken, die auswärtige und die innere Kulturpolitik nicht nur
zusammen zu denken, sondern auch strukturell zusammen zu organisieren.
Kulturrat und EKD wollen mehr Kolonialismus-Aufarbeitung
Der Deutsche Kulturrat und die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD)
haben sich für eine umfassendere Aufarbeitung der Rolle der Kirchen im
Kolonialismus ausgesprochen. Dazu solle eine gemeinsame Debatte in Gang
kommen, kündigten der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf
Zimmermann, und der EKD-Kulturbeauftragte Johann Hinrich Claussen in
Berlin an. Unter anderem sei dazu im Frühjahr 2020 in den Franckeschen
Stiftungen in Halle eine gemeinsame Tagung mit zahlreichen Experten
geplant. Wichtig sei, die Vielschichtigkeit der kirchlichen
Missionsgesellschaften und deren Verstrickungen im Kolonialismus
offenzulegen, sagte Zimmermann. Häufig hätten die Missionen eine
ambivalente Rolle gespielt. Dies sei jedoch keine ausschließlich
kirchliche Frage, betonte der Kulturrats-Geschäftsführer. Notwendig sei,
dass sich auch weltliche Strukturen, etwa im Zusammenhang mit dem
geplanten Humboldt Forum in Berlin, mit dem Thema befassen.
Stiftung Mercator legt Jahresbericht 2018 vor
Die Stiftung Mercator hat auch 2018 ihr Engagement fortgesetzt für
Wissenschaft, Klimaschutz, kulturelle Bildung, Integration sowie zur
Stärkung von Demokratie und zivilgesellschaftlichen Organisationen in
Europa und weltweit. Insgesamt konnte die Stiftung Mercator im Jahr 2018
rund 65 Mio. Euro zusagen und zahlreiche neue Partner gewinnen. Für 126
Projekte wurde eine neue Fördervereinbarung geschlossen. Realisiert
werden die Förderprojekte vielfach über mehrere Jahre durch
Partnergesellschaften der Stiftung, in Kooperation mit Vereinen, anderen
Stiftungen, Ministerien, Hochschulen oder durch andere Träger.
Ausgezahlt hat die Stiftung im Vorjahr rund 56,5 Mio. Euro. Über das
Jahr förderte die Stiftung insgesamt 310 Projekte.
Jahresbericht 2018 der Stiftung Mercator
via https://idw-online.de/de/news722610
Jahresbericht 2018 der Stiftung Mercator
via https://idw-online.de/de/news722610
Kafka und Trakl: Eine Verwandtschaft über Bilder / Mathias Mayer. FAZ 28.08.2019
Sie sind sich nie begegnet, und
es gibt auf keiner Seite ein Zeugnis, das auch nur die leiseste
Wahrnehmung des anderen vermuten lassen könnte. Die Rede ist von den
beiden dunkelsten, melancholischsten Schriftstellern der neueren
deutschsprachigen Literatur: Franz Kafka
und Georg Trakl. Im Tagebuch und den Aufzeichnungen des Älteren, der so
gut wie keine Lyrik geschrieben hat, finden sich immer wieder
Phantasien der Selbstzerstörung – so etwa ein Notat, das er später
selbst zitiert: „Mein Leben habe ich damit verbracht mich gegen die Lust
zu wehren es zu beenden.“ Der andere, vier Jahre jünger, der fast
ausschließlich Gedichte verfasst hat, schrieb in einem Brief vom
November 1913: „Es ist ein so namenloses Unglück, wenn einem die Welt
entzweibricht“, und ein Jahr später hat er in der Verzweiflung eines
Kriegseinsatzes – er war als Sanitäter überfordert – seinem Leben ein
Ende gesetzt.
Die Vergleichbarkeit des Pragers Kafka mit dem Salzburger Trakl, etwa wenn es um ihre durchaus problematischen Verhältnisse in der Familie oder zu Frauen geht, bleibt im Rahmen der Spekulation. Selbst dass sie beim selben Verlag angeheuert haben, bei dem renommierten Kurt Wolff in Leipzig, stiftet keine wirkliche Begegnung: Kafka brachte das Fragment „Der Heizer“, Trakl seine schmale Auswahl der „Gedichte“ in der prominenten Reihe „Der jüngste Tag“ heraus, nur wenige Monate voneinander getrennt.
Die Vergleichbarkeit des Pragers Kafka mit dem Salzburger Trakl, etwa wenn es um ihre durchaus problematischen Verhältnisse in der Familie oder zu Frauen geht, bleibt im Rahmen der Spekulation. Selbst dass sie beim selben Verlag angeheuert haben, bei dem renommierten Kurt Wolff in Leipzig, stiftet keine wirkliche Begegnung: Kafka brachte das Fragment „Der Heizer“, Trakl seine schmale Auswahl der „Gedichte“ in der prominenten Reihe „Der jüngste Tag“ heraus, nur wenige Monate voneinander getrennt.
Aber eine imaginäre Begegnung der beiden
muss wohl im Bereich der Abbildungen erfolgt sein. Aus Briefen Kafkas an
Max Brod wissen wir, dass er gelegentlich Hefte der Halbmonatsschrift
„Der Brenner“ gelesen hat – in der zweiten Julinummer des Jahres 1913
fand er dort einen kritischen Text von Ulrike Brendel (das ist Leopold
Liegler) über Max Brod: „Eine technische Kritik mit psychologischen
Ausblicken“. Zu den vielfach im „Brenner“ vertretenen Autoren des
Kreises um Ludwig von Ficker, den Herausgeber der Zeitschrift, gehörte
Trakl. Dasselbe Heft, in dem Brendels Text erschien, brachte die
Erstpublikation seines Gedichts „Kindheit“, von dem wir natürlich nicht
wissen, ob Kafka es dort zur Kenntnis nahm. Aber auf der
gegenüberliegenden Seite muss er geradezu an einer Zeichnung
hängengeblieben sein: Sie zeigt einen sitzenden Mann, der vor sich
herunter auf den Tisch blickt und dabei in offensichtlicher Verzweiflung
eine Hand über den Kopf schlägt, während die andere auf dem Tisch
aufliegt.
Es ist eine
Zeichnung des „Brenner“-Karikaturisten Max von Esterle, als „Widmung für
Georg Trakl“ charakterisiert. Der mag von Trakls früher im „Brenner“
abgedrucktem Gedicht „In ein altes Stammbuch“ inspiriert worden sein,
wie Otto Basil vermutet hat: „Schaudernd unter herbstlichen Sternen /
Neigt sich jährlich tiefer das Haupt.“ Trakl richtete Ficker jedenfalls
aus: „Die Zeichnung, die Herr Esterle mir gewidmet, hat mir eine sehr
tiefe Freude bereitet.“ Esterle schrieb zurück: „Sollte sie Ihnen Freude
machen, so wäre mein Wunsch erfüllt, Ihre Einsamkeit für einige Monate
mit Zuversicht und Trost zu bevölkern.“
Dass auch Kafka sich von Esterles Zeichnung angesprochen gefühlt haben
dürfte, geht aus anderen Dokumenten hervor. Zum einen hat ihn die
Technik von Zeichnungen und besonders deren Nähe zum Holzschnitt
durchaus interessiert – einen seiner weniger bekannten publizierten
Texte widmete er etliche Jahre später einer Ausstellung von
„Tatra-Bildern von Anton Holub“: Dieser Zeichner war, so berichtet es
Max Brod in seiner Ausgabe der Kafka-Briefe, als Berufsoffizier der
tschechisch-slowakischen Armee eine „Lokalgröße der Zipser Gegend“, und
seine offenbar „dilettantischen Landschaftsbilder“ dürften kaum den
Texten Kafkas entsprechen; er sympathisierte mehr mit Holubs Aquarellen
„aus abendlichen Stimmungen mit ihrem düsteren Ernst“. „Vor allem aber“,
schreibt Kafka weiter, „gefallen die Federzeichnungen. Mit ihrem zarten
Strich, ihrem perspektivischen Reiz, ihrer wohlbedachten bald
holzschnittmäßigen, bald mehr der Radierung angenäherten Komposition
sind es erstaunlich achtungswerte Leistungen.“
Die Tatsache, dass er diesen Text überhaupt verfasst hatte, beschäftigte
Kafka noch einmal, wenn er in einem späteren Brief daran erinnert, dass
er „einmal Kunstkritiker der Karpathenpost war“, obwohl er „überhaupt,
wie ja viele Menschen wahrscheinlich, keinen primären Blick für die
bildende Kunst“ habe. Deshalb sind auch die Gelegenheiten sehr rar,
Kafka wie hier in Verbindung mit zeitgenössischer Kunst zu bringen.
Die von Esterle festgehaltene Geste einer
sich statt nach außen gegen sich selbst richtenden Abneigung hat Kafka
überdies, und das ist erstaunlich, selbst in einer Zeichnung
beschäftigt: Max Brod veröffentlichte im Anhang zu seiner 1937
erschienenen Biographie des Freundes eine Reihe von Zeichnungen Kafkas,
deren Originale nicht zugänglich waren, sich aber nach der Vermutung von
Friederike Fellner im Nachlass Brods befinden könnten, der unlängst in
Jerusalem der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Darunter sind auch sechs
Figuren in unterschiedlichen Haltungen, deren eine im Seitenprofil
gezeigt wird: Sie sitzt nicht an einem Tisch, aber mit auf die Brust
abgewinkeltem Kopf auf dem Boden, die rechte Hand liegt auf dem spitz
angewinkelten Bein, die linke flach auf dem ausgestreckten anderen Bein.
Aber vor allem
entspricht das Motiv aus Esterles „Widmung für Trakl“ einer
Aufzeichnung, die Kafka in seiner Zürauer Zeit festgehalten und später
für die geplante Aphorismensammlung abgeschrieben hat: „Den ekel- und
hasserfüllten Kopf auf die Brust senken“, so lautet die von Kafka
durchgezählte Nummer 42 des Konvolutes.
Hugo Setzer und Jessica Sänger über das Urheberrecht im globalen Maßstab
Wie steht es um das Urheberrecht im globalen Maßstab? Und wie lässt sich
der Einfluss der Internetgiganten begrenzen? Hugo Setzer, Präsident der
Verleger-Union IPA, und Jessica Sänger vom IPA-Urheberrechtsausschuss
über ihren Handlungsspielraum.
GAFA, die Big Four der Internetwirtschaft von Google bis Amazon, betreiben in ihrer Lobbyarbeit viel Aufwand, um Gesetzesinitiativen zum Urheberrechtsschutz oder zur (angemessenen) Vergütung kreativer Leistungen zu Fall zu bringen. Dabei schrecken sie auch vor einer massiven Beeinflussung von Organisationen der Zivilgesellschaft oder Regierungen nicht zurück. Was kann die IPA dagegen tun?
Hugo Setzer: Es ist nicht einfach, wenn man bedenkt, dass es sich um die größten und reichsten Unternehmen in der Geschichte der Menschheit handelt. Wie schon der Journalist Robert Levine sagt: »Google hat so viel Interesse an freien Inhalten wie General Motors an billigem Benzin. Deswegen gibt die Firma Millionen Dollar für Lobbying aus, um das Urheberrecht zu schwächen.« Was wir in der IPA dagegen tun, obwohl wir keine Millionen Dollar zur Verfügung haben, ist, mit der WIPO, der Weltorganisation für geistiges Eigentum, und mit nationalen Gesetzgebern weltweit zusammenzuarbeiten, um den regulatorischen Rahmen zu verbessern – häufig mit Erfolg. In Europa arbeiten wir sehr eng mit der Federation of European Publishers zusammen.
Jessica Sänger: Unsere Lobbyarbeit ist zuverlässig und glaubwürdig. Das erreichen wir auch durch das Einbinden der Verleger selbst, die den Entscheidungsträgern am besten erklären können, welche Auswirkungen zum Beispiel eine Schrankenregelung hat.
Hat die IPA Verbündete im Kampf gegen die Internetgiganten?
Hugo Setzer: Ja, im Prinzip sind das alle Rechteinhaber der Buchbranche – Autoren und Verwertungsgesellschaften –, aber auch die Rechteinhaber anderer Branchen, wie zum Beispiel der Musik- und Filmbranche.
Jessica Sänger: Verbündete sind sehr wichtig – insbesondere natürlich die Urheber. Die IPA hat die kluge Initiative ergriffen, die bei der WIPO aktiven Verbände regelmäßiger miteinander ins Gespräch zu bringen.
Verfügt die World Intellectual Property Organization, kurz WIPO, als Arm der Vereinten Nationen über Mittel, die Konzerne in die Schranken zu weisen?
Hugo Setzer: In beschränktem Maße. Die WIPO wird ja von den Mitgliedstaaten gesteuert, und die sind sich da nicht immer einig.
Jessica Sänger: Die WIPO kann nur im Bereich des geistigen Eigentums tätig werden, eine umfassende Regulierung müsste aber auch andere Bereiche erfassen, wie Kartell- und Wettbewerbsrecht sowie unter anderem das Steuerrecht.
Wie unmittelbar kann man überhaupt auf Google & Co. einwirken? Muss man immer den Umweg über Gesetzgeber oder Regulierungsbehörden nehmen?
Hugo Setzer: Der beste Weg ist definitiv über Gesetzgeber und Regulierungsbehörden. Was auch interessant ist, ist dass sich immer mehr Menschen dafür aussprechen, diese riesigen Konzerne stärker zu regulieren.
Jessica Sänger: Ja, wir brauchen Regelungen, die mit den Entwicklungen Schritt halten können, und das ist eine große Herausforderung. Ich fürchte, auch kritische Verbraucher haben es selbst nicht mehr in der Hand, allein durch Verhaltensveränderungen wirklich etwas zu bewirken.
Innerhalb der WIPO wird seit Jahren über globale Schrankenregelungen diskutiert und verhandelt, wie sie etwa im Marrakesch-Vertrag vereinbart wurden. Wie geht die IPA mit den Forderungen nach weiteren Schranken für Bildung, Wissenschaft und Forschung um?
Hugo Setzer: Diese Diskussion verläuft schon seit Jahren im Ständigen Ausschuss für Urheberrechte (SCCR) der WIPO. Dieses Gremium tagt zweimal im Jahr, und bei jeder Sitzung hat die IPA eine starke Delegation im Saal. Unsere Position, die wir bisher erfolgreich verteidigen konnten, ist eindeutig: Obwohl wir den Marrakesch-Vertrag unterstützen, sind wir klar gegen weitere globale Schrankenregelungen, insbesondere im Bereich Bildung, Wissenschaft und Forschung.
Jessica Sänger: Es ist wichtig zu verstehen, dass der Marrakesch-Vertrag mit seiner Regelung für eine ganz bestimmte Gruppe von Menschen mit Behinderungen die Ausnahme darstellt. Die besondere Situation dieser Leser bedurfte einer besonderen Lösung, keineswegs kann man diese jedoch einfach auf andere Bereiche ausdehnen. Wir erklären bei der WIPO vor allem, welche Auswirkungen so etwas haben könnte, insbesondere im Hinblick auf kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie die Qualität der Bildung, zu denen eine gesunde Verlagslandschaft in den einzelnen Ländern einen entscheidenden Beitrag leistet.
Sind die WIPO- bzw. IPA-Mitglieder in ihrer Mehrheit an einem effektiven Urheberrechtsschutz mit entsprechenden Mitteln zur Durchsetzung interessiert? Oder zieht sich ein Graben durch die jeweilige Mitgliedschaft?
Hugo Setzer: Bei WIPO gibt es so einen Graben durchaus. Er verläuft zwischen den Europäischen Staaten mit den USA und Japan auf der einen und vielen Staaten Lateinamerikas und Afrikas sowie teilweise auch Asiens auf der anderen Seite. Die IPA-Mitglieder treten dagegen vollkommen einhellig für einen effektiven Urheberrechtsschutz ein.
Gibt es eine Frontstellung von Schwellen- und Entwicklungsländern auf der einen und den starken Volkswirtschaften des Nordens und Westens auf der anderen Seite?
Hugo Setzer: Bei der WIPO ist dies in der Tat teilweise feststellbar. Dieses Jahr gab es drei regionale Seminare der WIPO, bei denen die Mitgliedstaaten Asiens, Afrikas und Lateinamerikas über globale Schrankenregelungen etwa für Bibliotheken sowie Bildung, Wissenschaft und Forschung diskutierten. Die Seminare fanden in Singapur, Nairobi und Santo Domingo statt. Hier konnte die IPA viele Delegationen aus Staaten, die bislang für weltweit harmonisierte Schranken plädiert hatten, mit einheimischen Verlegern in Kontakt bringen, was das Verständnis für die Bedürfnisse der jeweiligen heimischen Branche spürbar erhöht hat. Auch deshalb sind die Staaten auf diesen Konferenzen letztlich nicht zu dem Ergebnis gelangt, weltweite Schranken zu empfehlen.
Jessica Sänger: Leider wird tatsächlich manchmal mit dem Finger auf die Industriestaaten gezeigt und behauptet, der Schutz des Urheberrechts diene nur ihren Interessen und ermögliche ihnen, den globalen Süden weiter auszubeuten wie zu Zeiten des Kolonialismus. Solche Behauptungen kommen allerdings oft von US-Amerikanern oder Europäern, die eine urheberrechtsfeindliche Position vertreten und die Staaten gegeneinander aufbringen wollen. Ich finde das traurig.
Wäre es nicht gerecht, die Zugangsmöglichkeiten zu geschützten Inhalten in armen, wenig entwickelten Ländern zu erweitern, um sie in ihrer Entwicklung zu unterstützen?
Hugo Setzer: Die Entwicklung eines Landes wird nicht gefördert, indem man Schrankenregelungen einführt, sondern indem man das Urheberrecht schützt. Damit unterstützt man einheimische Kreativität und ermöglicht Investitionen durch eine heimische Kreativwirtschaft. Außerdem kann jedes Land die Schrankenregelungen, die dort angemessen sind, selbst einführen, solange diese mit dem Berner Abkommen in Einklang stehen. Dabei muss sichergestellt sein, dass diese Schrankenregelungen die Erstellung lokaler Werke nicht beeinträchtigen, wie es etwa in Kanada zurzeit der Fall ist.
Jessica Sänger: Entwicklungshilfe braucht ganz andere Mechanismen als das Urheberrecht. Weicht man dieses auf, nimmt man den Urhebern und Kreativbranchen auch in diesen Ländern die Grundlage für ihre Entwicklung – und gerade in weniger entwickelten Ländern stehen diese Branchen oft noch am Anfang. Zudem würde der kostenlose Zugang zum Beispiel zu Lerninhalten der großen europäischen Verlage in Konkurrenz treten zu den Produkten, die von Bildungsverlagen vor Ort in den Muttersprachen der Kinder und in Abstimmung mit dem jeweiligen Lehrplan entwickelt werden. Das würde allen Beteiligten schaden.
Wenn man wie Sie, Frau Sänger und Herr Setzer, die Entwicklung des Urheberrechts im globalen Maßstab betrachtet: Wird man da gelassener, oder treten einem, umgekehrt, mehr Sorgenfalten auf die Stirn?
Hugo Setzer: Wir machen uns eher Sorgen. Auch wenn wir uns ständig dafür engagieren, das Urheberrecht zu schützen, sehen wir große Herausforderungen, insbesondere wegen der Lobby der GAFA, die ja auch einen starken Einfluss auf die öffentliche Meinung hat.
Jessica Sänger: Auch ich fürchte, dass wir weltweit noch viel zu tun haben werden, insbesondere um schädliche Schrankenregelungen abzuwehren – Gelassenheit wird aber nicht ausreichen, um hier weiterzukommen.
Wie schätzen Sie die Zukunft der WIPO ein? Welche Schwerpunkte werden Sie in den kommenden Jahren beschäftigen?
Hugo Setzer: Das ist auch eine Frage, die uns beschäftigt. Was passiert, wenn die Diskussion um globale Schrankenregelungen für Bildung, Wissenschaft und Forschung vorbei ist? In unserem Urheberrechtsausschuss befassen wir uns bereits mit dieser Frage und haben auch mehrere mögliche Themen besprochen.
Jesica Sänger: Wir könnten uns zum Beispiel gut vorstellen, dass aktiv darauf hingewirkt wird, dass mehr Staaten die existierenden Verträge über die Rechte von Urhebern ratifizieren und umsetzen. Bei der WIPO schaut man sich zudem sehr genau die technologischen Entwicklungen an. Ich denke, künstliche Intelligenz wird ein Bereich sein, der auch im Hinblick auf das geistige Eigentum diskutiert werden wird. Die WIPO wird überall da eine Rolle spielen wollen, wo neue Herausforderungen und Fragen rund um das geistige Eigentum entstehen.
Hugo Setzer ist CEO des mexikanischen Verlags Manual Moderno und seit Anfang dieses Jahres Präsident der IPA (International Publishers Association).
Jessica Sänger ist Direktorin des Stabsbereichs Europäische und Internationale Angelegenheiten beim Börsenverein und seit Mai 2019 Vorsitzende des Urheberrechtsausschusses der Internationalen Verleger-Union IPA.
via https://www.boersenblatt.net/2019-08-29-artikel-_wir_werden_weltweit_noch_viel_zu_tun_haben_-hugo_setzer_und_jessica_saenger_ueber_das_urheberrecht_im_globalen_massstab.1713431.html
GAFA, die Big Four der Internetwirtschaft von Google bis Amazon, betreiben in ihrer Lobbyarbeit viel Aufwand, um Gesetzesinitiativen zum Urheberrechtsschutz oder zur (angemessenen) Vergütung kreativer Leistungen zu Fall zu bringen. Dabei schrecken sie auch vor einer massiven Beeinflussung von Organisationen der Zivilgesellschaft oder Regierungen nicht zurück. Was kann die IPA dagegen tun?
Hugo Setzer: Es ist nicht einfach, wenn man bedenkt, dass es sich um die größten und reichsten Unternehmen in der Geschichte der Menschheit handelt. Wie schon der Journalist Robert Levine sagt: »Google hat so viel Interesse an freien Inhalten wie General Motors an billigem Benzin. Deswegen gibt die Firma Millionen Dollar für Lobbying aus, um das Urheberrecht zu schwächen.« Was wir in der IPA dagegen tun, obwohl wir keine Millionen Dollar zur Verfügung haben, ist, mit der WIPO, der Weltorganisation für geistiges Eigentum, und mit nationalen Gesetzgebern weltweit zusammenzuarbeiten, um den regulatorischen Rahmen zu verbessern – häufig mit Erfolg. In Europa arbeiten wir sehr eng mit der Federation of European Publishers zusammen.
Jessica Sänger: Unsere Lobbyarbeit ist zuverlässig und glaubwürdig. Das erreichen wir auch durch das Einbinden der Verleger selbst, die den Entscheidungsträgern am besten erklären können, welche Auswirkungen zum Beispiel eine Schrankenregelung hat.
Hat die IPA Verbündete im Kampf gegen die Internetgiganten?
Hugo Setzer: Ja, im Prinzip sind das alle Rechteinhaber der Buchbranche – Autoren und Verwertungsgesellschaften –, aber auch die Rechteinhaber anderer Branchen, wie zum Beispiel der Musik- und Filmbranche.
Jessica Sänger: Verbündete sind sehr wichtig – insbesondere natürlich die Urheber. Die IPA hat die kluge Initiative ergriffen, die bei der WIPO aktiven Verbände regelmäßiger miteinander ins Gespräch zu bringen.
Verfügt die World Intellectual Property Organization, kurz WIPO, als Arm der Vereinten Nationen über Mittel, die Konzerne in die Schranken zu weisen?
Hugo Setzer: In beschränktem Maße. Die WIPO wird ja von den Mitgliedstaaten gesteuert, und die sind sich da nicht immer einig.
Jessica Sänger: Die WIPO kann nur im Bereich des geistigen Eigentums tätig werden, eine umfassende Regulierung müsste aber auch andere Bereiche erfassen, wie Kartell- und Wettbewerbsrecht sowie unter anderem das Steuerrecht.
Wie unmittelbar kann man überhaupt auf Google & Co. einwirken? Muss man immer den Umweg über Gesetzgeber oder Regulierungsbehörden nehmen?
Hugo Setzer: Der beste Weg ist definitiv über Gesetzgeber und Regulierungsbehörden. Was auch interessant ist, ist dass sich immer mehr Menschen dafür aussprechen, diese riesigen Konzerne stärker zu regulieren.
Jessica Sänger: Ja, wir brauchen Regelungen, die mit den Entwicklungen Schritt halten können, und das ist eine große Herausforderung. Ich fürchte, auch kritische Verbraucher haben es selbst nicht mehr in der Hand, allein durch Verhaltensveränderungen wirklich etwas zu bewirken.
Innerhalb der WIPO wird seit Jahren über globale Schrankenregelungen diskutiert und verhandelt, wie sie etwa im Marrakesch-Vertrag vereinbart wurden. Wie geht die IPA mit den Forderungen nach weiteren Schranken für Bildung, Wissenschaft und Forschung um?
Hugo Setzer: Diese Diskussion verläuft schon seit Jahren im Ständigen Ausschuss für Urheberrechte (SCCR) der WIPO. Dieses Gremium tagt zweimal im Jahr, und bei jeder Sitzung hat die IPA eine starke Delegation im Saal. Unsere Position, die wir bisher erfolgreich verteidigen konnten, ist eindeutig: Obwohl wir den Marrakesch-Vertrag unterstützen, sind wir klar gegen weitere globale Schrankenregelungen, insbesondere im Bereich Bildung, Wissenschaft und Forschung.
Jessica Sänger: Es ist wichtig zu verstehen, dass der Marrakesch-Vertrag mit seiner Regelung für eine ganz bestimmte Gruppe von Menschen mit Behinderungen die Ausnahme darstellt. Die besondere Situation dieser Leser bedurfte einer besonderen Lösung, keineswegs kann man diese jedoch einfach auf andere Bereiche ausdehnen. Wir erklären bei der WIPO vor allem, welche Auswirkungen so etwas haben könnte, insbesondere im Hinblick auf kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie die Qualität der Bildung, zu denen eine gesunde Verlagslandschaft in den einzelnen Ländern einen entscheidenden Beitrag leistet.
Sind die WIPO- bzw. IPA-Mitglieder in ihrer Mehrheit an einem effektiven Urheberrechtsschutz mit entsprechenden Mitteln zur Durchsetzung interessiert? Oder zieht sich ein Graben durch die jeweilige Mitgliedschaft?
Hugo Setzer: Bei WIPO gibt es so einen Graben durchaus. Er verläuft zwischen den Europäischen Staaten mit den USA und Japan auf der einen und vielen Staaten Lateinamerikas und Afrikas sowie teilweise auch Asiens auf der anderen Seite. Die IPA-Mitglieder treten dagegen vollkommen einhellig für einen effektiven Urheberrechtsschutz ein.
Gibt es eine Frontstellung von Schwellen- und Entwicklungsländern auf der einen und den starken Volkswirtschaften des Nordens und Westens auf der anderen Seite?
Hugo Setzer: Bei der WIPO ist dies in der Tat teilweise feststellbar. Dieses Jahr gab es drei regionale Seminare der WIPO, bei denen die Mitgliedstaaten Asiens, Afrikas und Lateinamerikas über globale Schrankenregelungen etwa für Bibliotheken sowie Bildung, Wissenschaft und Forschung diskutierten. Die Seminare fanden in Singapur, Nairobi und Santo Domingo statt. Hier konnte die IPA viele Delegationen aus Staaten, die bislang für weltweit harmonisierte Schranken plädiert hatten, mit einheimischen Verlegern in Kontakt bringen, was das Verständnis für die Bedürfnisse der jeweiligen heimischen Branche spürbar erhöht hat. Auch deshalb sind die Staaten auf diesen Konferenzen letztlich nicht zu dem Ergebnis gelangt, weltweite Schranken zu empfehlen.
Jessica Sänger: Leider wird tatsächlich manchmal mit dem Finger auf die Industriestaaten gezeigt und behauptet, der Schutz des Urheberrechts diene nur ihren Interessen und ermögliche ihnen, den globalen Süden weiter auszubeuten wie zu Zeiten des Kolonialismus. Solche Behauptungen kommen allerdings oft von US-Amerikanern oder Europäern, die eine urheberrechtsfeindliche Position vertreten und die Staaten gegeneinander aufbringen wollen. Ich finde das traurig.
Wäre es nicht gerecht, die Zugangsmöglichkeiten zu geschützten Inhalten in armen, wenig entwickelten Ländern zu erweitern, um sie in ihrer Entwicklung zu unterstützen?
Hugo Setzer: Die Entwicklung eines Landes wird nicht gefördert, indem man Schrankenregelungen einführt, sondern indem man das Urheberrecht schützt. Damit unterstützt man einheimische Kreativität und ermöglicht Investitionen durch eine heimische Kreativwirtschaft. Außerdem kann jedes Land die Schrankenregelungen, die dort angemessen sind, selbst einführen, solange diese mit dem Berner Abkommen in Einklang stehen. Dabei muss sichergestellt sein, dass diese Schrankenregelungen die Erstellung lokaler Werke nicht beeinträchtigen, wie es etwa in Kanada zurzeit der Fall ist.
Jessica Sänger: Entwicklungshilfe braucht ganz andere Mechanismen als das Urheberrecht. Weicht man dieses auf, nimmt man den Urhebern und Kreativbranchen auch in diesen Ländern die Grundlage für ihre Entwicklung – und gerade in weniger entwickelten Ländern stehen diese Branchen oft noch am Anfang. Zudem würde der kostenlose Zugang zum Beispiel zu Lerninhalten der großen europäischen Verlage in Konkurrenz treten zu den Produkten, die von Bildungsverlagen vor Ort in den Muttersprachen der Kinder und in Abstimmung mit dem jeweiligen Lehrplan entwickelt werden. Das würde allen Beteiligten schaden.
Wenn man wie Sie, Frau Sänger und Herr Setzer, die Entwicklung des Urheberrechts im globalen Maßstab betrachtet: Wird man da gelassener, oder treten einem, umgekehrt, mehr Sorgenfalten auf die Stirn?
Hugo Setzer: Wir machen uns eher Sorgen. Auch wenn wir uns ständig dafür engagieren, das Urheberrecht zu schützen, sehen wir große Herausforderungen, insbesondere wegen der Lobby der GAFA, die ja auch einen starken Einfluss auf die öffentliche Meinung hat.
Jessica Sänger: Auch ich fürchte, dass wir weltweit noch viel zu tun haben werden, insbesondere um schädliche Schrankenregelungen abzuwehren – Gelassenheit wird aber nicht ausreichen, um hier weiterzukommen.
Wie schätzen Sie die Zukunft der WIPO ein? Welche Schwerpunkte werden Sie in den kommenden Jahren beschäftigen?
Hugo Setzer: Das ist auch eine Frage, die uns beschäftigt. Was passiert, wenn die Diskussion um globale Schrankenregelungen für Bildung, Wissenschaft und Forschung vorbei ist? In unserem Urheberrechtsausschuss befassen wir uns bereits mit dieser Frage und haben auch mehrere mögliche Themen besprochen.
Jesica Sänger: Wir könnten uns zum Beispiel gut vorstellen, dass aktiv darauf hingewirkt wird, dass mehr Staaten die existierenden Verträge über die Rechte von Urhebern ratifizieren und umsetzen. Bei der WIPO schaut man sich zudem sehr genau die technologischen Entwicklungen an. Ich denke, künstliche Intelligenz wird ein Bereich sein, der auch im Hinblick auf das geistige Eigentum diskutiert werden wird. Die WIPO wird überall da eine Rolle spielen wollen, wo neue Herausforderungen und Fragen rund um das geistige Eigentum entstehen.
Hugo Setzer ist CEO des mexikanischen Verlags Manual Moderno und seit Anfang dieses Jahres Präsident der IPA (International Publishers Association).
Jessica Sänger ist Direktorin des Stabsbereichs Europäische und Internationale Angelegenheiten beim Börsenverein und seit Mai 2019 Vorsitzende des Urheberrechtsausschusses der Internationalen Verleger-Union IPA.
via https://www.boersenblatt.net/2019-08-29-artikel-_wir_werden_weltweit_noch_viel_zu_tun_haben_-hugo_setzer_und_jessica_saenger_ueber_das_urheberrecht_im_globalen_massstab.1713431.html
Hollywood gegen Hongkong / Hanns-Georg Rodek. WELT 29.08.2019
Nicht nur die Demonstranten von Hongkong haben unter dem chinesischen
System zu leiden. Auch das Kino wird von China massiv unter Druck
gesetzt. Unter eifriger Mithilfe der amerikanischen Filmindustrie.
Am 23. November, werden – wie jedes Jahr seit 1962 – die Golden Horse Awards in Taipeh verteilt. Das Goldene Pferd mag hierzulande weniger bekannt sein als der Goldene Bär, aber für Chinesen ist es der wichtigste Filmpreis neben den Oscars. Ein Anlass, bei dem sich der in drei Länder gespaltene chinesische Film für einen Abend vereint.
Oder auch nicht. Vor Kurzem hat die Filmbehörde in Peking eine Teilnahme untersagt, sowohl für Filme als auch für Einzelpersonen. Wer gegen diese Anweisung verstoße, dessen Film werde keine Aufführungsgenehmigung für die Volksrepublik erhalten. Stein des Anstoßes waren ein paar Bemerkungen von Fu Yue, Gewinnerin des Dokumentar-Goldpferdes, in ihrer Dankesrede voriges Jahr: Sie hoffe auf eine Zukunft von Taiwan als unabhängiger Staat. Dies war genug für einige Filmemacher vom Festland, die Annahme ihrer Preise zu verweigern und das Dinner nach der Gala zu boykottieren, denn dass Taiwan der Volksrepublik gehöre, ist ein Dogma wie das in der frühen Bundesrepublik, wonach die DDR nicht existierte.
Was wird also Johnnie To tun, Gott von Hongkongs Autorenfilmern, der der Golden-Horse-Jury vorstehen soll? Wie verhält sich Ang Lee, Ehrenpräsident der Veranstaltung, in dessen neuestem Film „Gemini Man“ viel chinesisches Geld steckt? Wie sich Universe Films verhalten wird, die Hongkonger Firma, deren „The White Storm 2“ gerade 200Millionen Dollar in Festlandkinos verdient hat, ist klar: Sie wird ihren Film nicht einreichen. Golden Scene hingegen, ebenfalls aus Hongkong, wird sich weiter an den Goldenen Pferden beteiligen. Alles andere wäre inkonsequent von der Firma, die „Ten Years“ produziert hat. „Ten Years“ ist der tiefste Stachel in der Seite der chinesischen Zensoren, die sich – ein Vierteljahrhundert, bevor Hongkong seinen Sonderstatus verlieren und Teil der Volksrepublik werden wird – bereits so benehmen, als gehöre ihnen die Sieben-Millionen-Stadt. „Ten Years“ entstand 2015 und versucht in fünf Kurzfilmen vorauszusehen, wie Hongkong im Jahr 2025 aussehen könnte.
Der
berühmteste Satz des Films stammt aus der Episode „Selbstverbrenner“:
„Die Bürger von Hongkong haben noch keine richtige Demokratie, weil
keiner bereit ist, sein Leben für sie zu geben.“ In dem Film wird ein
junger Mann ins Gefängnis gesteckt, weil er für die Unabhängigkeit
Hongkongs streitet. Er beginnt einen Hungerstreik – und aus Solidarität
verbrennt sich ein Bürger vor der Britischen Botschaft; ein symbolischer
Ort, taktieren die Briten doch bei den seit drei Monaten andauernden
Millionenprotesten besonders leisetreterisch.
In einer weiteren Episode, „Eier aus der Region“, patrouillieren Schüler mit roten Schals und olivgrünen Armeestiefeln durch das Hongkong des Jahres 2025, wie eine moderne Version der Roten Garden aus der Kulturrevolution, und gebrauchen verbotene Worte. Am Ende von „Ten Years“ erscheint der Satz „Es ist schon zu spät“ auf der Leinwand, der aber von den Worten „Es ist nicht zu spät“ überblendet wird. Fast alle großen Kinos in Hongkong – unter Druck von lokalen Triaden, die wiederum unter Druck von Peking stehen – weigerten sich, „Ten Years“ zu spielen. Dafür war er wochenlang in Kunstkinos ausverkauft, wo er sogar „Star Wars“ schlug. Zwei Jahre später – nicht zehn – schilderte die Dokumentation „Lost in the Fumes“ das Schicksal des Aktivisten Edward Leung, der für die Unabhängigkeit Hongkongs kämpfte und wegen Teilnahme an einem Protestmarsch, der später in Gewalt ausartete, ins Gefängnis wanderte.
Selbstverständlich wurde auch „Lost in the Fumes“ von keiner großen Kinokette gezeigt – so wenig wie „Joshua: Teenager vs. Superpower“ über eine Jugendbewegung, die die Einführung einer „patriotischen Erziehung“ in den Schulen bekämpfte (erfolgreich) oder „The Crossing“, worin eine 16-Jährige aus dem an Hongkong grenzenden Shenzhen auf beiden Seiten der Grenze Ausbeutung erfährt und sich einer Bande anschließt, die iPhones schmuggelt.
Es
gibt inzwischen Dutzende von Filmen, die der vorauseilenden
Selbstzensur von Geschäftsleuten in Hongkong zum Opfer gefallen sind,
und es gibt Großstars wie Jackie Chan, für die zu viel Freiheit „in
chaotischen Gesellschaften wie Hongkong“ lebt. Und es gibt die
Amerikachinesin Liu Yifei, Star des „Mulan“-Remakes,
die auf ihrem Weibo-Konto nach der letzten brutalen Polizeiattacke auf
die Freiheitsdemonstranten den Spruch „Ich unterstütze die Polizei von
Hongkong. Jetzt kannst du mich zusammenschlagen“ postete. „Mulan“ ist
eine Disney-Produktion, und kein Hollywoodstudio ist ein größerer
China-Appeaser als Disney.
via https://www.welt.de/kultur/kino/article199304980/Kino-in-China-Hollywood-gegen-Hongkong.html
Am 23. November, werden – wie jedes Jahr seit 1962 – die Golden Horse Awards in Taipeh verteilt. Das Goldene Pferd mag hierzulande weniger bekannt sein als der Goldene Bär, aber für Chinesen ist es der wichtigste Filmpreis neben den Oscars. Ein Anlass, bei dem sich der in drei Länder gespaltene chinesische Film für einen Abend vereint.
Oder auch nicht. Vor Kurzem hat die Filmbehörde in Peking eine Teilnahme untersagt, sowohl für Filme als auch für Einzelpersonen. Wer gegen diese Anweisung verstoße, dessen Film werde keine Aufführungsgenehmigung für die Volksrepublik erhalten. Stein des Anstoßes waren ein paar Bemerkungen von Fu Yue, Gewinnerin des Dokumentar-Goldpferdes, in ihrer Dankesrede voriges Jahr: Sie hoffe auf eine Zukunft von Taiwan als unabhängiger Staat. Dies war genug für einige Filmemacher vom Festland, die Annahme ihrer Preise zu verweigern und das Dinner nach der Gala zu boykottieren, denn dass Taiwan der Volksrepublik gehöre, ist ein Dogma wie das in der frühen Bundesrepublik, wonach die DDR nicht existierte.
Was wird also Johnnie To tun, Gott von Hongkongs Autorenfilmern, der der Golden-Horse-Jury vorstehen soll? Wie verhält sich Ang Lee, Ehrenpräsident der Veranstaltung, in dessen neuestem Film „Gemini Man“ viel chinesisches Geld steckt? Wie sich Universe Films verhalten wird, die Hongkonger Firma, deren „The White Storm 2“ gerade 200Millionen Dollar in Festlandkinos verdient hat, ist klar: Sie wird ihren Film nicht einreichen. Golden Scene hingegen, ebenfalls aus Hongkong, wird sich weiter an den Goldenen Pferden beteiligen. Alles andere wäre inkonsequent von der Firma, die „Ten Years“ produziert hat. „Ten Years“ ist der tiefste Stachel in der Seite der chinesischen Zensoren, die sich – ein Vierteljahrhundert, bevor Hongkong seinen Sonderstatus verlieren und Teil der Volksrepublik werden wird – bereits so benehmen, als gehöre ihnen die Sieben-Millionen-Stadt. „Ten Years“ entstand 2015 und versucht in fünf Kurzfilmen vorauszusehen, wie Hongkong im Jahr 2025 aussehen könnte.
In einer weiteren Episode, „Eier aus der Region“, patrouillieren Schüler mit roten Schals und olivgrünen Armeestiefeln durch das Hongkong des Jahres 2025, wie eine moderne Version der Roten Garden aus der Kulturrevolution, und gebrauchen verbotene Worte. Am Ende von „Ten Years“ erscheint der Satz „Es ist schon zu spät“ auf der Leinwand, der aber von den Worten „Es ist nicht zu spät“ überblendet wird. Fast alle großen Kinos in Hongkong – unter Druck von lokalen Triaden, die wiederum unter Druck von Peking stehen – weigerten sich, „Ten Years“ zu spielen. Dafür war er wochenlang in Kunstkinos ausverkauft, wo er sogar „Star Wars“ schlug. Zwei Jahre später – nicht zehn – schilderte die Dokumentation „Lost in the Fumes“ das Schicksal des Aktivisten Edward Leung, der für die Unabhängigkeit Hongkongs kämpfte und wegen Teilnahme an einem Protestmarsch, der später in Gewalt ausartete, ins Gefängnis wanderte.
Selbstverständlich wurde auch „Lost in the Fumes“ von keiner großen Kinokette gezeigt – so wenig wie „Joshua: Teenager vs. Superpower“ über eine Jugendbewegung, die die Einführung einer „patriotischen Erziehung“ in den Schulen bekämpfte (erfolgreich) oder „The Crossing“, worin eine 16-Jährige aus dem an Hongkong grenzenden Shenzhen auf beiden Seiten der Grenze Ausbeutung erfährt und sich einer Bande anschließt, die iPhones schmuggelt.
via https://www.welt.de/kultur/kino/article199304980/Kino-in-China-Hollywood-gegen-Hongkong.html
De Gruyter Book Archive - Open Access
Anlässlich des 270-jährigen Bestehens des De Gruyter Verlags stellt der
Wissenschaftsverlag 270 Titel aus dem De Gruyter Book Archive dauerhaft
Open Access:
https://www.degruyter.com/dg/page/1896
https://www.degruyter.com/dg/page/1896
Neu in bavarikon
Neu eingestellt in bavarikon, dem Portal für Kultur und Wissensschätze Bayerns, wurden:
- eine virtuelle Ausstellung zu Prinz Albert, England und Europa, die von der Veste Coburg zusammengestellt wurde,
- Autographen von Johann Wolfgang von Goethe aus den Beständen der Bayerischen Staatsbibliothek,
- politische Napoleon-Karikaturen aus der Grafiksammlung des Historischen Vereins von Oberbayern.
Veröffentlichung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages: Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Mietpreisbremse
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Mietpreisbremse
https://www.bundestag.de/resou rce/blob/655694/2f63b844571553 b9e41d302074aabc75/ Mietpreisbremse-data.pdf
Online-Archiv der Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste: https://www.bundestag.de/analysen
Online-Archiv der Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste: https://www.bundestag.de/analysen
Fünf Alternativen zu Google
Die NZZ stellt unter dem Titel „Suchen geht auch ohne Google: 5 Alternativen“ folgende Suchmaschinen vor:
via https://blog.digithek.ch/fuenf-alternativen-zu-google/
via https://blog.digithek.ch/fuenf-alternativen-zu-google/
Projekte der UB Leipzig werden mit knapp einer Million Euro gefördert
Die DFG fördert drei hochkarätige
Projekte des Kompetenzzentrums für Handschriften an der
Universitätsbibliothek (UB) Leipzig mit insgesamt knapp einer Million
Euro. Die jetzt bewilligten Vorhaben umfassen die Digitalisierung und
Tiefenerschließung der bedeutenden Erfurter Amploniana-Sammlung, die
Aufarbeitung weitestgehend unerforschter mittelalterlicher Handschriften
aus elf Institutionen Ostdeutschlands sowie die wissenschaftliche
Bearbeitung von Handschriften aus dem Schwarzwaldkloster St. Georgen,
die ebenfalls erstmalig digitalisiert werden sollen.
Das Projekt zur berühmten Amploniana-Sammlung mit dreijähriger Laufzeit führt die UB Leipzig mit der Erfurter Universitätsbibliothek und der Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek Jena zusammen. Die Amploniana gilt als die größte private Büchersammlung des europäischen Mittelalters mit ursprünglich rund 630 Handschriften, die heute 979 Manuskripte umfasst. Sie gibt einen einmaligen Einblick in die gelehrten Bildungswelten des 13. bis 15. Jahrhunderts. Die Digitalisierung der Handschriften wird in der Thüringer Landeshauptstadt vollzogen, die wissenschaftliche Bearbeitung erfolgt gemeinsam mit dem Handschriftenzentrum der UB Leipzig.
Ebenso bewilligt wurde eine zweite Phase für das laufende Projekt „Erschließung von Kleinsammlungen mittelalterlicher Handschriften in Ostdeutschland“. Handschriftenbestände von insgesamt elf Institutionen aus Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern werden hier bearbeitet. Das Projekt hat bereits zu zahlreichen bedeutenden Neufunden bislang unbekannter Texte und Textzeugen geführt, wie dem verschollenen Kapiteloffiziumsbuch aus dem Zisterzienserkloster Altzelle bei Nossen mit seinen bedeutenden Buchmalereien oder einer Handschrift der deutschen Tugendlehre „Spiegel des Herzens“.
Das dritte von der DFG bewilligte Vorhaben führt in den deutschen Südwesten: Erschlossen und digitalisiert werden sollen die Handschriften aus dem Schwarzwaldkloster St. Georgen, die heute in der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe aufbewahrt werden. Die fachliche Expertise des Leipziger Handschriftenzentrums wird für die Bearbeitung der deutschsprachigen Handschriften genutzt, die etwas mehr als die Hälfte des Bestands ausmachen und zu denen mehrere namhafte Kostbarkeiten gehören. Die lateinischen Handschriften werden zeitgleich am Handschriftenzentrum der Württembergischen Landesbibliothek Stuttgart bearbeitet. Das gemeinsame Projekt zweier Handschriftenzentren ist ein Novum, sein innovatives Potenzial wurde von den DFG-Gutachten ausdrücklich gewürdigt.
Seit 2001 führt das Handschriftenzentrum der UB Leipzig als überregionales Kompetenz- und Servicezentrum drittmittelfinanzierte Projekte zur wissenschaftlichen Erschließung und Digitalisierung von Handschriftenbeständen durch, insbesondere für Institutionen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, die Handschriften besitzen. Deutschlandweit nachgefragt ist das Leipziger Zentrum darüber hinaus bei der Erforschung deutschsprachiger Handschriften des Mittelalters und für die Erschließung der meist unbekannten Kleinsammlungen.
via https://idw-online.de/de/news722532
Das Projekt zur berühmten Amploniana-Sammlung mit dreijähriger Laufzeit führt die UB Leipzig mit der Erfurter Universitätsbibliothek und der Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek Jena zusammen. Die Amploniana gilt als die größte private Büchersammlung des europäischen Mittelalters mit ursprünglich rund 630 Handschriften, die heute 979 Manuskripte umfasst. Sie gibt einen einmaligen Einblick in die gelehrten Bildungswelten des 13. bis 15. Jahrhunderts. Die Digitalisierung der Handschriften wird in der Thüringer Landeshauptstadt vollzogen, die wissenschaftliche Bearbeitung erfolgt gemeinsam mit dem Handschriftenzentrum der UB Leipzig.
Ebenso bewilligt wurde eine zweite Phase für das laufende Projekt „Erschließung von Kleinsammlungen mittelalterlicher Handschriften in Ostdeutschland“. Handschriftenbestände von insgesamt elf Institutionen aus Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern werden hier bearbeitet. Das Projekt hat bereits zu zahlreichen bedeutenden Neufunden bislang unbekannter Texte und Textzeugen geführt, wie dem verschollenen Kapiteloffiziumsbuch aus dem Zisterzienserkloster Altzelle bei Nossen mit seinen bedeutenden Buchmalereien oder einer Handschrift der deutschen Tugendlehre „Spiegel des Herzens“.
Das dritte von der DFG bewilligte Vorhaben führt in den deutschen Südwesten: Erschlossen und digitalisiert werden sollen die Handschriften aus dem Schwarzwaldkloster St. Georgen, die heute in der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe aufbewahrt werden. Die fachliche Expertise des Leipziger Handschriftenzentrums wird für die Bearbeitung der deutschsprachigen Handschriften genutzt, die etwas mehr als die Hälfte des Bestands ausmachen und zu denen mehrere namhafte Kostbarkeiten gehören. Die lateinischen Handschriften werden zeitgleich am Handschriftenzentrum der Württembergischen Landesbibliothek Stuttgart bearbeitet. Das gemeinsame Projekt zweier Handschriftenzentren ist ein Novum, sein innovatives Potenzial wurde von den DFG-Gutachten ausdrücklich gewürdigt.
Seit 2001 führt das Handschriftenzentrum der UB Leipzig als überregionales Kompetenz- und Servicezentrum drittmittelfinanzierte Projekte zur wissenschaftlichen Erschließung und Digitalisierung von Handschriftenbeständen durch, insbesondere für Institutionen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, die Handschriften besitzen. Deutschlandweit nachgefragt ist das Leipziger Zentrum darüber hinaus bei der Erforschung deutschsprachiger Handschriften des Mittelalters und für die Erschließung der meist unbekannten Kleinsammlungen.
via https://idw-online.de/de/news722532
Entscheidungen zum Förderprogramm Filmerbe: Zwei Millionen Euro für die Restaurierung und Digitalisierung von 77 Filmen
„Kurz und schmerzlos“,
Fatih Akins erster, und „Tiefland“, Leni Riefenstahls letzter Spielfilm,
Sönke Wortmanns Kassenschlager „Das Superweib“, wiederentdeckte
Dokumentarfilme des Bauhaus-Schülers
Alfred Ehrhardt und „KLK an PTX – Die rote Kapelle“, einer der wenigen
70-mm-DEFA-Filme – das sind nur einige Highlights unter den Filmen,
deren Restaurierung und Digitalisierung die Gremien des neuen
Förderprogramms Filmerbe jetzt beschlossen haben.
Bei den Sitzungen des Gremiums Konservatorisches Interesse am 22. August und des Gremiums Kuratorisches Interesse am 23. August und durch die Entscheidungen des FFA-Vorstands nach Auswertungsinteresse wurden für die Restaurierung und Digitalisierung von insgesamt 36 Spielfilmen, 22 Dokumentationen, 16 Experimentalfilmen, zwei Kurzfilmen und einem Kinderfilm bis zu 2.012.018,36 Euro zugesagt.
Das Förderprogramm Filmerbe ist Anfang 2019 gestartet und stellt für die nächsten zehn Jahre bis zu zehn Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung, die zu gleichen Teilen von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, den Ländern und der Filmförderungsanstalt FFA aufgebracht werden.
ANTRÄGE NACH § 8* AUSWERTUNGSINTERESSE
belleville Verlag Michael Farin, München:
„Amerasia“ (Spielfilm, 1983–1985): 23.988,00 €
„Dark Spring“ (Spielfilm, 1970): 23.874,40 €
„Kampf um ein Kind“ (Spielfilm, 1974/75): 32.480,00 €
„Flucht in den Norden“ (Spielfilm, 1985/86): 38.768,00 €
Frank Blasberg, Berlin:
„DDR – Ohne Titel“ (Dokumentarfilm, 1990): 22.325,60 €
Constantin Film Verleih GmbH, München:
„Salz auf unserer Haut“ (Spielfilm, 1991): 50.000,00 €
„Der Zementgarten“ (Spielfilm, 1992): 44.780,20 €
„Ich und Er“ (Spielfilm, 1988): 40.000,00 €
„Bandits“ (Spielfilm, 1997): 50.000,00 €
„Das Superweib“ (Spielfilm, 1995): 40.000,00 €
„Ein Fall für TKKG – Das Drachenauge“ (Kinderfilm, 1991): 35.125,84 €
„Nur über meine Leiche“ (Spielfilm, 1995): 40.000,00 €
DEFA-Stiftung, Berlin:
„Anton der Zauberer “ (Spielfilm, 1977): 40.000,00 €
„Sehnsucht“ (Spielfilm, 1989): 40.000,00 €
filmwerte GmbH, Potsdam:
„Sieben Frauen“ (Spielfilm, 1989): 34.777,50 €
„Venus.de – Die bewegte Frau“ (Spielfilm, 2000/01): 35.084,75 €
Forgotten Film Entertainment UG (haftungsbeschränkt), Spalt:
„Blonde Engel sind nicht billig“ (Spielfilm, 1968): 34.574,14 €
Friedrich-Wilhelm-Murnau- Stiftung, Wiesbaden:
„Savoy-Hotel 217“ (Spielfilm, 1936): 34.967,92 €
„Orientexpress“ (Spielfilm, 1943/44): 33.708,38 €
La Tresor Kreativhandels GmbH, München:
„Tiefland“ (Spielfilm, 1940–1944): 35.126,00 €
Filmproduktion Pavel Schnabel, Frankfurt am Main:
„Die Geige“ (Spielfilm, 1985): 8.280,33 €
„Eine türkische Hochzeit“ (Kurzfilm, 1988): 7.816,44 €
„GELD allein MACHT ...“ (Experimentalfilm, 1982): 8.533,08 €
„Karl Marx in Karlsbad“ (Kurzfilm, 1985): 7.905,63 €
Seitz GmbH Filmproduktion, München:
„Moselfahrt aus Liebeskummer“ (Spielfilm, 1953): 30.000,00 €
Tobis Home Entertainment GmbH, Berlin:
„Der rote Kreis“ (Spielfilm, 1959/60): 15.488,00 €
„Die Tür mit den sieben Schlössern“ (Spielfilm, 1962): 15.488,00 €
„Der Gorilla von Soho“ (Spielfilm, 1968): 15.488,00 €
„Der Mann mit dem Glasauge“ (Spielfilm, 1968/69): 15.488,00 €
„Die Gruft mit dem Rätselschloss“ (Spielfilm, 1964): 15.488,00 €
„Das Verrätertor“ (Spielfilm, 1964): 15.488,00 €
„Das Geheimnis der weißen Nonne“ (Spielfilm, 1966): 15.488,00 €
„Das Gesicht im Dunkeln“ (Spielfilm, 1969): 15.488,00 €
„Die Tote aus der Themse“ (Spielfilm, 1971): 15.488,00 €
Warner Bros. Entertainment GmbH, Hamburg:
„Kurz und Schmerzlos“ (Spielfilm, 1998): 30.000,00 €
Wim Wenders Stiftung, Düsseldorf:
„Lisbon Story“ (Spielfilm, 1994): 50.000,00 €
ANTRÄGE NACH § 9* KURATORISCHES INTERESSE
Alfred Ehrhardt Stiftung, Berlin:
„Spiel der Spiralen“ (Dokumentarfilm, 1951): 10.079,13 €
„Gletscher und ihre Ströme“ (Dokumentarfilm, 1962): 8.363,50 €
„Korallen – Skulpturen der Meere“ (Dokumentarfilm, 1964): 8.560,79 €
DEFA-Stiftung, Berlin:
„KLK an PTX – Die Rote Kapelle“ (Spielfilm, 1970/71): 164.331,00 €
Stiftung Deutsche Kinemathek, Berlin:
„Deutschlandbilder“ (Dokumentarfilm, 1983): 43.009,57 €
„Reichsautobahn“ (Dokumentarfilm, 1985/86): 60.607,47 €
„Der VW-Komplex“ (Dokumentarfilm, 1989): 61.394,35 €
„Anziehen“ (Experimentalfilm, 1979): 11.079,24 €
„Das ist ein Ende“ (Experimentalfilm, 1980): 13.248,67 €
„Schweigend ins Gespräch vertieft“ (Experimentalfilm, 1980): 9.987,92 €
„Umweg“ (Experimentalfilm, 1981): 12.197,63 €
„Gala“ (Experimentalfilm, 1983): 16.984,85 €
„Rokoko(chen)“ (Experimentalfilm, 1984): 17.925,30 €
„Die Spielregeln“ (Spielfilm, 1985): 36.684,59 €
„OH! Die vier Jahreszeiten“ (Experimentalfilm, 1986): 17.397,50 €
„Detel + Jon“ (Dokumentarfilm, 1993): 17.503,61 €
„Bärbel und Charly“ (Experimentalfilm, 1994): 25.300,32 €
„Im Garten“ (Experimentalfilm, 2002): 20.937,72 €
„Für Frau Foerster“ (Experimentalfilm, 2002): 7.492,18 €
„Tulipan“ (Experimentalfilm, 2002): 6.176,45 €
„Jon in Akureyri“ (Dokumentarfilm, 1993): 10.186,14 €
„Die Römerstraße im Aostatal“ (Dokumentarfilm, 1998): 58.123,44 €
„Die Nordkalotte“ (Dokumentarfilm, 1990/91): 54.744,65 €
„Lofotr“ (Dokumentarfilm, 1994): 31.107,30 €
„Zeit“ (Dokumentarfilm, 1992): 30.733,30 €
„Oben – Unten“ (Spielfilm, 1993/94): 55.419,29 €
Stiftung Tri-Ergon Filmwerk, Bielefeld:
„An einem Faden“ (Dokumentarfilm, 1953): 11.955,57 €
„Gesunde Schulen – gesunde Kinder“ (Dokumentarfilm, 1949): 10.698,22 €
„Zauber des Zinns“ (Dokumentarfilm, 1954): 7.993,94 €
„Café Oktober – Vom Anspruch einer politischen Kneipe“ (Dokumentarfilm, 1982): 13.236,49 €
„Kleines Theater mit viel Herz“ (Dokumentarfilm, 1957): 8.599,06 €
„Burg der Fideln“ (Dokumentarfilm, 1957/58): 8.031,43 €
„Gedämpftes Licht“ (Dokumentarfilm, 1959): 8.931,07 €
„Großes Rad auf kleinen Rädern“ (Dokumentarfilm, 1959): 8.620,48 €
„Dufte Puppen“ (Dokumentarfilm, 1963): 8.813,26 €
ANTRÄGE NACH § 10* KONSERVATORISCHES INTERESSE
Stiftung Deutsche Kinemathek, Berlin:
„Die Insel der Dämonen“ (Spielfilm, 1932/33): 76.614,14 €
„Lawale“ (Experimentalfilm, 1969): 21.253,47 €
„Blonde Barbarei“ (Experimentalfilm, 1972): 17.863,09 €
„Kaskara“ (Experimentalfilm, 1974): 17.757,82 €
„Frozen Flashes“ (Experimentalfilm, 1976): 18.097,46 €
DFF Deutsches Filminstitut & Filmmuseum, Frankfurt am Main:
„Lola Montez, die Tänzerin des Königs“ (Spielfilm, 1922): 105.884,07 €
* Gemeinsame Förderrichtlinie der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, der Länder und der Filmförderungsanstalt zur Digitalisierung des nationalen Filmerbes (Link auf PDF-Dokument)
Alle bisher geförderten Titel finden sich unter Förderentscheidungen auf den Seiten der FFA.
Ebenfalls auf den Seiten der FFA: Nähere Informationen zum Förderprogramm Filmerbe.
Bei den Sitzungen des Gremiums Konservatorisches Interesse am 22. August und des Gremiums Kuratorisches Interesse am 23. August und durch die Entscheidungen des FFA-Vorstands nach Auswertungsinteresse wurden für die Restaurierung und Digitalisierung von insgesamt 36 Spielfilmen, 22 Dokumentationen, 16 Experimentalfilmen, zwei Kurzfilmen und einem Kinderfilm bis zu 2.012.018,36 Euro zugesagt.
Das Förderprogramm Filmerbe ist Anfang 2019 gestartet und stellt für die nächsten zehn Jahre bis zu zehn Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung, die zu gleichen Teilen von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, den Ländern und der Filmförderungsanstalt FFA aufgebracht werden.
ANTRÄGE NACH § 8* AUSWERTUNGSINTERESSE
belleville Verlag Michael Farin, München:
„Amerasia“ (Spielfilm, 1983–1985): 23.988,00 €
„Dark Spring“ (Spielfilm, 1970): 23.874,40 €
„Kampf um ein Kind“ (Spielfilm, 1974/75): 32.480,00 €
„Flucht in den Norden“ (Spielfilm, 1985/86): 38.768,00 €
Frank Blasberg, Berlin:
„DDR – Ohne Titel“ (Dokumentarfilm, 1990): 22.325,60 €
Constantin Film Verleih GmbH, München:
„Salz auf unserer Haut“ (Spielfilm, 1991): 50.000,00 €
„Der Zementgarten“ (Spielfilm, 1992): 44.780,20 €
„Ich und Er“ (Spielfilm, 1988): 40.000,00 €
„Bandits“ (Spielfilm, 1997): 50.000,00 €
„Das Superweib“ (Spielfilm, 1995): 40.000,00 €
„Ein Fall für TKKG – Das Drachenauge“ (Kinderfilm, 1991): 35.125,84 €
„Nur über meine Leiche“ (Spielfilm, 1995): 40.000,00 €
DEFA-Stiftung, Berlin:
„Anton der Zauberer “ (Spielfilm, 1977): 40.000,00 €
„Sehnsucht“ (Spielfilm, 1989): 40.000,00 €
filmwerte GmbH, Potsdam:
„Sieben Frauen“ (Spielfilm, 1989): 34.777,50 €
„Venus.de – Die bewegte Frau“ (Spielfilm, 2000/01): 35.084,75 €
Forgotten Film Entertainment UG (haftungsbeschränkt), Spalt:
„Blonde Engel sind nicht billig“ (Spielfilm, 1968): 34.574,14 €
Friedrich-Wilhelm-Murnau-
„Savoy-Hotel 217“ (Spielfilm, 1936): 34.967,92 €
„Orientexpress“ (Spielfilm, 1943/44): 33.708,38 €
La Tresor Kreativhandels GmbH, München:
„Tiefland“ (Spielfilm, 1940–1944): 35.126,00 €
Filmproduktion Pavel Schnabel, Frankfurt am Main:
„Die Geige“ (Spielfilm, 1985): 8.280,33 €
„Eine türkische Hochzeit“ (Kurzfilm, 1988): 7.816,44 €
„GELD allein MACHT ...“ (Experimentalfilm, 1982): 8.533,08 €
„Karl Marx in Karlsbad“ (Kurzfilm, 1985): 7.905,63 €
Seitz GmbH Filmproduktion, München:
„Moselfahrt aus Liebeskummer“ (Spielfilm, 1953): 30.000,00 €
Tobis Home Entertainment GmbH, Berlin:
„Der rote Kreis“ (Spielfilm, 1959/60): 15.488,00 €
„Die Tür mit den sieben Schlössern“ (Spielfilm, 1962): 15.488,00 €
„Der Gorilla von Soho“ (Spielfilm, 1968): 15.488,00 €
„Der Mann mit dem Glasauge“ (Spielfilm, 1968/69): 15.488,00 €
„Die Gruft mit dem Rätselschloss“ (Spielfilm, 1964): 15.488,00 €
„Das Verrätertor“ (Spielfilm, 1964): 15.488,00 €
„Das Geheimnis der weißen Nonne“ (Spielfilm, 1966): 15.488,00 €
„Das Gesicht im Dunkeln“ (Spielfilm, 1969): 15.488,00 €
„Die Tote aus der Themse“ (Spielfilm, 1971): 15.488,00 €
Warner Bros. Entertainment GmbH, Hamburg:
„Kurz und Schmerzlos“ (Spielfilm, 1998): 30.000,00 €
Wim Wenders Stiftung, Düsseldorf:
„Lisbon Story“ (Spielfilm, 1994): 50.000,00 €
ANTRÄGE NACH § 9* KURATORISCHES INTERESSE
Alfred Ehrhardt Stiftung, Berlin:
„Spiel der Spiralen“ (Dokumentarfilm, 1951): 10.079,13 €
„Gletscher und ihre Ströme“ (Dokumentarfilm, 1962): 8.363,50 €
„Korallen – Skulpturen der Meere“ (Dokumentarfilm, 1964): 8.560,79 €
DEFA-Stiftung, Berlin:
„KLK an PTX – Die Rote Kapelle“ (Spielfilm, 1970/71): 164.331,00 €
Stiftung Deutsche Kinemathek, Berlin:
„Deutschlandbilder“ (Dokumentarfilm, 1983): 43.009,57 €
„Reichsautobahn“ (Dokumentarfilm, 1985/86): 60.607,47 €
„Der VW-Komplex“ (Dokumentarfilm, 1989): 61.394,35 €
„Anziehen“ (Experimentalfilm, 1979): 11.079,24 €
„Das ist ein Ende“ (Experimentalfilm, 1980): 13.248,67 €
„Schweigend ins Gespräch vertieft“ (Experimentalfilm, 1980): 9.987,92 €
„Umweg“ (Experimentalfilm, 1981): 12.197,63 €
„Gala“ (Experimentalfilm, 1983): 16.984,85 €
„Rokoko(chen)“ (Experimentalfilm, 1984): 17.925,30 €
„Die Spielregeln“ (Spielfilm, 1985): 36.684,59 €
„OH! Die vier Jahreszeiten“ (Experimentalfilm, 1986): 17.397,50 €
„Detel + Jon“ (Dokumentarfilm, 1993): 17.503,61 €
„Bärbel und Charly“ (Experimentalfilm, 1994): 25.300,32 €
„Im Garten“ (Experimentalfilm, 2002): 20.937,72 €
„Für Frau Foerster“ (Experimentalfilm, 2002): 7.492,18 €
„Tulipan“ (Experimentalfilm, 2002): 6.176,45 €
„Jon in Akureyri“ (Dokumentarfilm, 1993): 10.186,14 €
„Die Römerstraße im Aostatal“ (Dokumentarfilm, 1998): 58.123,44 €
„Die Nordkalotte“ (Dokumentarfilm, 1990/91): 54.744,65 €
„Lofotr“ (Dokumentarfilm, 1994): 31.107,30 €
„Zeit“ (Dokumentarfilm, 1992): 30.733,30 €
„Oben – Unten“ (Spielfilm, 1993/94): 55.419,29 €
Stiftung Tri-Ergon Filmwerk, Bielefeld:
„An einem Faden“ (Dokumentarfilm, 1953): 11.955,57 €
„Gesunde Schulen – gesunde Kinder“ (Dokumentarfilm, 1949): 10.698,22 €
„Zauber des Zinns“ (Dokumentarfilm, 1954): 7.993,94 €
„Café Oktober – Vom Anspruch einer politischen Kneipe“ (Dokumentarfilm, 1982): 13.236,49 €
„Kleines Theater mit viel Herz“ (Dokumentarfilm, 1957): 8.599,06 €
„Burg der Fideln“ (Dokumentarfilm, 1957/58): 8.031,43 €
„Gedämpftes Licht“ (Dokumentarfilm, 1959): 8.931,07 €
„Großes Rad auf kleinen Rädern“ (Dokumentarfilm, 1959): 8.620,48 €
„Dufte Puppen“ (Dokumentarfilm, 1963): 8.813,26 €
ANTRÄGE NACH § 10* KONSERVATORISCHES INTERESSE
Stiftung Deutsche Kinemathek, Berlin:
„Die Insel der Dämonen“ (Spielfilm, 1932/33): 76.614,14 €
„Lawale“ (Experimentalfilm, 1969): 21.253,47 €
„Blonde Barbarei“ (Experimentalfilm, 1972): 17.863,09 €
„Kaskara“ (Experimentalfilm, 1974): 17.757,82 €
„Frozen Flashes“ (Experimentalfilm, 1976): 18.097,46 €
DFF Deutsches Filminstitut & Filmmuseum, Frankfurt am Main:
„Lola Montez, die Tänzerin des Königs“ (Spielfilm, 1922): 105.884,07 €
* Gemeinsame Förderrichtlinie der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, der Länder und der Filmförderungsanstalt zur Digitalisierung des nationalen Filmerbes (Link auf PDF-Dokument)
Alle bisher geförderten Titel finden sich unter Förderentscheidungen auf den Seiten der FFA.
Ebenfalls auf den Seiten der FFA: Nähere Informationen zum Förderprogramm Filmerbe.
Nobelpreis-Akademie vergibt in diesem Jahr zwei Preise
Die seit 1901 für die Vergabe der Literatur-Nobelpreise zuständige
Schwedische Akademie begründete ihre Entscheidung, in diesem Jahr gleich
zwei Preise – für 2018 und 2019 – zu vergeben, damit, dass sie nach den
internen Problemen mehrere wichtige Maßnahmen ergriffen habe, um das
Vertrauen wiederherzustellen. So wurden die Statuten der Akademie klarer
gefasst und neue Mitglieder ernannt. Die, bislang auf Lebenszeit
ernannt, können nun bei Bedarf auch zurücktreten oder ausgeschlossen
werden; allerdings gibt es nun keine Mitglieder mehr, gegen die
Verfahren wegen krimineller Machenschaften laufen.
Die Schwedische Akademie steckt seit
Ende 2017 wegen eines Skandals in einer tiefen Krise. Die Affäre dreht
sich um die mittlerweile aus dem Gremium ausgetretene Dichterin Katarina
Frostenson und ihren Ehemann Jean-Claude Arnault, der im Dezember vom
Berufungsgericht in Stockholm wegen Vergewaltigung zu zweieinhalb Jahren
Gefängnis verurteilt worden war. Die Akademie wirft den beiden außerdem
vor, die Literaturnobelpreisträger vorab ausgeplaudert zu haben.
Wegen
der Krise war 2018 kein Nobelpreis für Literatur vergeben worden.
Damals hatte die Jury bereits angekündigt, man wolle den Preis für 2018
zusammen mit demjenigen für 2019 bekanntgeben. Begründet wurde das
damit, dass zunächst das Vertrauen der Öffentlichkeit wiederhergestellt
werden müsse. Der Vorsitzende der Schwedischen
Akademie, Anders Olsson, sagte dazu am 27.08.2019 der Tageszeitung „Dagens
Nyheter“: „Es werden zwei Nobelpreise, so wie wir es erhofft haben.“ Dem Komitee, das über die
Vergabe des Nobelpreises entscheidet, werden nun auch fünf externe
Fachleute angehören, schwedische Kritiker und Autoren.
dpa
Hochschulen fürchten finanziellen Kollaps / Renate Allgöwer. In: Stuttgarter Zeitung 28.08.2019
Es gibt immer mehr Studenten in Baden-Württemberg, aber die
Hochschulen haben weniger Geld für den einzelnen. Das muss sich ändern,
fordern die Rektoren. Sonst müssten Studienplätze gestrichen werden. ... [mehr] https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.rektoren-fordern-mehr-geld-hochschulen-fuerchten-finanziellen-kollaps.9aca77c7-56d2-4152-a7d7-d8f2830413bf.html
Mittwoch, 28. August 2019
Förderprojekt WAVE mit KI-Lernstationen auf Deutschlandtour
Wie intelligent ist KI wirklich und in welchen Bereichen ist sie dem
Mensch heute schon überlegen? Was ist eigentlich der Unterschied
zwischen „starker“ und „schwacher“ KI? Wie wird sich unser
Gesundheitssystem in den kommenden Jahren verändern? Brauchen wir in
Zukunft überhaupt noch Ärzte? Eine derart bahnbrechende technologische
Entwicklung wie die Künstliche Intelligenz begeistert mit allen ihren
Möglichkeiten, sorgt aber auch für Verunsicherungen und wirft viele
Fragen auf. Von August bis November tourt daher die interaktive KI-Ausstellung WAVE mit acht Lernstationen vor allem durch Schulen und
bringt Licht ins Dunkel.
Alle Tourstationen:
29. August 2019 – BBS Uelzen
03.–05. September 2019 – Landkreis Emsland
11. September 2019 – Konrad Zuse Schule, Berlin
19. September 2019 – Da Vinci Campus, Nauen
22. September 2019 – MINT-Messe, Witzenhausen
1. Oktober 2019 – OSZ IMT, Berlin
16. und 17. November 2019 – BZI Remscheid
19. November 2019 – HWK Düsseldorf
25.–28. November 2019 – :metabolon, Lindlar
via https://idw-online.de/de/news722342
Alle Tourstationen:
29. August 2019 – BBS Uelzen
03.–05. September 2019 – Landkreis Emsland
11. September 2019 – Konrad Zuse Schule, Berlin
19. September 2019 – Da Vinci Campus, Nauen
22. September 2019 – MINT-Messe, Witzenhausen
1. Oktober 2019 – OSZ IMT, Berlin
16. und 17. November 2019 – BZI Remscheid
19. November 2019 – HWK Düsseldorf
25.–28. November 2019 – :metabolon, Lindlar
via https://idw-online.de/de/news722342
Library Environment Sustainability Progress Index (LESPI): Benchmarking Libraries’ Progress Towards Sustainable Development
AYTAC, Selenay (2019)
Library Environment Sustainability Progress Index (LESPI): Benchmarking
Libraries’ Progress Towards Sustainable Development. Paper presented at:
IFLA WLIC 2019 – Athens, Greece – Libraries: dialogue for change in Session 156 – Environment, Sustainability and Libraries. http://library.ifla.org/id/eprint/2443
Abstract
IFLA’s demands to be co-custodian of the UN Agenda for Sustainable Development provides tremendous opportunity for libraries’ transformation into the future, but it comes with a huge obligation. The 2030 UN Agenda includes 17 Sustainable Development Goals and 169 specific targets addressing the economic, social, and environmental dimensions of sustainable development. There is no doubt that we are in the phase where transformative change is necessary for libraries regarding sustainable development. However, most libraries have insufficient data to assess whether they are on track to achieve the Sustainable Development Goals. Therefore, this paper presents a “Library Environment Sustainability Progress Index” (LESPI) which can be used as a benchmarking tool for any library to assess their compliance with the goals. In order to compile the Index, the 169 concrete targets were carefully examined and 46 of them selected for inclusion in the LESPI. The proposed measure has been pilot tested with a college library in New York. This measure should be tested with another library, perhaps with a public library, to monitor the feasibility of the Index. Moreover, creating a “composite score” for three major components of the Triple Bottom Line (TBL) equation as well as for the Index in general would be beneficial to make more informative comparisons in the future with other libraries.
via https://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=49776
Abstract
IFLA’s demands to be co-custodian of the UN Agenda for Sustainable Development provides tremendous opportunity for libraries’ transformation into the future, but it comes with a huge obligation. The 2030 UN Agenda includes 17 Sustainable Development Goals and 169 specific targets addressing the economic, social, and environmental dimensions of sustainable development. There is no doubt that we are in the phase where transformative change is necessary for libraries regarding sustainable development. However, most libraries have insufficient data to assess whether they are on track to achieve the Sustainable Development Goals. Therefore, this paper presents a “Library Environment Sustainability Progress Index” (LESPI) which can be used as a benchmarking tool for any library to assess their compliance with the goals. In order to compile the Index, the 169 concrete targets were carefully examined and 46 of them selected for inclusion in the LESPI. The proposed measure has been pilot tested with a college library in New York. This measure should be tested with another library, perhaps with a public library, to monitor the feasibility of the Index. Moreover, creating a “composite score” for three major components of the Triple Bottom Line (TBL) equation as well as for the Index in general would be beneficial to make more informative comparisons in the future with other libraries.
via https://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=49776
Bräustüberl Tegernsee bejubelt Sieg über Suchmaschine
Tische waren frei, trotzdem meldete Google teils lange
Wartezeiten: Einem Wirt am Tegernsee passte das nicht, er wehrte sich
juristisch. Nun ist der Weltkonzern eingeknickt - und der Jubel in
Bayern groß. ... [mehr] https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/braeustueberl-gegen-google-wirt-gewinnt-gegen-weltkonzern-a-1283967.html
Urheberrechtsstreit: Apple verklagt Sicherheits-Startup Correlium
Medienberichten zufolge hat Apple gegen das Cybersecurity-Startup Correlium Klage wegen Urheberrechtsverletzung eingereicht. Correlium habe Apples Betriebssystem iOS nachgebildet, ohne die notwendigen Lizenzen oder eine Berechtigung einzuholen.
Wie »Finanzen.net« unter Berufung auf weitere Onlinemeldungen berichtet, biete Correlium eine »nahezu perfekte Kopie des Apple-Betriebssystems« an. Für Entwickler und Sicherheitsexperten seien solche Versionen sehr wertvoll, da sie mit Corellium etwa das System stoppen und analysieren könnten, was im Hintergrund auf verschlüsselter Ebene passiert. Sicherheitslücken könnten mit dem nachgebildeten Programm einfacher und schneller festgestellt werden, als mit einem üblichen iPhone.
Laut Apple hat Corellium sogar den Code, die grafische Benutzeroberfläche und die Icons kopiert. »Obwohl Corellium sich selbst darstellt als biete es ein Forschungstool (...) an, ist es Corelliums eigentliches Ziel von seinem eklatanten Verstoß zu profitieren«, erkläre Apple in seiner Klage. Mit einer einstweiligen Verfügung gegen Corellium wolle Apple das Startup an dem Verkauf und der Vermarktung seines Programms hindern. Corellium soll verpflichtet werden, seine Nutzer darauf hinzuweisen, dass diese durch Nutzung des Programms gegen Apples Urheberrecht verstoßen. Ferner fordere Apple Schadensersatz für mögliche entgangene Gewinne.
Wie »Finanzen.net« unter Berufung auf weitere Onlinemeldungen berichtet, biete Correlium eine »nahezu perfekte Kopie des Apple-Betriebssystems« an. Für Entwickler und Sicherheitsexperten seien solche Versionen sehr wertvoll, da sie mit Corellium etwa das System stoppen und analysieren könnten, was im Hintergrund auf verschlüsselter Ebene passiert. Sicherheitslücken könnten mit dem nachgebildeten Programm einfacher und schneller festgestellt werden, als mit einem üblichen iPhone.
Laut Apple hat Corellium sogar den Code, die grafische Benutzeroberfläche und die Icons kopiert. »Obwohl Corellium sich selbst darstellt als biete es ein Forschungstool (...) an, ist es Corelliums eigentliches Ziel von seinem eklatanten Verstoß zu profitieren«, erkläre Apple in seiner Klage. Mit einer einstweiligen Verfügung gegen Corellium wolle Apple das Startup an dem Verkauf und der Vermarktung seines Programms hindern. Corellium soll verpflichtet werden, seine Nutzer darauf hinzuweisen, dass diese durch Nutzung des Programms gegen Apples Urheberrecht verstoßen. Ferner fordere Apple Schadensersatz für mögliche entgangene Gewinne.
Dokumente:
via http://www.urheberrecht.org/news/6249/USA: Verlage klagen gegen Audible
Die »Association of American Publishers« (AAP), ein Zusammenschluss verschiedener Verlage und Verlagsgruppen, klagt vor einem New Yorker Gericht gegen Amazons Tochtergesellschaft Audible.
Dies berichtet »WinFuture«. Im Fokus des Rechtsstreits steht das
Feature »Speech-to-Text«, das Hörbücher künftig mitlesbar machen soll.
Die AAP will nun eine einstweilige Verfügung gegen die Veröffentlichung des Features erwirken. Das neue Feature würde einer absichtlichen Missachtung von Urheberrechten und auch direkt der Autoren und Verlagen gleichkommen, so der Vorwurf. »Im Wesentlichen will Audible sowohl den Text als auch den Klang von Büchern ohne die Genehmigung der Urheberrechtsinhaber zur Verfügung stellen, obwohl es nur das Recht hat, Hörbücher zu verkaufen«, so die AAP in einem Statement. Audible hat auf den Vorwurf bisher noch nicht öffentlich reagiert.
Die AAP will nun eine einstweilige Verfügung gegen die Veröffentlichung des Features erwirken. Das neue Feature würde einer absichtlichen Missachtung von Urheberrechten und auch direkt der Autoren und Verlagen gleichkommen, so der Vorwurf. »Im Wesentlichen will Audible sowohl den Text als auch den Klang von Büchern ohne die Genehmigung der Urheberrechtsinhaber zur Verfügung stellen, obwohl es nur das Recht hat, Hörbücher zu verkaufen«, so die AAP in einem Statement. Audible hat auf den Vorwurf bisher noch nicht öffentlich reagiert.
Dokumente:
via http://www.urheberrecht.org/news/6250/Re Kritik am DEAL / B. Mittermaier
Lieber Herr Graf,
wie auch beim Wiley-Vertrag wird der SpringerNature-Vertrag von DEAL veröffentlicht, wenn er abgeschlossen ist. Bislang gibt es "nur" ein MoU; der Vertragsabschluss erfolgt im Lauf des Jahres.
Zu https://www.chemistryworld.com /news/mixed-reception-for-germ an-open-access-deal-with-sprin ger-nature/3010886.article :
Zur ganzen Wahrheit gehört, dass diese Publikation von der Royal Society of Chemistry nicht nur herausgegeben, sondern auch inhaltlich verantwortet wird (Autorin ist eine Angestellte). Mithin ist ein Eigeninteresse des Verlags, der hier über einen Konkurrenten berichtet, nicht auszuschließen. Die zitierten Kritiker des SpringerNature-Vertrags würden, befragt nach ihrer Meinung zu Transformationsverträgen der Royal Society of Chemistry, an diesen ebenso wenig ein gutes Haar lassen. Die Verträge der RSC werden übrigens nicht offen gelegt.
via http://www.inetbib.de/listenarchiv/msg66714.html
wie auch beim Wiley-Vertrag wird der SpringerNature-Vertrag von DEAL veröffentlicht, wenn er abgeschlossen ist. Bislang gibt es "nur" ein MoU; der Vertragsabschluss erfolgt im Lauf des Jahres.
Zu https://www.chemistryworld.com
Zur ganzen Wahrheit gehört, dass diese Publikation von der Royal Society of Chemistry nicht nur herausgegeben, sondern auch inhaltlich verantwortet wird (Autorin ist eine Angestellte). Mithin ist ein Eigeninteresse des Verlags, der hier über einen Konkurrenten berichtet, nicht auszuschließen. Die zitierten Kritiker des SpringerNature-Vertrags würden, befragt nach ihrer Meinung zu Transformationsverträgen der Royal Society of Chemistry, an diesen ebenso wenig ein gutes Haar lassen. Die Verträge der RSC werden übrigens nicht offen gelegt.
via http://www.inetbib.de/listenarchiv/msg66714.html
Rechte an Forschungsdaten und Datenbanken / iRIGHTSinfo
Eine häufig auftretende Frage ist, ob Forschungsdaten als solche urheberrechtlich (oder durch andere Rechte) geschützt sind. Wenn ja, müssten hierfür Nutzungsrechte eingeholt werden, wenn ein Dritter sie verwenden will. Die „Urheber“ der Daten müssten genannt werden und sie hätten (neben vielen anderen Rechten) Ansprüche auf eine angemessene Vergütung gegenüber Nachnutzern.
Auch der Einsatz von Open-Content- oder Open-Data-Lizenzen für Forschungsdaten (und gleichermaßen jede Art von Fakten und Informationen) ergibt nur Sinn, wenn diese einem Schutzrecht unterlägen. Denn solche Lizenzen dienen dazu, Rechte zur Nutzung von geschützten Inhalten einzuräumen.
Für gemeinfreie Inhalte sind solche Lizenzen dagegen nicht erforderlich, weil sie ohnehin ohne jede Einschränkung und Verpflichtung genutzt werden dürfen (das genau ist die Definition von Gemeinfreiheit). Gemeinfreie Daten unter Open-Content-Lizenzen zu stellen (die immer auch Nutzungsrestriktionen und/oder Rechtspflichten auferlegen), würde dem Nutzer mehr Rechte aufbürden als einräumen. Dies wird daher auch als Copyfraud bezeichnet (Urheberrechtsbetrug). ... [mehr] https://irights.info/artikel/rechte-an-forschungsdaten-und-datenbanken/29587
Datenschutz-Grundverordnung: Datenschutzbeauftragter sieht Erfolg der DSGVO
Der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte Dieter Kugelmann hat
eine positive Bilanz zur Umsetzung der EU-Grundverordnung gezogen.
"Verstöße gegen den Datenschutz sind kein Kavaliersdelikt mehr", sagte
Kugelmann. Auch gegen große Internetkonzerne wie Google gebe es jetzt
eine klare Handhabe für Bürger, die sich in ihren Rechten verletzt
fühlten. Solche Beschwerden von Rheinland-Pfälzern werden über eine
gemeinsame europäische Plattform an die Aufsichtsbehörde in Irland
weitergeleitet, wo Google seine Europazentrale hat.
Seit der neuen Datenschutz-Grundverordnung erkundigen sich die Rheinland-Pfälzer weit häufiger nach dem Schutz ihrer persönlichen Daten als vorher. "Die Zahl der Beratungen hat sich mehr als verdoppelt und stabilisiert sich auf diesem Niveau", sagte Kugelmann. Das neue Regelwerk sei aus Sicht des Datenschutzes ein Erfolg. "Die Grundverordnung hat das Bewusstsein gestärkt, es ist gut, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre Rechte auch wahrnehmen." ... [mehr] https://heise.de/-4507183
Seit der neuen Datenschutz-Grundverordnung erkundigen sich die Rheinland-Pfälzer weit häufiger nach dem Schutz ihrer persönlichen Daten als vorher. "Die Zahl der Beratungen hat sich mehr als verdoppelt und stabilisiert sich auf diesem Niveau", sagte Kugelmann. Das neue Regelwerk sei aus Sicht des Datenschutzes ein Erfolg. "Die Grundverordnung hat das Bewusstsein gestärkt, es ist gut, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre Rechte auch wahrnehmen." ... [mehr] https://heise.de/-4507183
Dienstag, 27. August 2019
These Books Will Make You the Most Interesting Person at Any Party / Jeff Somers. BookBub August 26 2019
Cocktail conversation is like speed dating; you’ve got mere seconds to
show people you’re not only worldly, witty, and erudite, but also to
show that you’re interesting. How to be interesting? The answer
is simple: Read a lot of books. With the right reading list you can
become a small talk ninja, able to intelligently discuss everything from
the cocktails being served to the latest news being buzzed about. So if
you’re looking to master how to be interesting and become the
most popular person at your next party, then you don’t want to miss
these books on topics ranging from current events to history to pop
culture. ... [mehr] https://www.bookbub.com/blog/how-to-be-interesting-editorial-blurbs
Das bibliothekarische Weblog netbib an neuer Stelle
Bibliothekarische Weblogs haben eine lange, wechselreiche Geschichte. Manche bleiben, wie zum Beispiel die kooperativ geführten bibliothekarisch.de und netbib, andere erleben eine Blütezeit und verschwinden dann wieder. Und manche wandern - so jetzt netbib, das schon seit einiger Zeit unter https://netbib.hypotheses.org/ zu erreichen ist. Der Anspruch ist gleich geblieben: Einen aktuellen Blick auf das Bibliothekswesen und seine Rahmenbedingungen, insbesondere hinsichtlich des Internets zu bieten.
Wir danken dem Rechenzentrum der Universitätsbibliothek Dortmund (speziell Michael Schaarwächter und Michael Neumann), das uns bisher gehostet hat und dem neuen Provider, dem Blogverbund https://hypotheses.org/!
Viele Grüße
Edlef Stabenau und Jürgen Plieninger
via http://www.inetbib.de/listenarchiv/msg66708.html
Wir danken dem Rechenzentrum der Universitätsbibliothek Dortmund (speziell Michael Schaarwächter und Michael Neumann), das uns bisher gehostet hat und dem neuen Provider, dem Blogverbund https://hypotheses.org/!
Viele Grüße
Edlef Stabenau und Jürgen Plieninger
via http://www.inetbib.de/listenarchiv/msg66708.html
Umgekehrte Bildersuche
Unter dem Titel „Umgekehrte Bildersuche mit Google, Yandex und Co.“ gibt Fiete Stegers auf onlinejournalismus.de einen Überblick zur Bildersuche (via Netbib).
via https://blog.digithek.ch/umgekehrte-bildersuche/
via https://blog.digithek.ch/umgekehrte-bildersuche/
Mixed reception for German open access deal with Springer Nature / Rebecca Trager. Royal Society of Chemistry 27 August 2019
Springer Nature has reached an open access publishing deal with 700 German research universities, but it faces some pushback
The academic publishing powerhouse Springer Nature has reached what it is touting as ‘the world’s most comprehensive open access agreement’ with a consortium of nearly 700 research universities in Germany. But there is some pushback to the arrangement.The agreement, known as Project DEAL, was announced on 23 August and will be finalised later this year. It specifies that these German member institutions will be able to publish open access (OA) in both Springer Nature’s fully OA journals and its 1,900 hybrid journals, at least for the two years from 2020 to 2022. The deal is expected to see more than 13,000 open access articles from German researchers published each year.
There will be a ‘publish and read’ (PAR) component to the deal, which will be reflected in a per-article PAR fee of €2750 (£2480). Springer Nature will offer the participating institutions a 20% discount on the list price for some OA journals, and list price increases of article processing charges can rise by up to 3.5% per journal per year. Interestingly, this PAR element of the agreement does not include Nature and its sister journals. ... [mehr] https://www.chemistryworld.com/news/mixed-reception-for-german-open-access-deal-with-springer-nature/3010886.article
Das Fellow-Programm Freies Wissen: Open Science selbst probiert
Martina Trognitz (2019). Das Fellow-Programm Freies
Wissen: Open Science selbst probiert. Mitteilungen der Vereinigung
Österreichischer Bibliothekarinnen und Bibliothekare 72(2). https://doi.org/10.31263/voebm.v72i2.3033
Der Aufsatz gibt die persönlichen Erfahrungen der Autorin mit offener Wissenschaft während des Studiums und als Fellow des Fellow-Programms Freies Wissen wieder. Einleitend wird eine kurze Einführung zum Begriff “Open Science”, offene Wissenschaft, sowie den damit zusammenhängenden Prinzipien gegeben, um anschließend über deren Anwendung in den Studiengängen Klassische Archäologie und Computerlinguistik zu reflektieren. Es folgt eine Vorstellung des Fellow-Programms und ein Überblick der Aktivitäten und die praktische Anwendung der Prinzipien anhand eines Projektes zur Erstellung einer interaktiven, offenen Online-Bibliografie während der achtmonatigen Laufzeit der Programmrunde 2018/2019.
via https://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=49769
Der Aufsatz gibt die persönlichen Erfahrungen der Autorin mit offener Wissenschaft während des Studiums und als Fellow des Fellow-Programms Freies Wissen wieder. Einleitend wird eine kurze Einführung zum Begriff “Open Science”, offene Wissenschaft, sowie den damit zusammenhängenden Prinzipien gegeben, um anschließend über deren Anwendung in den Studiengängen Klassische Archäologie und Computerlinguistik zu reflektieren. Es folgt eine Vorstellung des Fellow-Programms und ein Überblick der Aktivitäten und die praktische Anwendung der Prinzipien anhand eines Projektes zur Erstellung einer interaktiven, offenen Online-Bibliografie während der achtmonatigen Laufzeit der Programmrunde 2018/2019.
via https://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=49769
Online-Atlas INKAR aktualisiert und erweitert
Wo verdienen die Menschen am meisten? Wie unterscheidet sich regional
die Lebenserwartung von Neugeborenen? Wo ist der Weg zum Arbeitsplatz
für Beschäftigte besonders weit? Und wie gut sind kleine und mittelgroße
Zentren mit Ämtern, Apotheken, Schulen oder Krankenhäusern
ausgestattet? Diese und viele weitere Fragen zu den Lebensverhältnissen
in Deutschland beantwortet der Online-Atlas „INKAR – Indikatoren und Karten zur Stadt- und Raumentwicklung“. Das Bundesinstitut für Bau-,
Stadt- und Raumforschung (BBSR) hat seinen Online-Atlas im Zuge der
Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ umfassend aktualisiert und
erweitert. Die neue Version enthält nun mehr als 700 Indikatoren.
via https://idw-online.de/de/news722461
via https://idw-online.de/de/news722461
Montag, 26. August 2019
Buch und Buchhandel in Zahlen - Bericht des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels
Jedes Jahr bringt der Börsenverein des deutschen Buchhandels einen
Bericht über die wirtschaftliche Entwicklung des deutschen Buchmarkts
heraus. Nicht nur für Buchhändler interessant beleuchtet
er die verschiedenen Trends und Entwicklungen der wichtigsten
Buch-relevanten Themen. Zahlen, Ziffern, Prozente, Trends - alles in neutralem Ton und ebenso informativ wie aufschlussreich. ... [mehr] https://creepy-creatures.jimdofree.com/buch2019/
USA: Spotify wegen Unterschlagung von Urheberrechtslizenzen verklagt
Das Plattenlabel des Rappers Eminem, Eight Mile Style, hat Klage gegen den Steaming-Dienst Spotify
erhoben. Spotify soll 243 Lieder des Rappers über seine Streaming-App
anbieten, ohne für die überwiegende Mehrheit der Streams zu zahlen.
Wie der Online-Nachrichtendienst »RP-Online« berichtet, sieht das US-Recht vor, den Urheberrechtsinhaber von Werken, die ein Online-Dienst anbieten will, ausfindig zu machen und angemessene Lizenzgebühren zu zahlen. Ist der Urheber eines Werkes nicht eingetragen oder nicht auffindbar, muss der Anbieter die Lizenzgebühren einbehalten und ggf. an einen Lizenzvertreter zahlen.
Derzeit seien die streitgegenständlichen Lieder von Eminem bei Spotify mit unbekanntem Urheberrechtsinhaber vermerkt, obwohl manche Titel in mehreren Ländern in den Charts waren, so »RP-Online«. Das Label verlange die durch die behauptete Unterschlagung der Lizenzen erlangten Gewinne des schwedischen Unternehmens, oder alternativ eine Entschädigung in Höhe von 150.000 Dollar für jede Verletzung des Urheberrechts, insgesamt 36,45 Millionen Dollar.
Wie der Online-Nachrichtendienst »RP-Online« berichtet, sieht das US-Recht vor, den Urheberrechtsinhaber von Werken, die ein Online-Dienst anbieten will, ausfindig zu machen und angemessene Lizenzgebühren zu zahlen. Ist der Urheber eines Werkes nicht eingetragen oder nicht auffindbar, muss der Anbieter die Lizenzgebühren einbehalten und ggf. an einen Lizenzvertreter zahlen.
Derzeit seien die streitgegenständlichen Lieder von Eminem bei Spotify mit unbekanntem Urheberrechtsinhaber vermerkt, obwohl manche Titel in mehreren Ländern in den Charts waren, so »RP-Online«. Das Label verlange die durch die behauptete Unterschlagung der Lizenzen erlangten Gewinne des schwedischen Unternehmens, oder alternativ eine Entschädigung in Höhe von 150.000 Dollar für jede Verletzung des Urheberrechts, insgesamt 36,45 Millionen Dollar.
Dokumente:
via http://www.urheberrecht.org/news/6247/YouTube verklagt User wegen angeblicher Erpressung anderer User
Die Google-Tochter YouTube klagt gegen einen
»YouTube«-Nutzer wegen Missbrauchs des Digital Millenium Copyright Act
(DMCA). Er soll andere Nutzer erpresst haben mit der Drohung, deren
Accounts wegen angeblicher Copyrightverstöße zu melden.
Anfang 2019 soll der Beklagte einige auf der Video-Plattform »YouTube« hochgeladene Videos wegen angeblicher Copyrightverletzungen gemeldet haben. Im Rahmen der Bestimmungen des DMCA löschte YouTube diese Videos. Nach der Löschung habe der Beklagte den betroffenen YouTubern damit gedroht, weitere Videos zu melden, es sei denn, sie würden ihm Geldbeträge zwischen 75 und 300 Dollar überweisen. Die YouTuber hätten sich der sog. »Third Strike« ausgesetzt gesehen, die bei der Video-Plattform zur Sperrung des Accounts führt, berichtet »backstagepro«.
YouTube fordere nun Entschädigungszahlungen von dem Beklagten. Dadurch sollen wohl auch eventuelle Nachahmerinnen und Nachahmer abgeschreckt werden.
Anfang 2019 soll der Beklagte einige auf der Video-Plattform »YouTube« hochgeladene Videos wegen angeblicher Copyrightverletzungen gemeldet haben. Im Rahmen der Bestimmungen des DMCA löschte YouTube diese Videos. Nach der Löschung habe der Beklagte den betroffenen YouTubern damit gedroht, weitere Videos zu melden, es sei denn, sie würden ihm Geldbeträge zwischen 75 und 300 Dollar überweisen. Die YouTuber hätten sich der sog. »Third Strike« ausgesetzt gesehen, die bei der Video-Plattform zur Sperrung des Accounts führt, berichtet »backstagepro«.
YouTube fordere nun Entschädigungszahlungen von dem Beklagten. Dadurch sollen wohl auch eventuelle Nachahmerinnen und Nachahmer abgeschreckt werden.
Dokumente:
via http://www.urheberrecht.org/news/6248/Re: PROJEKT DEAL UND SPRINGER NATURE VEREINBAREN RAHMEN FÜR WELTWEIT UMFANGREICHSTEN OPEN ACCESS-TRANSFORMATIONSVERTRAG / R. Kuhlen
Ich hoffe, dass sich hier bald eine intensive Diskussion um den SP-Deal entwickelt. Also los!
Insgesamt stimme ich zu, dass das Ganze ein wichtiger Schritt in Richtung einer umfassenden, wenn nicht vollständigen OA-Transformation ist. So wird es zweifellos in absehbarer Zeit geschehen. Daher ein Dank an die Allianz. "Leider" ist es so, dass auf dem Weg dahin wohl immer Kompromisse geschlossen werden müssen. Neben Anderem ist mir noch ein Detail besonders problematisch bzw. ungekärt. Ich teile nicht die Sicht von Herrn Franke, das sich die Kosten für einen einzelnen Artikel jetzt ins Verhältnis zu den bisherigen Subskriptionskosten berechnen. Ich meine verstanden haben, dass durch den deal ca. 3,5 Mio bereitgestellten werden, mit denen 13.000 Artikel/Jahr OA gestellt werden können und dass dann die €2.750 für jeden Artikel eines Autors von der für ihn zuständigen Bibliothek entrichtet werden muss. Ist dem so? Weiter kann man wohl auf alle, also auch auf alle Nicht-OA-Artikel bei SP zugreifen, aber nur "lesend". Was heisst das? Können diese Artikel also nicht auf Sticks gespeichert oder ausgedruckt werden (sind also durch DRM geschützt?), und können sie z.B. auch nicht, wie es sogar im UrhG vorgesehen ist, für die lokalen Zwecke von Forschung und Lehre in vollem Umfang öffentlich zugänglich gemacht werden? Und wie ist der Zugriff organisiert? Hoffentlich nicht dadurch, dass man jetzt in die Räume der Bibliotheken gehen muss, um dort zu lesen! Und wie wird dieser Zugriff finanziert? Durch Subskriptionsgebühren wie bislang, wobei der Anteil der OA-Beiträge davon abgezogen wird?
Vieles wäre einfacher zu beantworten, wenn das Memorandum of Understanding öffentlich gemacht würde. Ich finde es, auch wenn es üblich sein mag, unangemessen, dass ein Vertrag, auch bzw. besonders wenn es nur ein Memo ist, nicht öffentlich einsehbar gemacht wird. Die Vertragspartner der Allianz sind öffentlich finanzierte Organisationen. Wie können sie sich auf eine solche "Geheimdiplomatie" einlassen!
RK
via http://www.inetbib.de/listenarchiv/msg66707.html
Insgesamt stimme ich zu, dass das Ganze ein wichtiger Schritt in Richtung einer umfassenden, wenn nicht vollständigen OA-Transformation ist. So wird es zweifellos in absehbarer Zeit geschehen. Daher ein Dank an die Allianz. "Leider" ist es so, dass auf dem Weg dahin wohl immer Kompromisse geschlossen werden müssen. Neben Anderem ist mir noch ein Detail besonders problematisch bzw. ungekärt. Ich teile nicht die Sicht von Herrn Franke, das sich die Kosten für einen einzelnen Artikel jetzt ins Verhältnis zu den bisherigen Subskriptionskosten berechnen. Ich meine verstanden haben, dass durch den deal ca. 3,5 Mio bereitgestellten werden, mit denen 13.000 Artikel/Jahr OA gestellt werden können und dass dann die €2.750 für jeden Artikel eines Autors von der für ihn zuständigen Bibliothek entrichtet werden muss. Ist dem so? Weiter kann man wohl auf alle, also auch auf alle Nicht-OA-Artikel bei SP zugreifen, aber nur "lesend". Was heisst das? Können diese Artikel also nicht auf Sticks gespeichert oder ausgedruckt werden (sind also durch DRM geschützt?), und können sie z.B. auch nicht, wie es sogar im UrhG vorgesehen ist, für die lokalen Zwecke von Forschung und Lehre in vollem Umfang öffentlich zugänglich gemacht werden? Und wie ist der Zugriff organisiert? Hoffentlich nicht dadurch, dass man jetzt in die Räume der Bibliotheken gehen muss, um dort zu lesen! Und wie wird dieser Zugriff finanziert? Durch Subskriptionsgebühren wie bislang, wobei der Anteil der OA-Beiträge davon abgezogen wird?
Vieles wäre einfacher zu beantworten, wenn das Memorandum of Understanding öffentlich gemacht würde. Ich finde es, auch wenn es üblich sein mag, unangemessen, dass ein Vertrag, auch bzw. besonders wenn es nur ein Memo ist, nicht öffentlich einsehbar gemacht wird. Die Vertragspartner der Allianz sind öffentlich finanzierte Organisationen. Wie können sie sich auf eine solche "Geheimdiplomatie" einlassen!
RK
via http://www.inetbib.de/listenarchiv/msg66707.html
Re: PROJEKT DEAL UND SPRINGER NATURE VEREINBAREN RAHMEN FÜR WELTWEIT UMFANGREICHSTEN OPEN ACCESS-TRANSFORMATIONSVERTRAG / Kai Geschuhn
Sehr geehrter Herr Prof. Kuhlen,
vielen Dank für Ihre Reaktion und Ihre kritischen Anmerkungen zur neuen DEAL-Vereinbarung. Sie werfen wichtige Fragen auf, die ich im Folgenden versuchen möchte, zu beantworten. Projekt DEAL ist angetreten, bundesweite Lizenzverträge mit den drei großen Wissenschaftsverlagen zu verhandeln, zunächst einmal, um den Zugang zu den Inhalten dieser Verlage für ALLE Wissenschaftseinrichtungen maßgeblich zu verbessern, und das zu fairen Konditionen. Dieses Ziel ist erreicht worden: sowohl der Wiley-Vertrag als auch der zukünftige Springer Nature-Vertrag ermöglichen den berechtigten Einrichtungen eine Teilnahme im Rahmen der bisherigen lokalen Bibliotheksausgaben für diese Verlage, jedoch erhält man dafür nun Zugriff auf das GESAMTE Zeitschriftenportfolio der Verlage. Ebenso können die zahlreichen Fachhochschulen und kleineren Wissenschaftsstandorte teilnehmen, die zuvor überhaupt nicht oder nur in sehr kleinem Umfang lizenzieren konnten.
Sie schreiben „Ich hatte mir das einmal ganz anders für DEAL vorgestellt. Ich dachte, DEAL bezahlt pauschal einen sicherlich hohen Betrag an die Verlage (…), und dann können alle Wissenschaftler in Deutschland die Springer-, Wiley-Produkte nach OA-Prinzipien nutzen.“ Ich bin mir nicht sicher, ob ich Sie hier richtig verstehe: Durch die DEAL-Verträge können nun die Wissenschaftler*innen an deutschen Forschungs- und Hochschuleinrichtungen auf die Zeitschriften der Verlage nahezu vollumfänglich zugreifen, eine Nutzung zu OA-Prinzipien kann jedoch nach wie vor nur bei jenen Artikeln möglich sein, die unter einer freien Lizenz publiziert wurden, entweder hybrid in den Subskriptionszeitschriften oder in reinen OA-Zeitschriften.
Hier setzt allerdings das zweite Prinzip der DEAL-Verträge an: Sie stellen sicher, dass die Publikationen von Wissenschaftler*innen an deutschen Einrichtungen im Open Access erscheinen. Damit steigt der Anteil der frei verfügbaren Artikel in den Zeitschriften dieser Verlage weiter an, und je mehr Bibliotheken und nationale oder regionale Konsortien weltweit ähnliche Verträge verhandeln, desto näher kommen wir an einen Punkt, an dem das Standard-Subskriptionsmodell für wissenschaftliche Literatur abgelöst wird von einem publikationsbasierten Open Access-Modell. Für viele der etwa 20 Verlage (darunter die drei Großverlage Elsevier, Wiley, Springer Nature plus zahlreiche Fachgesellschaften wie die ACS, RSC, APS etc.), bei denen zusammengenommen etwa 80 % des deutschen Publikationsoutputs erscheinen, bietet es sich an, die bisherigen Subskriptionskosten in Open Access-Artikelgebühren umzuwandeln und diese, genau wie Sie es beschreiben, aus jenen Bibliotheksbudgets zu bestreiten, aus denen zuvor die Zugänge finanziert worden sind. Das entspricht grundsätzlich dem Ansatz der Open Access-Transformationen: Anstatt mehr und mehr zusätzliche Mittel in das Gesamtsystem zu spülen, sollen die vorhanden Mittel, die Bibliotheken seit Jahr und Tag für den Erwerb von Lizenzen und Subskriptionen aufwenden, umgewidmet werden. Damit beenden wir das viel kritisierte „Double Dipping“ der Verlage: Es lässt sich leider nur vermuten, in welchem Umfang Wissenschaftsautor*innen jährlich Mittel für das Open Access-Publizieren außerhalb der institutionellen Publikationsfonds aufwenden, es sind aber sicher keine kleinen Beträge. Die Open Access-Finanzierung zu institutionalisieren ist so gesehen ein bewusstes Ziel, um die Gesamtkosten des wissenschaftlichen Publikationssystems im Zaum zu halten und diese überhaupt perspektivisch steuern zu können.
Sie fragen „Wie steht es im Übrigen mit den vielen anderen Artikeln in den 1900 kommerziellen Springerzeitschriften, die nicht von Autoren an den 700 an DEAL beteiligten Organisationen produziert werden? Sind dann weiter anteilige Subskriptionsgebühren zu bezahlen?“ Wie eingangs dargelegt, können die Angehörigen der teilnehmenden Einrichtungen tatsächlich nahezu alle Inhalte der Zeitschriftenportfolios der im Rahmen von Projekt DEAL verhandelten Verträge lesen, und nicht nur die Artikel ihrer eigenen Autor*innen, für welche OA-Publikationsgebühren bezahlt wurden. Tatsächlich enthalten die Artikelgebühren aber noch anteilige Subskriptionskosten in der sogenannten „Publish and Read“-Fee (PAR Fee). Die PAR Fee ist deshalb auch noch nicht als eine marktübliche APC zu bewerten, sie reflektiert die spezifische Kostensituation in Deutschland, d.h. grob gesagt die gesamten deutschen Bibliotheksausgaben geteilt durch das durchschnittliche Publikationsaufkommen aus Deutschland für den jeweiligen Verlag. Das PAR-Modell stellt ein Zwischenstadion dar, welches schrittweise weiter in ein rein publikationsbasiertes Preismodell umgewandelt werden wird. Sie sagen „Besonders viel werden Hochschulen mit publikationsintensiven Forschern zahlen müssen“. Das ist wohl der am heißesten diskutierte Punkt im Kontext der Open Access-Transformation. Wie beschrieben, ist es gelungen, die Verhandlungsziele im Rahmen der bisherigen Ausgaben der deutschen wissenschaftlichen Bibliotheken für die entsprechenden Verlage zu erreichen. Beim Wiley-DEAL-Vertrag wird gegenüber dem Verlag publikationsbasiert bezahlt, d.h. Wiley rechnet mit der MPDL Services GmbH jede Publikation berechtigter Autor*innen in Höhe der PAR Fee (2.750 EUR ) ab. Die Kosten für den Beitritt einer einzelnen Einrichtung bemessen sich aber zunächst weiterhin an den jeweiligen bisherigen Subskriptionsausgaben bei dem Verlag.
Über den Vertragszeitraum hinweg ist jedoch der Umstieg auf das Publikationskostenmodell auch auf Ebene der einzelnen Einrichtungen geplant. Es ist völlig richtig, dass das, was sich für Gesamtdeutschland so schön kostenneutral darstellt, lokal zu Verschiebungen und zum Teil auch zu Mehrkosten bei einzelnen Verlagen führen kann. Pauschal kann ich Ihrer Aussage, dass dies Hochschulen mit publikationsstarken Forschern betrifft, aber nicht zustimmen. Nicht das lokale Publikationsaufkommen an sich ist entscheidend, sondern in welchem Verhältnis es zu den bisherigen Subskriptionsausgaben steht. Publikationsintensive Standorte mögen ebenso vergleichsweise hohe Subskriptionsausgaben haben. Ohne die Problematik perspektivisch steigender Kosten für einzelne Einrichtungen bei einigen Verlagen einfach vom Tisch wischen zu wollen, spricht aus einer Informationsversorger-Perspektive heraus dennoch Vieles dafür, diesen Weg selbst dann mitzugehen:
vielen Dank für Ihre Reaktion und Ihre kritischen Anmerkungen zur neuen DEAL-Vereinbarung. Sie werfen wichtige Fragen auf, die ich im Folgenden versuchen möchte, zu beantworten. Projekt DEAL ist angetreten, bundesweite Lizenzverträge mit den drei großen Wissenschaftsverlagen zu verhandeln, zunächst einmal, um den Zugang zu den Inhalten dieser Verlage für ALLE Wissenschaftseinrichtungen maßgeblich zu verbessern, und das zu fairen Konditionen. Dieses Ziel ist erreicht worden: sowohl der Wiley-Vertrag als auch der zukünftige Springer Nature-Vertrag ermöglichen den berechtigten Einrichtungen eine Teilnahme im Rahmen der bisherigen lokalen Bibliotheksausgaben für diese Verlage, jedoch erhält man dafür nun Zugriff auf das GESAMTE Zeitschriftenportfolio der Verlage. Ebenso können die zahlreichen Fachhochschulen und kleineren Wissenschaftsstandorte teilnehmen, die zuvor überhaupt nicht oder nur in sehr kleinem Umfang lizenzieren konnten.
Sie schreiben „Ich hatte mir das einmal ganz anders für DEAL vorgestellt. Ich dachte, DEAL bezahlt pauschal einen sicherlich hohen Betrag an die Verlage (…), und dann können alle Wissenschaftler in Deutschland die Springer-, Wiley-Produkte nach OA-Prinzipien nutzen.“ Ich bin mir nicht sicher, ob ich Sie hier richtig verstehe: Durch die DEAL-Verträge können nun die Wissenschaftler*innen an deutschen Forschungs- und Hochschuleinrichtungen auf die Zeitschriften der Verlage nahezu vollumfänglich zugreifen, eine Nutzung zu OA-Prinzipien kann jedoch nach wie vor nur bei jenen Artikeln möglich sein, die unter einer freien Lizenz publiziert wurden, entweder hybrid in den Subskriptionszeitschriften oder in reinen OA-Zeitschriften.
Hier setzt allerdings das zweite Prinzip der DEAL-Verträge an: Sie stellen sicher, dass die Publikationen von Wissenschaftler*innen an deutschen Einrichtungen im Open Access erscheinen. Damit steigt der Anteil der frei verfügbaren Artikel in den Zeitschriften dieser Verlage weiter an, und je mehr Bibliotheken und nationale oder regionale Konsortien weltweit ähnliche Verträge verhandeln, desto näher kommen wir an einen Punkt, an dem das Standard-Subskriptionsmodell für wissenschaftliche Literatur abgelöst wird von einem publikationsbasierten Open Access-Modell. Für viele der etwa 20 Verlage (darunter die drei Großverlage Elsevier, Wiley, Springer Nature plus zahlreiche Fachgesellschaften wie die ACS, RSC, APS etc.), bei denen zusammengenommen etwa 80 % des deutschen Publikationsoutputs erscheinen, bietet es sich an, die bisherigen Subskriptionskosten in Open Access-Artikelgebühren umzuwandeln und diese, genau wie Sie es beschreiben, aus jenen Bibliotheksbudgets zu bestreiten, aus denen zuvor die Zugänge finanziert worden sind. Das entspricht grundsätzlich dem Ansatz der Open Access-Transformationen: Anstatt mehr und mehr zusätzliche Mittel in das Gesamtsystem zu spülen, sollen die vorhanden Mittel, die Bibliotheken seit Jahr und Tag für den Erwerb von Lizenzen und Subskriptionen aufwenden, umgewidmet werden. Damit beenden wir das viel kritisierte „Double Dipping“ der Verlage: Es lässt sich leider nur vermuten, in welchem Umfang Wissenschaftsautor*innen jährlich Mittel für das Open Access-Publizieren außerhalb der institutionellen Publikationsfonds aufwenden, es sind aber sicher keine kleinen Beträge. Die Open Access-Finanzierung zu institutionalisieren ist so gesehen ein bewusstes Ziel, um die Gesamtkosten des wissenschaftlichen Publikationssystems im Zaum zu halten und diese überhaupt perspektivisch steuern zu können.
Sie fragen „Wie steht es im Übrigen mit den vielen anderen Artikeln in den 1900 kommerziellen Springerzeitschriften, die nicht von Autoren an den 700 an DEAL beteiligten Organisationen produziert werden? Sind dann weiter anteilige Subskriptionsgebühren zu bezahlen?“ Wie eingangs dargelegt, können die Angehörigen der teilnehmenden Einrichtungen tatsächlich nahezu alle Inhalte der Zeitschriftenportfolios der im Rahmen von Projekt DEAL verhandelten Verträge lesen, und nicht nur die Artikel ihrer eigenen Autor*innen, für welche OA-Publikationsgebühren bezahlt wurden. Tatsächlich enthalten die Artikelgebühren aber noch anteilige Subskriptionskosten in der sogenannten „Publish and Read“-Fee (PAR Fee). Die PAR Fee ist deshalb auch noch nicht als eine marktübliche APC zu bewerten, sie reflektiert die spezifische Kostensituation in Deutschland, d.h. grob gesagt die gesamten deutschen Bibliotheksausgaben geteilt durch das durchschnittliche Publikationsaufkommen aus Deutschland für den jeweiligen Verlag. Das PAR-Modell stellt ein Zwischenstadion dar, welches schrittweise weiter in ein rein publikationsbasiertes Preismodell umgewandelt werden wird. Sie sagen „Besonders viel werden Hochschulen mit publikationsintensiven Forschern zahlen müssen“. Das ist wohl der am heißesten diskutierte Punkt im Kontext der Open Access-Transformation. Wie beschrieben, ist es gelungen, die Verhandlungsziele im Rahmen der bisherigen Ausgaben der deutschen wissenschaftlichen Bibliotheken für die entsprechenden Verlage zu erreichen. Beim Wiley-DEAL-Vertrag wird gegenüber dem Verlag publikationsbasiert bezahlt, d.h. Wiley rechnet mit der MPDL Services GmbH jede Publikation berechtigter Autor*innen in Höhe der PAR Fee (2.750 EUR ) ab. Die Kosten für den Beitritt einer einzelnen Einrichtung bemessen sich aber zunächst weiterhin an den jeweiligen bisherigen Subskriptionsausgaben bei dem Verlag.
Über den Vertragszeitraum hinweg ist jedoch der Umstieg auf das Publikationskostenmodell auch auf Ebene der einzelnen Einrichtungen geplant. Es ist völlig richtig, dass das, was sich für Gesamtdeutschland so schön kostenneutral darstellt, lokal zu Verschiebungen und zum Teil auch zu Mehrkosten bei einzelnen Verlagen führen kann. Pauschal kann ich Ihrer Aussage, dass dies Hochschulen mit publikationsstarken Forschern betrifft, aber nicht zustimmen. Nicht das lokale Publikationsaufkommen an sich ist entscheidend, sondern in welchem Verhältnis es zu den bisherigen Subskriptionsausgaben steht. Publikationsintensive Standorte mögen ebenso vergleichsweise hohe Subskriptionsausgaben haben. Ohne die Problematik perspektivisch steigender Kosten für einzelne Einrichtungen bei einigen Verlagen einfach vom Tisch wischen zu wollen, spricht aus einer Informationsversorger-Perspektive heraus dennoch Vieles dafür, diesen Weg selbst dann mitzugehen:
- Die Umstellung erfolgt schrittweise. Die mehrjährigen DEAL-Verträge
bieten einen Rahmen für lokale Reorganisationsprozesse wie z.B. der
Zentralisierung der OA-Finanzierung in der bibliothekarischen Erwerbung.
Haushaltsplanung und Budgetierung können in diesem Zeitraum überprüft
und angepasst werden. Gleichfalls lassen sich Möglichkeiten eruieren, um
Gewinner-Verlierer-Szenarios solidarisch auszubalancieren, etwa auf
Bundesländerebene. Darüber hinaus entstehen Förderprogramme, um lokale
Härten in der Transformationsphase auszugleichen.
- Einsparungen auf anderen Ebenen, z.B. bei Verlagen, bei denen sich das Verhältnis Publikationskosten-bisherige Subskriptionskosten günstiger darstellt, können zur Finanzierung von Mehrkosten genutzt werden. Eingesparte „Double Dipping“ Hybrid-OA-Kosten aus Forschungsbudgets können ggfls. zentralisiert werden.
- Wie dargelegt, ist der derzeitige Level der PAR Fee nicht das letzte Wort. Sie bietet zum jetzigen Zeitpunkt vor allem einen Einstieg in ein transparenteres Bezahlmodell für die Kernverlage. Im Unterschied zum Subskriptionssystem entstehen die Kosten nun pro erbrachte Leistung und werden vergleichbar. Das Konzept der kundengesteuerten Erwerbung (Patron-Driven-Aquisition), das in Bibliotheken seit vielen Jahren im Bereich des Monographienerwerbs diskutiert und eingesetzt wird, lässt sich im Zuge der OA-Transformation auf den Zeitschriftenbereich übertragen. Anstatt beliebig wachsende Zeitschriftenpakete zu erwerben, wohl wissend, dass oft nur ein Bruchteil der Titel tatsächlich genutzt wird, werden bei der Finanzierung von Open Access-Publikationsgebühren Gelder direkt dort allokiert, wo eine unmittelbare Nachfrage entsteht. Und nicht zum Schluss geht es in der Tat bei der OA-Transformation, genau wie Sie schreiben, darum, „das ganze Geld zur Unterstützung von OA-Produkten (einschließlich Monographien und Lehrbücher)“ zu verwenden. Das Verhandeln von Open Access-Verträgen mit den kommerziellen Großverlagen ist dabei ein essentieller Baustein einer Gesamtstrategie. Diese möchte eben nicht nur einfach Subskriptionen durch APCs ersetzen, sondern zielt darauf ab, die derzeitigen Finanzströme und das herrschende Geschäftsmodell zu durchbrechen, sodass überhaupt Mittel frei werden können, um alternative Publikationsinitiativen aus der Wissenschaftsumgebung, wie z.B. der Open Library of Humanities, SciPost, LIBRARIA, Language Science Press usw., und weitere Innovationen, die die digitalen Möglichkeiten für die Wissenschaftskommunikation endlich ausschöpfen, zu finanzieren. Es gibt keine Gründe, anzunehmen, dass der Umstieg auf ein Open Access-Modell die Marktmacht der kommerziellen Großverlage weiter stärken wird. Zehntausende Artikel aus deutschen Wissenschaftseinrichtungen werden frei verfügbar und es werden ja gerade keine Nutzungsrechte mehr an den Verlag übertragen. Damit entsteht perspektivisch mehr und nicht weniger Wettbewerb, da nun eben nicht mehr nur die bisherigen Player berechtigt sind, Informationsprodukte darauf aufzubauen. Dass, wie Sie sagen, die Einnahmen für die Verlage jetzt sicher kalkulierbar sind, ist für den Wiley-Vertrag nicht ganz richtig, da tatsächlich nur das bezahlt wird, was publiziert wird. Auch in diesem Sinne ist das Pay-as-you-publish-Modell eine Verbesserung gegenüber mehrjährigen vorausbezahlten Subskriptionsverträgen.
Die DEAL-Vereinbarungen können doch gegenüber dem bisherigen Status Quo nur als Verbesserung gesehen werden, sowohl in Bezug auf eine flächendeckende Literaturversorgung in Deutschland als auch auf die praktische Umsetzung von Open Access in der Breite. Hinzu kommt eine zuvor nie dagewesene strategische Positionierung gegenüber den Verlagen, die dadurch möglich wurde, dass sich alle deutschen Wissenschaftsorganisationen mit den Zielen von Projekt DEAL solidarisiert haben.
- Einsparungen auf anderen Ebenen, z.B. bei Verlagen, bei denen sich das Verhältnis Publikationskosten-bisherige Subskriptionskosten günstiger darstellt, können zur Finanzierung von Mehrkosten genutzt werden. Eingesparte „Double Dipping“ Hybrid-OA-Kosten aus Forschungsbudgets können ggfls. zentralisiert werden.
- Wie dargelegt, ist der derzeitige Level der PAR Fee nicht das letzte Wort. Sie bietet zum jetzigen Zeitpunkt vor allem einen Einstieg in ein transparenteres Bezahlmodell für die Kernverlage. Im Unterschied zum Subskriptionssystem entstehen die Kosten nun pro erbrachte Leistung und werden vergleichbar. Das Konzept der kundengesteuerten Erwerbung (Patron-Driven-Aquisition), das in Bibliotheken seit vielen Jahren im Bereich des Monographienerwerbs diskutiert und eingesetzt wird, lässt sich im Zuge der OA-Transformation auf den Zeitschriftenbereich übertragen. Anstatt beliebig wachsende Zeitschriftenpakete zu erwerben, wohl wissend, dass oft nur ein Bruchteil der Titel tatsächlich genutzt wird, werden bei der Finanzierung von Open Access-Publikationsgebühren Gelder direkt dort allokiert, wo eine unmittelbare Nachfrage entsteht. Und nicht zum Schluss geht es in der Tat bei der OA-Transformation, genau wie Sie schreiben, darum, „das ganze Geld zur Unterstützung von OA-Produkten (einschließlich Monographien und Lehrbücher)“ zu verwenden. Das Verhandeln von Open Access-Verträgen mit den kommerziellen Großverlagen ist dabei ein essentieller Baustein einer Gesamtstrategie. Diese möchte eben nicht nur einfach Subskriptionen durch APCs ersetzen, sondern zielt darauf ab, die derzeitigen Finanzströme und das herrschende Geschäftsmodell zu durchbrechen, sodass überhaupt Mittel frei werden können, um alternative Publikationsinitiativen aus der Wissenschaftsumgebung, wie z.B. der Open Library of Humanities, SciPost, LIBRARIA, Language Science Press usw., und weitere Innovationen, die die digitalen Möglichkeiten für die Wissenschaftskommunikation endlich ausschöpfen, zu finanzieren. Es gibt keine Gründe, anzunehmen, dass der Umstieg auf ein Open Access-Modell die Marktmacht der kommerziellen Großverlage weiter stärken wird. Zehntausende Artikel aus deutschen Wissenschaftseinrichtungen werden frei verfügbar und es werden ja gerade keine Nutzungsrechte mehr an den Verlag übertragen. Damit entsteht perspektivisch mehr und nicht weniger Wettbewerb, da nun eben nicht mehr nur die bisherigen Player berechtigt sind, Informationsprodukte darauf aufzubauen. Dass, wie Sie sagen, die Einnahmen für die Verlage jetzt sicher kalkulierbar sind, ist für den Wiley-Vertrag nicht ganz richtig, da tatsächlich nur das bezahlt wird, was publiziert wird. Auch in diesem Sinne ist das Pay-as-you-publish-Modell eine Verbesserung gegenüber mehrjährigen vorausbezahlten Subskriptionsverträgen.
Die DEAL-Vereinbarungen können doch gegenüber dem bisherigen Status Quo nur als Verbesserung gesehen werden, sowohl in Bezug auf eine flächendeckende Literaturversorgung in Deutschland als auch auf die praktische Umsetzung von Open Access in der Breite. Hinzu kommt eine zuvor nie dagewesene strategische Positionierung gegenüber den Verlagen, die dadurch möglich wurde, dass sich alle deutschen Wissenschaftsorganisationen mit den Zielen von Projekt DEAL solidarisiert haben.
Sonntag, 25. August 2019
De Gruyter kooperiert mit Academic Studies Press (ASP)
Academic Studies Press (ASP), ein US-Wissenschaftsverlag mit Sitz in
Boston, und De Gruyter haben eine Vertriebspartnerschaft für E-Books
vereinbart.
Damit werden rund 360 Front- und Backlist-eBooks der Academic Studies Press (ASP) über degruyter.com vertrieben. ASP veröffentlicht jährlich zwischen 50 und 60 neue englischsprachige Titel, vor allem in den Bereichen Judaistik und Slawistik. Darüber hinaus veröffentlicht ASP auch drei Subskriptionszeitschriften. 60 der ASP-Buchtitel sind Open-Access-Bücher.
ASP, ein unabhängiger Wissenschaftsverlag mit Sitz in Boston, Massachusetts, wurde 2007 gegründet. Er publiziert hauptsächlich in den Fachgebieten Judaistik und Slawistik, veröffentlicht aber auch Titel in Religions- und Geschichtswissenschaft.
"Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit De Gruyter, um den Zugang der von uns veröffentlichten Forschung zu verbessern − insbesondere außerhalb der USA. Wir sind stolz, Teil einer weiteren Initiative zu sein, die bestätigt, dass kleinere und mittlere Verlage angesichts einer sich rasch ändernden Verlagslandschaft gewinnbringend zusammenarbeiten können", sagt Igor Nemirovsky, Director & Publisher, Academic Studies Press.
Bei De Gruyter werden die Programme in Judaistik und Slawistik "durch diese Kooperation sinnvoll ergänzt", ergänzt Steve Fallon, Director Publisher Partner Program bei De Gruyter.
via https://www.boersenblatt.net/2019-08-23-artikel-de_gruyter_kooperiert_mit_us-wissenschaftsverlag-vertriebspartnerschaft.1711892.html
Damit werden rund 360 Front- und Backlist-eBooks der Academic Studies Press (ASP) über degruyter.com vertrieben. ASP veröffentlicht jährlich zwischen 50 und 60 neue englischsprachige Titel, vor allem in den Bereichen Judaistik und Slawistik. Darüber hinaus veröffentlicht ASP auch drei Subskriptionszeitschriften. 60 der ASP-Buchtitel sind Open-Access-Bücher.
ASP, ein unabhängiger Wissenschaftsverlag mit Sitz in Boston, Massachusetts, wurde 2007 gegründet. Er publiziert hauptsächlich in den Fachgebieten Judaistik und Slawistik, veröffentlicht aber auch Titel in Religions- und Geschichtswissenschaft.
"Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit De Gruyter, um den Zugang der von uns veröffentlichten Forschung zu verbessern − insbesondere außerhalb der USA. Wir sind stolz, Teil einer weiteren Initiative zu sein, die bestätigt, dass kleinere und mittlere Verlage angesichts einer sich rasch ändernden Verlagslandschaft gewinnbringend zusammenarbeiten können", sagt Igor Nemirovsky, Director & Publisher, Academic Studies Press.
Bei De Gruyter werden die Programme in Judaistik und Slawistik "durch diese Kooperation sinnvoll ergänzt", ergänzt Steve Fallon, Director Publisher Partner Program bei De Gruyter.
via https://www.boersenblatt.net/2019-08-23-artikel-de_gruyter_kooperiert_mit_us-wissenschaftsverlag-vertriebspartnerschaft.1711892.html
Interview mit Dagmar Laging, Springer Nature, über den DEAL-Vertrag
Springer Nature und das Projekt DEAL der deutschen Wissenschaftsallianz
haben sich auf einen Vertragsrahmen geeinigt, der vor allem in
Deutschland die Transformation zu Open Access beschleunigen wird.
Börsenblatt Online hat mit Dagmar Laging, Vice President Institutional
Sales Europe bei Springer Nature, über die Verhandlungen und die
Ergebnisse gesprochen. INTERVIEW: MICHAEL ROESLER-GRAICHEN
Der Verhandlungsprozess hat bis jetzt drei Jahre gedauert. War das eine Zeit, in der Sie immer konstruktiv mit der Gegenseite verhandelt haben, oder gab es auch mal Knackpunkte, an denen Sie überlegt haben auszusteigen?
Aussteigen würde ich das nicht nennen. Natürlich haben wir bei einem so komplexen Thema an manchen Punkten unterschiedliche Vorstellungen gehabt, sonst hätten wir das Ganze auch in ein oder anderthalb Jahren verhandeln können. Beide Seiten haben eine Weile gebraucht, um sich einander anzunähern, um die Gegenseite zu verstehen, Gegenargumente zu akzeptieren und dann auf den anderen zuzugehen. Dieser Lernprozess war es, der letztlich viel Zeit erfordert hat.
Hat sich der Fokus der Verhandlungen im Laufe der Zeit immer mehr in Richtung Open Access verschoben – während es anfänglich um eine Bundeslizenz für die Nutzung der E-Journals ging?
Nein, die Open-Access-Publikation gehörte von Anfang an zu den strategischen Zielsetzungen des DEAL-Projekts, es war daher auch das dominante Thema der Verhandlungen. Es ging der Wissenschaftsallianz darum, die Publikationsweise in Richtung Open Access zu bewegen. Das Ganze war mit dem Anspruch verbunden, andere Preis-Level und -Konditionen zu verhandeln.
Da Springer Nature schon einer der größten Open-Access-Anbieter in Deutschland ist – hat das die Einigung erleichtert?
Die Tatsache, dass Springer Nature weltweit das größte Open-Access-Portfolio hat, hat uns für DEAL sicher zu einem interessanten Partner gemacht. Auf der anderen Seite haben wir immer noch ein Portfolio von 1.900 Hybrid-Zeitschriften und knapp 500 Zeitschriften, auf die man nur im Subskriptions-Modus zugreifen kann. Insgesamt ist unser Portfolio nach Elsevier das zweitgrößte weltweit. Die Komplexität des Ganzen – auch im Open-Access-Bereich – erklärt, weshalb wir so gründlich und lange diskutiert haben.
Das Memorandum of Understanding, der Vorvertrag, ist in drei Bereiche gegliedert. Welche sind das?
Zum einen reine Open-Access-Publikationen, dann das Publish-and-Read-Modell für Hybrid-Zeitschriften, das den größten Raum einnimmt, und schließlich der reine Lesezugriff für Subskriptionszeitschriften. Alle durch DEAL und die Wissenschaftsallianz vertretenen Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen werden nach Inkrafttreten des Vertrags über diese Publikations- und Zugriffsmöglichkeiten verfügen.
Soll der Anteil der Open-Access-Publikationen ausgeweitet werden – auch über die Laufzeit des Vertrags hinaus?
Perspektivisch schon, aber innerhalb der Laufzeit des Vertrags wird dies kaum möglich sein. Die hybriden Zeitschriften, bei denen Open Access nur einen Teil ausmacht, sind internationale Journale, in denen Autoren aus aller Welt veröffentlichen, beispielsweise aus Japan, Südamerika oder Europa. Diese Autoren publizieren aber bei weitem nicht alle Open Access, weil dies in vielen Ländern der Welt noch nicht das gewünschte Publikationsformat ist.
Deutschland und Europa (mit der Initiative OA 2020) spielen ja bei Open Access den Treiber ...
Zum einen handelt es sich um eine Initiative der Europäischen Union, und innerhalb der Gemeinschaft unterstützen vor allem die Niederlande, Großbritannien und Deutschland mit DEAL den Übergang in das Open-Access-Modell. Damit sprechen wir auch über Länder, die ganz erheblich zum Volumen von Forschungsergebnissen weltweit beitragen. Deutschland nimmt Platz 4 im globalen Ranking der Länder ein, die die meisten Wissenschaftspublikationen produzieren – nach den USA, China und Großbritannien.
War es schwierig, dem DEAL-Projektteam klarzumachen, dass die Publikationsgewohnheiten weltweit sehr unterschiedlich sind?
Aus deutscher Sicht sehen manche Dinge eben etwas anders aus, als wenn sie sie mit etwas mehr Distanz global betrachten. Aber dieser Perspektivwechsel war Teil des Lernprozesses, von dem ich sprach. In den letzten Monaten konnten wir dafür zügige Fortschritte machen und jetzt das Memorandum of Understanding unterzeichnen.
Die jetzt getroffene Vereinbarung wird für die Wissenschaftsallianz mit hohen Kosten verbunden sein. Gleichzeitig kommen Sie DEAL entgegen, in dem sie für einen Teil des Portfolios Rabatte einräumen ...
Das betrifft vor allem die Zeitschriften von BioMed Central in den Life Sciences. Da kommen wir den teilnehmenden deutschen Institutionen entgegen.
Hat Ihr Chief Financial Officer die Kosten einmal durchgerechnet, und ist er zu dem Ergebnis gekommen, dass Springer Nature am Ende genauso viel einnimmt wie früher?
Sie können sicher sein, dass wir genau gerechnet haben. Das war ja auch einer der Gründe für die lange Verhandlungsdauer. Wir haben einen Weg gefunden, um weiterhin profitabel zu sein und gleichzeitig DEAL einen stabilen, berechenbaren Kostenrahmen für die nächsten Jahre anzubieten.
Hat sich durch die Einigung das Klima zwischen Wissenschaftsverlagen und Wissenschaftsallianz spürbar verbessert?
Das war schon im Laufe der Verhandlungen spürbar. In dem Moment, in dem man anfängt, wirklich miteinander zu reden und zu verstehen, weshalb der andere bestimmte Punkte nicht erfüllen kann, nähert man sich schon einander an. Dazu kommt, dass beide Seiten eine gemeinsame Herausforderung haben: Open Access hat sich global noch nicht als verlässliches Business-Modell bewährt. Es gibt die politische Vorstellung, dass wissenschaftliche Ergebnisse weltweit frei zugänglich sein sollen, was ethisch durchaus zu begrüßen ist. Aber wie das praktisch, finanziell und operativ zu bewältigen ist, ist eben noch nicht abschließend beantwortet. In der Frage, wie wir das gemeinsam strategisch angehen, haben wir ein gutes Niveau erreicht. Wir werden auch über weitere Projekte sprechen, die im Rahmen dieses Vertrags abgeschlossen werden sollen. Dabei wird es unter anderem darum gehen, Forschungsergebnisse besser aufbereiten und zur Verfügung stellen zu können sowie für mehr Transparenz zu sorgen.
Wird der endgültige Vertrag bis zur Buchmesse unter Dach und Fach sein?
Ziel ist es, den Vertrag so rechtzeitig zur Unterschrift zu bringen, dass wir operativ in der Lage sind, ab dem 1. Januar 2020 Artikel im Open Access-Modus zu veröffentlichen. Dazu benötigen wir einige Wochen Vorlauf, deshalb sollte der Zeitpunkt der Unterzeichnung etwa Mitte Oktober liegen, also um die Buchmesse herum.
Wird man den Vertrag im Netz einsehen können?
Ja, der finale Vertrag wird auf der Webseite von Projekt DEAL veröffentlicht werden.
via https://www.boersenblatt.net/2019-08-23-artikel-_es_war_ein_langer_lernprozess_-interview_mit_dagmar_laging__springer_nature__ueber_den_deal-vertrag.1711939.html
Der Verhandlungsprozess hat bis jetzt drei Jahre gedauert. War das eine Zeit, in der Sie immer konstruktiv mit der Gegenseite verhandelt haben, oder gab es auch mal Knackpunkte, an denen Sie überlegt haben auszusteigen?
Aussteigen würde ich das nicht nennen. Natürlich haben wir bei einem so komplexen Thema an manchen Punkten unterschiedliche Vorstellungen gehabt, sonst hätten wir das Ganze auch in ein oder anderthalb Jahren verhandeln können. Beide Seiten haben eine Weile gebraucht, um sich einander anzunähern, um die Gegenseite zu verstehen, Gegenargumente zu akzeptieren und dann auf den anderen zuzugehen. Dieser Lernprozess war es, der letztlich viel Zeit erfordert hat.
Hat sich der Fokus der Verhandlungen im Laufe der Zeit immer mehr in Richtung Open Access verschoben – während es anfänglich um eine Bundeslizenz für die Nutzung der E-Journals ging?
Nein, die Open-Access-Publikation gehörte von Anfang an zu den strategischen Zielsetzungen des DEAL-Projekts, es war daher auch das dominante Thema der Verhandlungen. Es ging der Wissenschaftsallianz darum, die Publikationsweise in Richtung Open Access zu bewegen. Das Ganze war mit dem Anspruch verbunden, andere Preis-Level und -Konditionen zu verhandeln.
Da Springer Nature schon einer der größten Open-Access-Anbieter in Deutschland ist – hat das die Einigung erleichtert?
Die Tatsache, dass Springer Nature weltweit das größte Open-Access-Portfolio hat, hat uns für DEAL sicher zu einem interessanten Partner gemacht. Auf der anderen Seite haben wir immer noch ein Portfolio von 1.900 Hybrid-Zeitschriften und knapp 500 Zeitschriften, auf die man nur im Subskriptions-Modus zugreifen kann. Insgesamt ist unser Portfolio nach Elsevier das zweitgrößte weltweit. Die Komplexität des Ganzen – auch im Open-Access-Bereich – erklärt, weshalb wir so gründlich und lange diskutiert haben.
Das Memorandum of Understanding, der Vorvertrag, ist in drei Bereiche gegliedert. Welche sind das?
Zum einen reine Open-Access-Publikationen, dann das Publish-and-Read-Modell für Hybrid-Zeitschriften, das den größten Raum einnimmt, und schließlich der reine Lesezugriff für Subskriptionszeitschriften. Alle durch DEAL und die Wissenschaftsallianz vertretenen Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen werden nach Inkrafttreten des Vertrags über diese Publikations- und Zugriffsmöglichkeiten verfügen.
Soll der Anteil der Open-Access-Publikationen ausgeweitet werden – auch über die Laufzeit des Vertrags hinaus?
Perspektivisch schon, aber innerhalb der Laufzeit des Vertrags wird dies kaum möglich sein. Die hybriden Zeitschriften, bei denen Open Access nur einen Teil ausmacht, sind internationale Journale, in denen Autoren aus aller Welt veröffentlichen, beispielsweise aus Japan, Südamerika oder Europa. Diese Autoren publizieren aber bei weitem nicht alle Open Access, weil dies in vielen Ländern der Welt noch nicht das gewünschte Publikationsformat ist.
Deutschland und Europa (mit der Initiative OA 2020) spielen ja bei Open Access den Treiber ...
Zum einen handelt es sich um eine Initiative der Europäischen Union, und innerhalb der Gemeinschaft unterstützen vor allem die Niederlande, Großbritannien und Deutschland mit DEAL den Übergang in das Open-Access-Modell. Damit sprechen wir auch über Länder, die ganz erheblich zum Volumen von Forschungsergebnissen weltweit beitragen. Deutschland nimmt Platz 4 im globalen Ranking der Länder ein, die die meisten Wissenschaftspublikationen produzieren – nach den USA, China und Großbritannien.
War es schwierig, dem DEAL-Projektteam klarzumachen, dass die Publikationsgewohnheiten weltweit sehr unterschiedlich sind?
Aus deutscher Sicht sehen manche Dinge eben etwas anders aus, als wenn sie sie mit etwas mehr Distanz global betrachten. Aber dieser Perspektivwechsel war Teil des Lernprozesses, von dem ich sprach. In den letzten Monaten konnten wir dafür zügige Fortschritte machen und jetzt das Memorandum of Understanding unterzeichnen.
Die jetzt getroffene Vereinbarung wird für die Wissenschaftsallianz mit hohen Kosten verbunden sein. Gleichzeitig kommen Sie DEAL entgegen, in dem sie für einen Teil des Portfolios Rabatte einräumen ...
Das betrifft vor allem die Zeitschriften von BioMed Central in den Life Sciences. Da kommen wir den teilnehmenden deutschen Institutionen entgegen.
Hat Ihr Chief Financial Officer die Kosten einmal durchgerechnet, und ist er zu dem Ergebnis gekommen, dass Springer Nature am Ende genauso viel einnimmt wie früher?
Sie können sicher sein, dass wir genau gerechnet haben. Das war ja auch einer der Gründe für die lange Verhandlungsdauer. Wir haben einen Weg gefunden, um weiterhin profitabel zu sein und gleichzeitig DEAL einen stabilen, berechenbaren Kostenrahmen für die nächsten Jahre anzubieten.
Hat sich durch die Einigung das Klima zwischen Wissenschaftsverlagen und Wissenschaftsallianz spürbar verbessert?
Das war schon im Laufe der Verhandlungen spürbar. In dem Moment, in dem man anfängt, wirklich miteinander zu reden und zu verstehen, weshalb der andere bestimmte Punkte nicht erfüllen kann, nähert man sich schon einander an. Dazu kommt, dass beide Seiten eine gemeinsame Herausforderung haben: Open Access hat sich global noch nicht als verlässliches Business-Modell bewährt. Es gibt die politische Vorstellung, dass wissenschaftliche Ergebnisse weltweit frei zugänglich sein sollen, was ethisch durchaus zu begrüßen ist. Aber wie das praktisch, finanziell und operativ zu bewältigen ist, ist eben noch nicht abschließend beantwortet. In der Frage, wie wir das gemeinsam strategisch angehen, haben wir ein gutes Niveau erreicht. Wir werden auch über weitere Projekte sprechen, die im Rahmen dieses Vertrags abgeschlossen werden sollen. Dabei wird es unter anderem darum gehen, Forschungsergebnisse besser aufbereiten und zur Verfügung stellen zu können sowie für mehr Transparenz zu sorgen.
Wird der endgültige Vertrag bis zur Buchmesse unter Dach und Fach sein?
Ziel ist es, den Vertrag so rechtzeitig zur Unterschrift zu bringen, dass wir operativ in der Lage sind, ab dem 1. Januar 2020 Artikel im Open Access-Modus zu veröffentlichen. Dazu benötigen wir einige Wochen Vorlauf, deshalb sollte der Zeitpunkt der Unterzeichnung etwa Mitte Oktober liegen, also um die Buchmesse herum.
Wird man den Vertrag im Netz einsehen können?
Ja, der finale Vertrag wird auf der Webseite von Projekt DEAL veröffentlicht werden.
via https://www.boersenblatt.net/2019-08-23-artikel-_es_war_ein_langer_lernprozess_-interview_mit_dagmar_laging__springer_nature__ueber_den_deal-vertrag.1711939.html
Abonnieren
Posts (Atom)