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Freitag, 1. Dezember 2017

E-Books: Börsenverein begrüßt Einigung zum Geoblocking

Das Verbot des Geoblockings innerhalb Europas kommt – allerdings zunächst nicht für E-Books. Der Rat der Europäischen Union, das EU-Parlament und die EU-Kommission haben am 27.11.2017 eine zweijährige Ausnahme für urheberrechtlich geschützte Werke beschlossen. Während dieser Zeit will die Europäische Kommission eine Folgenabschätzung für den Buchmarkt durchführen.
 
E-Books wurden erst im Laufe des Verfahrens auf Wunsch des Europaparlaments in die Verordnung aufgenommen. Eine Folgenabschätzung wie für andere betroffene Bereiche hatte deshalb zunächst nicht stattgefunden. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels sowie seine internationalen Dachverbände European and International Booksellers Federation (EIBF) und Federation of European Publishers (FEP) hatten sich intensiv für die Durchführung eines vollständigen Gesetzgebungsverfahrens eingesetzt. 

Gilt das Verbot des Geoblockings auch für E-Books, müssen Buchhändler sicherstellen, dass sie digitale Bücher an Endabnehmer in jedem EU-Mitgliedstaat verkaufen können. Das schließt neben technischen und organisatorischen Komponenten auch die Berücksichtigung unterschiedlicher Mehrwertsteuersätze oder Verbraucherschutzregeln ein. Die Geoblocking-Verordnung wird voraussichtlich in den ersten Monaten 2018 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und neun Monate später in Kraft treten. Die zwei Jahre, nach denen über die Anwendung auf urheberrechtlich geschützte Werke entschieden werden soll, beginnen mit dem Inkrafttreten zu laufen, d.h. eine Entscheidung fällt nicht vor Herbst 2020.

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