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Samstag, 23. Dezember 2017
ARD verliert gegen Zeitungsverlage
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Rechtsstreit über die
"Tagesschau"-App den Antrag des NDR auf Zulassung der Revision
abgewiesen. "Das vorangehende Urteil des Oberlandesgerichts Köln wird damit rechtskräftig", teilte der Norddeutsche Rundfunk mit.
Das Gericht hatte die Ausgabe der "Tagesschau-App" vom 15. Juni 2011
als "in unzulässiger Weise presseähnlich" bewertet. Mehrere
Tageszeitungen, darunter die Frankfurter Allgemeine Zeitung, die Süddeutsche Zeitung, Die Welt, die Westdeutsche Allgemeine Zeitung und der Kölner Stadt-Anzeiger,
hatten gegen die "Tagesschau-App" geklagt. Der BGH in Karlsruhe hat die
Entscheidung (Az.: 1 ZR 216/16) noch nicht veröffentlicht.
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