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Mittwoch, 15. Januar 2020

Livestream-Angebote der BILD: Keine Berufung gegen Urteil des VerwG Berlin

Im September 2019 hat das VerwG Berlin entschieden, dass die BILD-Zeitung drei Live-Stream-Angebote nicht weiter zulassungsfrei betreiben darf. Bei den über das Portal »bild.de« des Axel-Springer-Konzerns veranstalteten Live-Streaming-Formaten »BILD live«, »Die richtigen Fragen« und »BILD Sport Talk mit Thorsten Kinhöfer« handele es sich um zulassungspflichtigen Rundfunk, urteilte das VerwG Berlin (vgl. Meldung vom 4. November 2019). 
Wie das Medienmagazin »DWDL« nun berichtet, hat Axel Springer auf die Berufung gegen das Urteil verzichtet. Hintergrund seien pragmatische Überlegungen im Zusammenhang mit einem geplanten Ausbau des Bewegtbild-Angebots, für den »man ohnehin eine Lizenz« benötige. »Hinsichtlich der Zulassungspflicht gemäß Rundfunkstaatsvertrag sind wir im konstruktiven Gespräch mit der Medienaufsicht und werden alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen«, erklärt ein Springer-Sprecher. 

Dokumente:

via http://www.urheberrecht.org/news/6295/

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