Das Bundesjustizministerium (BMJV) hat am 15. Januar 2020 einen ersten »Diskussionsentwurf«
vorgelegt, der einen Teil der im April vergangenen Jahres in Kraft
getretene EU-Urheberrechtsrichtlinie (EU 2019/790 »Digital Single
Market«) in deutsches Recht umsetzen soll. Angesichts der Vielzahl der
Rechtsänderungen, die zur Umsetzung der Richtlinie bis zum 7. Juni 2021
erforderlich werden, erscheint es dem BMJV angezeigt,
»Teilbereiche dieses Rechtssetzungsprogramms frühzeitig in einem
gesonderten Gesetzgebungsverfahren zu adressieren«. Dies betreffe das
Presseverleger-Leistungsschutzrecht (Art. 15 DSM-RL) und die
Verlegerbeteiligung (Art. 16 DSM-RL).
Konkret enthält der erste Entwurf neben der Regelung zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage und der Verlegerbeteiligung auch Regelungen zu Text- und Data-Mining, zu Unterricht und Lehre sowie zur Erhaltung des Kulturerbes.
Konkret enthält der erste Entwurf neben der Regelung zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage und der Verlegerbeteiligung auch Regelungen zu Text- und Data-Mining, zu Unterricht und Lehre sowie zur Erhaltung des Kulturerbes.
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