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Freitag, 14. September 2018

Musik auf Youtube: BGH legt Urheberrechtsstreit dem EuGH vor

Im Rechtsstreit um von Nutzern hochgeladene Musikvideos auf YouTube hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hinzugezogen. Der EuGH soll bei der Klärung einiger Fragen helfen, die der BGH dem europäischen Gericht vorgelegt hat. Im Kern steht die Frage, ob die Veröffentlichung von Videos mit urheberrechtlich geschütztem Material, die Nutzer hochgeladen haben, eine "Wiedergabe" im Sinne der EU-Urheberrechtsrichtlinie ist – und ob Youtube dafür haftbar gemacht werden kann oder nicht (Az. I ZR 140/15).
In dem Rechtsstreit geht es um einige Videos mit Auftritten und Musik von Sarah Brightman, die Nutzer auf Youtube hochgeladen hatten. Dagegen hatte der Produzent der Musikerin geklagt. Er fordert von Youtube sowie der Konzernmutter Google Schadensersatz und will Youtube verpflichten, die Identität der Uploader preiszugeben. Youtube sieht sich als reinen Plattformbetreiber und beruft sich auf das Haftungsprivileg für Anbieter technischer Plattformen und Zugänge. ... [mehr] https://www.heise.de/newsticker/meldung/Musik-auf-Youtube-BGH-legt-Urheberrechtsstreit-dem-EuGH-vor-4164128.html

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